19.08.2021

Bibliothek

Neue Zugangsregeln zu den Bibliotheken, CoronaVO vom 16.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Landesregierung in der aktuellen Corona-Verordnung (Stand: 16.08.2021) neue Zugangsbestimmungen für geschlossene Räume erlassen hat, worunter explizit auch Bibliotheken fallen. Demnach darf - unabhängig vom Inzidenzwert - fortan nur noch Personen der Zutritt gestattet werden, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind ("3G"-Regel), wobei der Testnachweis im Falle eines Antigen-Schnelltests nicht älter als 24 Stunden sein darf (48 Stunden beim PCR-Test). Ohne entsprechenden Nachweis dürfen Sie die Bibliotheken nicht mehr betreten.

Ab sofort sind daher alle Nutzerinnen und Nutzer der Hegelbau-Bibliotheken verpflichtet, der Aufsicht beim Betreten des Gebäudes einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis unaufgefordert vorzulegen.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir von allen berechtigten Nutzer:innen weiterhin Daten zur etwaigen Kontaktnachverfolgung erheben müssen. Unabhängig von Ihrem Status (geimpft, genesen, getestet) gilt auch an den Arbeitsplätzen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

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