Uni-Tübingen

Ausschreibung im Bereich Informatik

11.02.2021

BMBF: „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Frist: 15.04. und 15.10. eines jeden Jahres (Projektskizzen, zweistufiges Verfahren)

Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https://www.interaktive-technologien.de/):

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden. Darüber hinaus müssen die Vorhaben darlegen, wie sie die angemessene Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte sicherstellen. Das gilt vor allem für die Nutzendeneinbindung bei ProbandInnenbefragungen und Feldstudien sowie für Entwicklungen, die auf einer umfassenden Sammlung und Verarbeitung von Nutzungsdaten basieren oder welche Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander haben können.

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen. An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen (min. 50 %), ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind:

  • KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie (Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Mittelständische Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen eine Größe von 1.000 Mitarbeitenden und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) antragsberechtigt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht die obigen Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.

Gefördert werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind und die über den Stand der Technik hinausgehen. Es können auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig Forschungs- und Entwicklungs-Aktivitäten auf dem Gebiet der Interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität aufnehmen möchten.

Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre.

Mit der Umsetzung wurde beauftragt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Steinplatz 1
10623 Berlin
Ansprechpartner: Oliver Sartori
Telefon: 0 30/31 00 78-1 01
Internet: http://www.interaktive-technologien.de/ 

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) deutschsprachige Projektskizzen eingereicht werden.

Das Auswahlergebnis wird den InteressentInnenen innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der Projektskizze schriftlich mitgeteilt.
Bei positiver Bewertung werden die InteressentInnen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3352.html 

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