Coronavirus: Hinweise für Forschende
Drittmittelförderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG hat aufgrund der Corona-Situation kurzfristige Verlängerungen für Sachbeihilfen und Verbundprojekte in Aussicht gestellt. Weitere Informationen: https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_93/index.html
https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_28/index.html
Für die Anträge auf Verlängerung benötigen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Unterschrift der Hochschule. Dafür wurde folgendes Verfahren festgelegt:
Sachbehilfe und Emmy-Noether:
Bitte schicken Sie Ihre Verlängerungsanträge mit dem ursprünglichen Antrag an sonja.grossmann (Geistes- und Sozialwissenschaften) oder @uni-tuebingen.dechristina.buerger (Naturwissenschaften). @uni-tuebingen.de
Verbundprojekte: SFB, GRK, FOR
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Ansprechperson in der Forschungsförderung. Sie holt dann für Sie die Unterschrift des Rektorats ein.
Naturwissenschaften:
SFBs und FOR: anke.scholz @uni-tuebingen.de
GRKs: caroline.gabriel @uni-tuebingen.de
Geistes- und Sozialwissenschaften:
sonja.grossmann @uni-tuebingen.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das BMBF hat die Rahmenbedingungen für die Projektförderung kurzfristig erweitert:
- eine Verlängerung zur Vorlage der Verwendungsnachweise oder Zwischenberichte.
- zusätzliche Mittel für Reisen und Veranstaltungen, die aufgrund des Coronavirus abgesagt werden mussten.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer konkreten Anliegen an die Ihnen bekannten Ansprechpartner im BMBF bzw. dem jeweiligen Projektträger. Weitere Infos: https://www.bmbf.de/de/informationen-fuer-zuwendungsempfaenger-11389.html
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Für Projektförderungen gibt es leider aktuell keine Verlängerungen oder Aufstockungen: https://www.daad.de/de/corona-daad-projektfoerderung/
Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Erasmus-Geförderte finden Sie unter https://www.daad.de/de/coronavirus/
Organisation
Stornierungskosten für Veranstaltungen und Reisen
Sofern durch die Absage von Veranstaltungen und Reisen Stornierungskosten o.ä. entstehen, bittet die Universität darum, diese zunächst aus den dafür ursprünglich vorgesehenen Mitteln zu finanzieren. Für den Fall, dass die eingeplanten Mittel insgesamt nicht ausreichen, kann ein Antrag auf einmalige Mittel an das Rektorat gestellt werden. Diesem Antrag ist die ursprüngliche Finanzplanung für die Veranstaltung beizufügen.