Institut für Sportwissenschaft

FISPO - Förderkreis des Instituts für Sportwissenschaft e.V.

1999 haben wir nach vielen Gesprächen mit Ehemaligen den Förderkreis des Instituts für Sportwissenschaft (FISPO) gegründet. Inzwischen ist er in das Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt.

FISPO dient - dem Namen entsprechend - der Förderung sportwissenschaftlicher Zwecke sowie der Förderung des Universitätssports, insbesondere

  • der Förderung der Ausbildung von Sportstudierenden,
  • der Förderung von Forschungsvorhaben des Instituts für Sportwissenschaft und
  • der Förderung des Hochschulsports.

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch das Beschaffen und die Weitergabe von Mitteln an das Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen zur Förderung sportwissenschaftlicher und sportlicher Zwecke sowie durch Maßnahmen des Vereins (z.B. Vorträge, Diskussionsrunden oder Kongresse), die der wissenschaftlichen Kontaktpflege dienen. (§ 2 der Satzung in der Fassung vom 24.06.1999).

Mitglieder des Vereins sind zur Zeit vorwiegend ehemalige Studierende, denen über FISPO der Kontakt zu ihrer Ausbildungsstätte erhalten bleibt, aber auch Freunde, die direkt über den Hochschulsport oder indirekt über Bekannte mit dem Institut für Sportwissenschaft in Verbindung stehen. FISPO ist ein junges Pflänzchen, erst wenige Jahre alt, weshalb die Mitgliederzahl auch noch nicht schwindelerregend hoch ist. Wir hoffen, dass sich dies in den nächsten Jahren noch kräftig ändert. Der Mitgliedsbeitrag von zur Zeit € 15,- pro Jahr ist bewusst moderat gewählt worden. Wir weisen darauf hin, dass AbsolventInnen in den ersten 2 Jahren nach ihrem Abschluss nur € 7,50 Jahresbeitrag zahlen, Studierende sind gegen Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung beitragsfrei! auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied werden und zahlen einen Jahresbeitrag von € 100,-. Auf einer der ersten Sitzungen ist festgelegt worden, dass man sich in der Regel jedes Jahr Anfang Juli zu einer Mitgliederversammlung treffen will.

Die Organe des Vereins sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes. Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuerlich abgesetzt werden.

Wie werde ich Mitglied?

Vorstand

1. Vorsitzende: Tilman Kröger

2. Vorsitzender: Gerold Sick

Kassenwart: Sandra Dreher-Mansur
Vertreter der Institutsleitung: Prof. Dr. Julia Hapke
Sekretariat: Monika Raetz

Bankverbindung: KSK Tübingen (BLZ 641 500 20), Konto 2 53 10 27