Uni-Tübingen

26.11.2020

Keine Rückkehr zur Präsenzlehre in Sicht

Rundmail an alle Studierenden und Beschäftigten

Liebe Studierende, 
liebe Kolleginnen und Kollegen, 

seit Anfang November gilt in Deutschland aufgrund der stark gestiegenen Zahl von Corona-Infektionen ein teilweiser Lockdown. Wie Sie alle wissen, sind davon nicht allein große Teile des kulturellen und öffentlichen Lebens betroffen, sondern auch die Universitäten. Präsenzveranstaltungen in der Lehre sind seitdem nur in zwingenden Ausnahmefällen möglich. Wichtige Einrichtungen wie die Mensen des Studierendenwerks sind aktuell geschlossen. Kulturveranstaltungen aller Art wie Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen vor Publikum sind derzeit untersagt.

Angesichts der Entwicklung der Pandemie in den vergangenen Wochen ist nicht damit zu rechnen, dass die Politik die Corona-Maßnahmen zeitnah lockern wird. Wie Sie alle wissen, haben die Regierungen von Bund und Ländern Mitte dieser Woche dazu erneut Grundsatzentscheidungen getroffen. Darin enthalten ist auch der Hinweis, dass Hochschulen weiterhin primär auf digitale Lehre setzen sollen. Die baden-württembergische Regierung hat nun die Aufgabe, die entsprechenden Beschlüsse in Landesrecht umzusetzen. Mit entsprechenden Verordnungen ist am kommenden Wochenende zu rechnen. Sobald uns diese Verordnungen vorliegen, werden wir Sie erneut im Detail informieren. 

Bitte stellen Sie sich aber bereits heute darauf ein, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit ab dem 1. Dezember 2020 keine wesentliche Änderung an der aktuellen Lage geben wird. Das heißt, dass aller Voraussicht nach die Präsenzlehre mindestens bis zur Weihnachtspause ausgesetzt bleibt. Ich gehe derzeit allerdings auch davon aus, dass die seit dem 2. November geltenden Ausnahmeregelungen für Lehrveranstaltungen, die zwingend in Präsenz durchgeführt werden müssen, weiterhin Bestand haben werden. Bitte planen Sie zudem für den Monat Dezember keine Besprechungen, Tagungen und Konferenzen in Präsenz, sondern verlagern Sie diese ins Internet. 

Im Hinblick auf das Arbeiten von zuhause haben die Beschäftigten für den Monat Dezember erneut die Option, von Möglichkeiten wie dem fallweise Arbeiten von zuhause oder der alternierenden Telearbeit Gebrauch zu machen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Anträge zum Ende des Monats November auslaufen, haben die Möglichkeit, neue Anträge zu stellen. Entsprechende Anträge der Beschäftigten sind an die jeweiligen Vorgesetzten zu richten, mit diesen abzustimmen und an die Personalabteilung weiterzuleiten. Ich bitte darum, alle Anträge, die ausschließlich mit der aktuellen Situation der Pandemie und einer allgemeinen Infektionsabwehr begründet werden, vorerst bis zum 31. Dezember 2020 zu befristen. Diese Regelung wurde mit den zwei Mitgliedern des Personalrats im Krisenstab besprochen.

Das Rektorat der Universität wird auf der Basis der künftigen Corona-Verordnungen des Landes prüfen, ob längerfristige Aussagen beispielsweise zum weiteren Verlauf des Wintersemesters bis Ende Februar 2021 möglich sind. Diesbezüglich kann ich Sie alle derzeit nur um Geduld bitten. Die Corona-Pandemie bleibt eine Phase außerordentlicher Herausforderungen. 

Bitte bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

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