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22.04.2021

Ausleihe

Fristen Studierende

Studierendenausleihe: Aufgrund der Staatsexamenstermine im April wird die Sonderfrist letztmals verlängert – alle bis 30. April entliehenen Medien sind aber bis spätestens 7. Mai 2021 zurückzugeben, ggf. auch per Post. Säumnisgebühren werden dann wieder fällig:

  • - bei Überschreitung der Leihfrist um bis zu 7 Kalendertage: 1,50 €,
    - bei Überschreitung der Leihfrist um 8 bis 14 Kalendertage: weitere 5 €,
    - bei Überschreitung der Leihfrist um 15 bis 21 Kalendertage: weitere 10 €,
    - bei Überschreitung der Leihfrist um mehr als 21 Kalendertage: weitere 10 €;
    jeweils pro Band.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um Mahn-, sondern um Überschreitungsgebühren handelt: D. h., dass diese Gebühren unabhängig vom Versenden eines Mahnschreibens durch bloße Überschreitung der Frist anfallen.
  • Bei ausstehenden Gebühren ist keine weitere Ausleihe möglich.

Für ab 3. Mai entliehene Medien gilt eine Frist bis 4. Juni. Dringend anderweitig benötigte Medien können jedoch zurückgefordert werden.

Auch die Dozent*innen bitten wir, insb. seit letztem Jahr ausgeliehene Bücher zurückzubringen.

Herzlich
Ihr Team der BBB

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