Entsorgung Hardware

Allgemeine Hinweise

Gegenstände, für deren Entsorgung das PC-Labor als Ansprechpartner zur Verfügung steht

Das PC-Labor ist Ihr Ansprechpartner betreffend die Entsorgung aller Hardware / "Technik" (z.B. Computer, Laptops, Drucker, Peripherie, etc.) am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft. Für Möbel und sonstige Büroausstattung wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsverwaltung.

Vorgehen bei der Entsorgung

Wenn Sie Hardware entsorgen möchten (zur Verschrottung oder auch Abgabe zwecks Weiterverwendung), kontaktieren Sie bitte zunächst einen der Ansprechpartner.

Abhängig von Art, Anzahl und Gewicht der Gegenstände entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen:

A)Transport durch die Hausmeister in die Lagerräume des PC-Labors in der Nauklerstr. 47
B)Durchsicht, ggf. anschließende Abholung durch unseren Entsorgungspartner bei Ihnen vor Ort / am derzeitigen Standort

Im Fall A) kontaktieren Sie bitte nach der Absprache mit uns den für Sie zuständigen Hausmeister und vereinbaren einen für Sie passenden Termin zur Abholung. Die Hausmeister haben Zugang zu unseren Lagerräumen und bringen die zu entsorgenden Gegenstände dorthin.

Im Fall B) vereinbart ein(e) Mitarbeiter(in) des PC-Labors einen Termin zur Durchsicht und Prüfung bei Ihnen vor Ort.

In beiden Fällen führen wir eine Prüfung der Gegenstände durch und entscheiden über die weitere Verwendung. Noch verwendbare Teile werden entnommen und die Datenträger einer Entsorgung gemäß Datenschutzrichtlinien zugeführt (siehe unten: "Vernichtung von Daten").

Die Ausfertigung der Abgangsmeldung / Austragung aus dem Inventarverzeichnis ("De-Inventarisierung", "Exventarisierung" (oder wie auch immer)) übernehmen wir. Wenn Sie noch über Unterlagen zum Gerät verfügen (Lizenznachweise, Lieferschein, Rechnung, Handbücher etc.), bitten wie Sie, diese ebenfalls an uns zu übergeben.

Vernichtung von Daten

Festplatten, die wir weiter verwenden - z.B. nach einer Neuinstallation des kompletten PCs oder als Ersatzteile - werden von uns formatiert und danach das Betriebssystem neu installiert. Dabei werden die Partitionstabellen und die Dateiverzeichnisse gelöscht und die bestehenden Daten größtenteils überschrieben. Eine Rekonstruktion von Daten wäre allenfalls aus den nicht überschriebenen Bereichen möglich, würde aber eine komplette Analyse (ein vollständiges Einlesen) des gesamten Datenträgers erfordern. Ein Sicherheitsrisiko aufgrund einer möglichen Rekonstruktion der Daten aus den nicht überschriebenen Bereichen ist deshalb im Normalfall eher theoretischer Natur:
 


Insgesamt müssen Sie also eine Abwägung von Sicherheitsrisiko bzw. Sensibilität der Daten und dem für die Vernichtung aufzubringenden Personal-, Zeit- und Materialaufwand vornehmen.

Sofern wir von Ihnen bei der Übergabe der Altgeräte und Datenträger an uns keine spezielle Weisung erhalten, gehen wir davon aus, dass eine Formatierung und Neuinstallation den Anforderungen des Datenschutzes genügen.

Wenn es sich um Datenträger mich (hoch)sensiblen Daten handelt, für welche das beschriebene Standardverfahren nicht angemessen ist, Sie die Daten selbst vernichten wollen oder weitere Informationen zum vorschriftsmäßigen Löschen von Daten wünschen, verweisen wir Sie auf die Seiten der ZENDAS (Zentrale Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten). Dort finden Sie auch die entsprechenden Tools zur Datenvernichtung.

Bitte weisen Sie uns speziell und ausdrücklich darauf hin, wenn Sie uns Datenträger übergeben möchten, auf denen sensible Daten noch nicht gelöscht sind!

Ansprechpartner

Den/die aktuelle(n) Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der Seite "Anlaufstellen und Ansprechpartner".