Informationen zum ERASMUS+ Programm
Das ERASMUS+ Programm dient der Förderung der Studierendenmobilität und der Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung. Es bietet Studierenden des ZITh die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes an folgenden internationalen Partnerhochschulen:
- KU Leuven Universität (Belgien)
- Universität Sarajevo (Bosnien-Herzegowina)
- SOAS - University of London (England)
- Universität Leiden (Niederlande)
- University of Oslo (Norwegen)
- Universität Ankara (Türkei)
- Çanakkale Onsekiz Mart Universität (Türkei)
- Istanbul Şehir Universität (Türkei)
- Istanbul 29 Mayıs Universität (Türkei)
- Marmara Universität (Türkei)
ERASMUS-Programme beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen dem Zentrum für Islamische Theologie (ZITh) der Universität Tübingen mit Fachbereichen der oben aufgelisteten Partnerhochschulen.
Aktuelle Informationen
Hier gibt es u. a. Informationen zu folgenden Themen:
- Ansprechpartner und Sprechzeiten im Dezernat Internationale Angelegenheiten
- Checkliste für Erasmus+ Studierende
Allgemeines
Studierende des ZITh sollten sich ca. 12 Monate vor Beginn Ihres Auslandsstudiums über den Ablauf des ERASMUS+ Studienaufenthalts bei der ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin informieren.
Hochschulkoordinatorin:
Dr. Kordula Glander
Nauklerstr. 2, Zi. 8
Tel. 07071 / 29 – 77732
http://www.uni-tuebingen.de/international
Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auch online unter:
- http://www.uni-tuebingen.de/international/studieren-im-ausland.html
- http://www.uni-tuebingen.de/international/studieren-im-ausland/wege-ins-ausland/erasmus.html
ERASMUS-Fachkoordinatorin:
Kübra Kisa
Rümelinstr. 27, 72070 Tübingen
Erdgeschoss, Raum 4
+49 7071 29-74880
erasmus @zith.uni-tuebingen.de
Die Bewerbung um einen ERASMUS-Studienplatz am ZITh:
1. Schritt: Allgemeine Informationen
Bitte nehmen Sie spätestens 9-12 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts mit der Fachkoordinatorin des ZITh Kontakt auf und informieren Sie sich über den Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die Fristen der Nominierung und Bewerbung!
2. Schritt: Die Bewerbung um einen ERASMUS-Studienplatz
Bewerben Sie sich mit einem Motivationsschreiben um einen Studienplatz. Das Formular finden Sie hier. Einsendeschluss ist der 31. März für das Auslandsstudium im Wintersemester UND das Auslandsstudium im Sommersemester des Folgejahres.
Nach der Nominierung durch die Fachkoordinatorin müssen Sie Ihre Bewerbung an die Gasthochschule weiterleiten. In den meisten Fällen besteht die Bewerbung aus 3 Teilen:
1. Online Bewerbungsformular: Personenbezogene Bewerbung über das Portal der Gastuniversität.
ACHTUNG: Online Bewerbung um den Studienplatz an der Gastuniversität ≠ Online Antragsformular/Annahmeerklärung für das Mobilitätsstipendium.
2. Datenabschrift / Transcript of Records: Auflistung der Kurse, die bislang an der Universität Tübingen besucht wurden
3. Studienvertrag / Learning Agreement: Auflistung der Kurse, die an der Gasthochschule besucht werden. Einträge sind nicht verpflichtend, Nachbelegungen sind möglich. Bitte klären Sie vorab mit dem Prüfungsamt bzw. der Fachkoordinatorin, inwiefern die im Ausland erbrachten Studienleistungen angerechnet werden.
3. Schritt: Beantragung des Mobilitätsstipendiums
Nach der Nominierung durch die Fachkoordinatorin bewerben Sie sich online für das Mobilitätsstipendium. Das Portal ist ab dem 01. Mai für das Wintersemester und ab dem 01. Oktober für das Sommersemester geöffnet. Nachdem Sie die Bewerbung abgeschickt haben, bekommen Sie eine automatisch generierte E-Mail, nach der Sie sich in Mobility Online registrieren.
Nach Ihrer Registrierung füllen Sie das Online-Antragsformular aus, drucken es aus und lassen es von Ihrer Fachkoordinatorin unterschreiben. Außerdem drucken Sie das Grant Agreement für das Mobilitätsstipendium aus (2fach) und unterschreiben es. Die beiden Original-Exemplare zusammen mit dem unterschriebenen Antragsformular geben Sie bitte im Erasmus-Büro bei Frau Kurz/ Frau Mayer ab oder senden es per Post zu.
Ansprechpartnerinnen:
Marciela Kurz/ Sonja Mayer
Wilhelmstr. 9; Zi. 109c
Tel. 07071/29 – 76450 oder 07071/29-77496
Abgabefristen:
- 30. Juni für das Wintersemester
- 30. November für das Sommersemester
Zusammenfassung der Pflichten des ERASMUS-Stipendiaten
Checkliste für ERASMUS+ Studierende: Übersicht über Fristen, Formulare und Abläufe
ERASMUS Studierende sind verpflichtet, dem Dezernat folgende Formulare fristgerecht einzureichen:
Vor dem Auslandsstudium
- Online Antragsformular (Ausgedruckte Version)
- Learning Agreement (vorab von den Fachkoordinatoren der Heimat- und der Gastuniversität (als Scan per Email) unterschreiben lassen)
Während des Aufenthalts
- Certificate of Registration
- Changes to Learning Agreement (bei Änderungen)
Nach dem Auslandsstudium
- Letter of Confirmation der Gasthochschule, in dem die Durchführung des Studienprogramms und die Aufenthaltsdaten bestätigt werden
- Transcript of Records mit den an der Gasthochschule erbrachten Studienleistungen (Kopie)
- Fragebogen über das Studium an der Gasthochschule
- Erfahrungsbericht, maximal 3 DIN A 4 Seiten; gerne auch mit bis zu 4 Bildern (im Format .jpg). Machen Sie dabei insbesondere Angaben zu: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gasthochschule), Unterkunft, Studium an der Gasthochschule, Alltag und Freizeit, Fazit (beste und schlechteste Erfahrung).
Der Bericht ist ausgedruckt und unterschrieben im Dezernat für Internationale Angelegenheiten einzureichen (für das Wintersemester bis 31. März, für das Sommersemester bis 31. Juli).
Alle oben genannte Dokumente sollten spätestens nach Ende des Auslandaufenthalts im Dezernat vorliegen. Wir behalten uns vor, das an die Studierenden ausgezahlte Mobilitätsstipendium wieder zurückzufordern, sollten die Dokumente nicht fristgerecht eingereicht werden.
Erfahrungsberichte
Sie können die Erfahrungsberichte über die Seite ‚Suche nach Austauschmöglichkeiten’ erreichen, indem Sie dort nach auszuwählenden Kriterien (Programm, Studienfach, Kontinent, Land, Hochschule) suchen.