Uni-Tübingen

02.12.2020

Präsenzlehre bleibt bis zum Ende des Wintersemesters ausgesetzt

Rundmail an alle Studierenden und Beschäftigten

Liebe Studierende, 
liebe Kolleginnen und Kollegen, 

die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin unser Leben. Der Anfang November von Bund und Ländern verhängte Teil-Lockdown hat leider nicht die erhoffte Trendwende im Hinblick auf das Infektionsgeschehen gebracht, sondern die weitere Ausbreitung von Covid-19 lediglich abgebremst. Die Zahl der Neuinfizierten ist weiterhin bundesweit, aber auch in unserer Region, auf einem hohen Niveau. In dieser Situation hat sich die baden-württembergische Landesregierung gegen baldige Lockerungen an den Hochschulen entschieden. Im Folgenden möchte ich Sie über die wesentlichen Inhalte der seit 1. Dezember geltenden neuen Corona-Verordnung informieren: 

Studienbetrieb

Nach der am vergangenen Montag veröffentlichten Corona-Verordnung bleibt der Präsenzbetrieb bis zum 20. Dezember 2020 ausgesetzt. Die Hochschulleitung sieht allerdings in Anbetracht des Pandemiegeschehens keine Aussicht auf baldige Lockerungen. Um allen Hochschulangehörigen Planungssicherheit zu verschaffen, hat das Rektorat am 2. Dezember daher beschlossen, die Präsenzlehre bis zum Ende des Wintersemesters auszusetzen. Lehrveranstaltungen müssen dementsprechend grundsätzlich online angeboten werden. Ausnahmen sind lediglich möglich, wenn Präsenzlehre zwingend erforderlich ist, um einen erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studienverlauf im Wintersemester sicherzustellen. Präsenzlehre ist nur dann erlaubt, wenn Lehrinhalte nicht mithilfe elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme vermittelt werden können. 

Das Rektorat hat bereits Anfang November Ausnahmegenehmigungen erteilt für Laborpraktika, Präparierkurse, Prüfungen, Zugangs- und Zulassungsverfahren sowie Veranstaltungen mit überwiegend praktischen Unterrichtsanteilen, beispielsweise im Medizin- und Sportstudium. Diese Ausnahmegenehmigungen gelten weiter fort. Über weitere Ausnahmen entscheidet das Rektorat auf Antrag.

Die aktuelle Corona-Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt vor, dass in allen Bereichen mit Studienbetrieb die Daten der Besucherinnen und Besuchern erfasst werden müssen. Dies betrifft neben Veranstaltungsräumen und Bibliotheken auch Einrichtungen wie z.B. das Studierendensekretariat, Prüfungsämter oder die Studienberatung. Bitte nutzen Sie für die Datenerfassung den Erhebungs- bzw. Teilnehmendenbogen der Universität  (Anlage J.2 im Hygienekonzept) oder eine andere geeignete Form der Datenerhebung. Um eine Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, müssen folgende Daten von den Besucherinnen und Besuchern erhoben werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie die Telefonnummer. Bei Studierenden kann statt der Anschrift auch die Matrikelnummer erfasst werden. Die für die genannten Bereiche verantwortlichen Führungskräfte bitte ich, dafür Sorge zu tragen, dass die erhobenen Daten sicher aufbewahrt und nach vier Wochen vernichtet werden. Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen, die nicht primär für den Studienbetrieb zuständig sind, bleiben von der Pflicht zur Datenerfassung ausgenommen.

Schließung von Einrichtungen

Universitäre Einrichtungen, die für Studium und Lehre zwingend erforderlich sind, bleiben geöffnet. Dies betrifft neben den Laboren vor allem die Bibliotheken und Archive sowie Sportstätten für curriculare Veranstaltungen. Weiterhin geschlossen bleiben dagegen die Mensen, das Museum der Universität sowie der Botanische Garten. Kulturveranstaltungen aller Art wie Konzerte, Tanz- und Theateraufführungen sind vorerst bis einschließlich 20. Dezember 2020 untersagt. Nach Angaben des Studierendenwerks bleiben vier Cafeterien auf dem Campus weiterhin geöffnet und bieten Snacks sowie Getränke zum Mitnehmen an. Die Cafeteria im Hörsaalzentrum Morgenstelle bietet zudem ein täglich wechselndes warmes Gericht. Über die Details informiert das Studierendenwerk auf seiner Homepage

Besprechungen, Tagungen und Konferenzen

Auch wenn die Corona-Verordnung des Landes dienstlich notwendige Ansammlungen zulässt, bitte ich Sie alle, auf Besprechungen in Präsenz aus Gründen der Infektionsabwehr wenn möglich zu verzichten. Gleiches gilt bis zum Ende des Wintersemesters (31. März 2021) für Konferenzen und Tagungen in Präsenz. 

Arbeiten von zu Hause

Aufgrund des allgemeinen Infektionsgeschehens gibt es nach wie vor von Seiten der Beschäftigten die Nachfrage nach der Möglichkeit des Arbeitens von zu Hause. Grundsätzlich kann das Arbeiten von zu Hause in der momentanen Lage einen Beitrag zur Pandemieabwehr leisten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Dienstvereinbarungen zur fallweisen Arbeit von zu Hause und zur alternierenden Telearbeit. Entsprechende Anträge der Beschäftigten sind an die jeweiligen Vorgesetzten zu richten, mit diesen abzustimmen und an die Personalabteilung weiterzuleiten. Ich bitte darum, alle Anträge, die ausschließlich mit der aktuellen Situation der Pandemie und einer allgemeinen Infektionsabwehr begründet werden, vorerst bis zum 15. Januar 2021 zu befristen. Über das weitere Vorgehen und die zeitliche Fortführung der Regelung berät der Krisenstab mit anschließender Beteiligung des Personalrats.

In allen Fällen bitte ich die Vorgesetzten darum, darauf zu achten, dass der normale Dienstbetrieb durch die Genehmigung von alternierender Telearbeit oder fallweiser Arbeit von zu Hause nicht spürbar beeinträchtigt wird. Beschäftigten, die bei sich oder einer Person im eigenen Haushalt Symptome einer möglichen Covid-19-Erkrankung bemerken (siehe oben), steht die Möglichkeit offen, kurzfristig und bis zur Klärung der Symptome ihre Aufgaben von zu Hause zu erledigen (siehe Dienstvereinbarung Telearbeit – fallweise Arbeit von zu Hause). In diesen Fällen sind die Betroffenen aufgefordert, so bald wie möglich telefonisch ihren Arzt oder ihre Ärztin zu kontaktieren bzw. außerhalb der Sprechzeiten unter der Telefonnummer 116117 ärztlichen Rat einzuholen. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen.

Auch die Advents- und Weihnachtszeit wird im Zeichen der Corona-Krise stehen. Eigentlich ist der Advent eine Zeit der Besinnung und des gemeinsamen Erlebens. Viele Abteilungen, Lern- oder Forschungsgruppen begehen das zu Ende gehende Jahr normalerweise mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier. Doch in diesem Jahr müssen wir auf Abstand bleiben, so schwer uns das auch fallen mag. Wir alle haben in unserer Familie oder unserem Freundeskreis Menschen, die aufgrund ihres Alters oder aufgrund von gesundheitlichen Problemen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs tragen. Diese Personen gilt es auch in den kommenden Wochen besonders zu schützen. Daher bitte ich Sie alle: helfen Sie durch Ihr Verhalten im dienstlichen wie im privaten Bereich dabei, Infektionsketten zu durchbrechen, und geben Sie dem Virus keine Chance.   

Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

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