Institut für Erziehungswissenschaft

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Um Ihnen den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollten nach dem Lesen weitere Probleme auftauchen, so kontaktierten Sie uns bitte per Mail.

1. Wer kann sich für den Master-Studiengang bewerben?

Laut Auswahlsatzung muss ein Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen Bachelor-Studienganges oder ein Erstes Staatsexamen für ein Lehramt (keine bestimmte Schulart) oder ein Abschluss in einem vergleichbaren Studiengang mit einer Gesamtnote von mindestens 2,5 vorliegen. Weitere Hinweise finden sich in der Auswahlsatzung. Dort ist auch geregelt, wie verfahren wird, wenn der Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt.

2. Wie bewerbe ich mich für den Masterstudiengang?

Die Bewerbungen finden ausschließlich über das Online-Bewerberportal der Universität statt. Den Link dazu finden Sie auf unserer Seite zum Masterstudiengang in der rechten Spalte.

Bitte beachten Sie, dass Abschlüsse oder Zertifikate für ehrenamtliche Tätigkeiten nur dann im Bewerbungsprozess berücksichtigt werden können, wenn entsprechende Nachweise eingereicht werden.

3. Welche Dokumente benötige ich für meine Bewerbung?

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie laut § 3 der Auswahlsatzung folgende Dokumente:

  1. Das Zeugnis über den Abschluss eines erziehungswissenschaftlichen B.A.-Studiengangs, über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder über den Abschluss in einem vergleichbaren Studiengang in einem Nachbarfach (was als Nachbarfach gelten kann, entscheidet die Auswahlkommission) in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Kopie. Die Gesamtnote des Abschlusses muss mindestens 2,5 betragen  bzw. einer 2,5 entsprechen.
  2. Eine tabellarische Darstellung des Werdegangs (z. B. Diploma-Supplements, Praktika, Berufsausbildung, Studienaufenthalte im Ausland, Sprachprüfungen).
  3. Gegebenenfalls Nachweise über eine erwerbsbezogene oder ehrenamtliche Tätigkeit und/oder zusätzliche Qualifikationen (z.B. Fort- und Weiterbildungen) für den angestrebten Studiengang.
  4. Ein persönliches Schreiben, aus dem persönliche Eignung und Motivation für den Studiengang deutlich werden (max. 1 Seite/3000 Zeichen).
  5. Eine Erklärung darüber, ob die Bewerbung für ein Vollzeit- oder ein Teilzeitstudium erfolgt.
  6. Eine Erklärung darüber, ob der Antragsteller an einer in- oder ausländischen Hochschule in einem Masterstudiengang der Erziehungswissenschaft oder der Schulforschung und Schulentwicklung oder in einem Masterstudiengang eines Nachbarfaches den Prüfungsanspruch verloren hat.

4. Ich kann keine Dateien (Zeugnisse, Motivationsschreiben etc.) im Bewerberportal hochladen.

Bitte beachten Sie die Dateigröße. Oftmals sind gerade Bilddateien oder pdf-Dateien zu groß. Versuchen Sie bitte, die Dateien einzeln hochzuladen (Datei auswählen, z.B. Motivationsschreiben, diese hochladen, dann auf „Speichern“ klicken und anschließend den Prozess zum Hochladen einer weiteren Datei neu starten).

5. Wie ist der Bewerbungsprozess gestaltet?

Der Bewerbungsprozess für den Masterstudiengang ist zweistufig gestaltet. Zunächst bewerben Sie sich über das Bewerberportal (siehe Punkt 1) mit allen benötigten Unterlagen. Diese werden in unserer Abteilung gesichtet. Anschließend erfolgen in einem zweiten Schritt die Auswahlgespräche (ca. 20 min.) am Institut für Erziehungswissenschaft. Darin geht es um Ihr vorheriges Studium, Ihre beruflichen Erfahrungen, Ihre Motivation für und Ihr Interesse an unserem Master-Studiengang.

6. Wann finden die Auswahlgespräche statt? Kann ich mir einen Termin aussuchen?

Die Auswahlgespräche finden Ende Juni/ Anfang Juli eines jeden Jahres (genauer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) im Institut für Erziehungswissenschaft (Münzgasse 22) statt. Falls Sie an einem bestimmten Tag nicht kommen können, teilen Sie uns dies bitte nach Einreichen Ihrer Bewerbung per Mail mit. Dies versuchen wir dann bei der Planung der Gespräche zu berücksichtigen.

7. Wann erfahre ich, ob ich zugelassen bin?

Das Studentensekretariat versendet voraussichtlich Mitte Juli die Zulassungsbescheide.

8. Wann und wo findet die Einschreibung statt?

Die Einschreibung in den Masterstudiengang findet nach Erhalt der Zulassung statt. Sie kann persönlich oder postalisch erfolgen. Eine persönlich oder postalische Einschreibung ist auch durch eine andere Person bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht möglich. Allgemeine Informationen zur Immatrikulation finden Sie auch auf der Homepage der Universität: https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/immatrikulation/#c320480

9. Ich habe keinen Studienplatz bekommen. Gibt es ein Nachrückverfahren?

Im Laufe des Juli endet die Einschreibung in den Masterstudiengang. Sollten Plätze durch zurückgetretene Bewerberinnen und Bewerber frei geworden sein, startet anschließend ein zweiter Versand von Zulassungsbescheiden für das Nachrückverfahren. Die Einschreibung hierzu findet dann Mitte/Ende August eines jeden Jahres statt (Modalität siehe Punkt 6).