Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Informatik

02.02.2021

BMBF: Förderung von „Alternativmethoden zum Tierversuch“

Frist: 15. März eines jeden Jahres (Projektskizzen, zweistufiges Verfahren).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die führende Position Deutschlands im Bereich der Alternativmethoden zum Tierversuch zu sichern und weiter zu stärken.

Unter Alternativmethoden zum Tierversuch gemäß dem 3R-Konzept sind Testverfahren zu verstehen, die

  • Tierversuche vollständig ersetzen (Replacement)
  • oder eine Reduzierung der Anzahl der verwendeten Tiere (Reduction)
  • bzw. eine Minderung des Belastungsgrades der Tiere (Refinement) erlauben.

Die im Rahmen vergangener Förderaktivitäten des BMBF entwickelten Ersatz- und Ergänzungsmethoden konnten zu einer Begrenzung von Tierversuchen im Sinne des 3R-Konzepts beitragen.

Dennoch kann gegenwärtig und wohl auch in absehbarer Zukunft noch nicht auf Tierversuche und für andere wissenschaftliche Zwecke genutzte Versuchstiere verzichtet werden. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um alternative Test- und Untersuchungsmethoden zu entwickeln.

In Modul I werden FuE-Vorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden gefördert, die im regulatorischen Bereich, in der anwendungsorientierten sowie in der Grundlagenforschung wesentliche Beiträge im Sinne des 3R-Konzeptes leisten können. Förderwürdig sind Vorhaben, die den Ersatz von Tierversuchen, eine Reduktion von Versuchstierzahlen oder eine Minderung des Belastungsgrades bezüglich Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren erwarten lassen. Dies gilt auch für den Bereich der Aus-, Fort- oder Weiterbildung sowie für die Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen, wenn dabei Tierversuche zur Anwendung kommen.

In Modul II werden Vorhaben gefördert, die der Verbreitung von Alternativmethoden dienen. Hierzu zählen insbesondere Schulungen, Trainings- und Fortbildungskurse sowie Strategien zur Implementierung entwickelter Methoden. Darüber hinaus sind ergänzende Begleitstudien, Workshops und gegebenenfalls andere Maßnahmen im Sinne des 3R-Konzepts grundsätzlich förderfähig, sofern sie einen Beitrag zur Verbreitung von Alternativmethoden leisten können, der Bewertung bestehender 3R-Potenziale oder der Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen für eine Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes dienen.

In beiden Modulen ist eine Begleitung des Vorhabens durch Mentoren förderfähig. Erfolgreichen Vorhaben kann nach einer Abschlussbegutachtung bei positivem Votum der Gutachter die Option auf ein zweijähriges Anschlussprojekt eingeräumt werden.

Im Rahmen internationaler Verbundprojekte können Beteiligungen deutscher Forschungseinrichtungen gefördert werden, falls diese als nationale Teilvorhaben definierbar und abgrenzbar sind bis hin zu ergänzenden Finanzierungsbeiträgen bei notwendigen (inter-)nationalen methodenspezifischen Behördenkooperationen (nur nationale Finanzierungskomponente).

Es können in beiden Modulen Einzelvorhaben und Verbundprojekte eingereicht werden.

Besonders hohe Bedeutung wird dem zeitnahen und zielgerichteten Ergebnistransfer in die Praxis beigemessen. Angestrebt wird eine möglichst rasche und umfassende Ausschöpfung von 3R-Potenzialen, z. B. durch die schnelle Verwertung erzielter Resultate und Verbreitung entwickelter Alternativmethoden. Es ist daher darzulegen, wie diese Ziele realisiert werden sollen.

Eine kontinuierliche Begleitung soll diesen Prozess schon während der Projektlaufzeit unterstützen. Weitere geeignete Maßnahmen zur Förderung des Ergebnistransfers, etwa eine verlängerte Laufzeit für den Koordinator großer Verbundprojekte oder eine zweijährige Anschlussförderung können in Betracht gezogen werden.

Mit der Abwicklung wurde beauftragt:

  • Projektträger Jülich (PtJ-LGF)
    Geschäftsbereich Lebenswissenschaften, Gesundheit, Fachhochschulen
    Forschungszentrum Jülich GmbH
    52425 Jülich
    Telefon: 0 24 61/61 55 43
    Telefax: 0 24 61/61 90 70
    Internet: http://www.ptj.de

Ansprechpersonen sind:

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form bis zum
15. März eines jeden Kalenderjahres 
vorzulegen. Danach muss das Dokument zusätzlich in Papierform mit Unterschrift beim Projektträger eingereicht werden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die InteressentInnen bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen BMBF-Bekanntmachung unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1124

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