Uni-Tübingen

24.07.2020

Informationen zum Home Office

Rundmail des Rektors

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Infektionsgeschehen in Deutschland hat sich während der vergangenen Wochen deutlich verlangsamt. Die Zahl der Neuinfektionen liegt heute deutlich unter den Werten der Monate März oder April und beträgt seit einigen Wochen bundesweit nur noch einige Hundert Fälle pro Tag. Das zeigt, dass das neuartige Corona-Virus zwar nach wie vor in der Bevölkerung vorhanden ist. Die Wahrscheinlichkeit, sich im Alltag zu infizieren, ist heute aber deutlich geringer als noch vor drei oder vier Monaten. Vor diesem Hintergrund können wir jetzt die bisherige, sehr weitgehende Home-Office-Regelung an der Universität Tübingen wieder aufheben.

Spätestens ab dem 1. August 2020 ist an der Universität Tübingen ein permanentes Arbeiten im Home Office die Ausnahme und nicht mehr die Regel. Stattdessen kehren wir im Hinblick auf Home Office zu den Regelungen zurück, die bereits vor Ausbruch der Pandemie an der Universität Tübingen galten, und die in der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bzw. zur fallweisen Arbeit von zuhause festgeschrieben sind.

Zum Schutz der Beschäftigten bei einer Tätigkeit in der Universität haben die Abteilung Arbeitsschutz und der Betriebsärztliche Dienst ein umfangreiches Infektionsschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt, das ständigen Aktualisierungen unterliegt. Daher bitte ich heute alle Beschäftigten, die derzeit noch im Home Office arbeiten, in naher Zukunft an ihre regulären Büroarbeitsplätze zurückzukehren, soweit die Arbeitsplatzgestaltung nach dem aktuell geltenden Hygienekonzept dies möglich macht. In allen Fällen, in denen die Vorgaben des Hygienekonzepts aufgrund der räumlichen Situation nicht eingehalten werden können, bitte ich die Vorgesetzten und die Beschäftigten darum, gemeinsam und vor Ort praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten, ohne beim Infektionsschutz Abstriche zu machen. In Zweifelsfällen stehen die Abteilung Arbeitsschutz und der Betriebsärztliche Dienst Ihnen beratend zur Seite.

In folgenden Fällen kann auf das Instrument Home Office auch künftig noch zurückgegriffen werden:

  • Fehlende Kinderbetreuung außerhalb der Schul- und Kita-Ferien: Wie Sie wissen, arbeiten Land und Kommunen daran, Kindergärten und Schulen schrittweise wieder zu öffnen. Noch sind die fraglichen Einrichtungen nicht lückenlos geöffnet. In vielen Fällen sind Schulen und Kindertagesstätten aber zumindest zeitweise wieder in Betrieb. Sollte Ihre individuelle Situation eine vollständige Rückkehr an den Arbeitsplatz derzeit nicht ermöglichen, sprechen Sie bitte Ihre Vorgesetzten an und finden Sie Lösungen, wie Kinderbetreuung und Arbeit  in Einklang gebracht werden können. Gleiches gilt für Beschäftigte, die Angehörige pflegen müssen.
  • Risikogruppen: Grundsätzlich sollten alle Arbeitsplätze an der Universität so gestaltet sein, dass das Infektionsrisiko minimiert ist. Dazu trägt ganz wesentlich das Betretungsverbot für Personen bei, die aktuell oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten haben oder hatten oder die aktuell selbst Symptome eines Atemwegsinfektes oder Fieber, Husten, Gliederschmerzen, Geruchs-/Geschmacksstörung haben. Sofern zwei oder mehr Beschäftigte in einem Raum arbeiten müssen, wird durch das Einhalten des Sicherheitsabstands von 1,5 Metern, die ausreichende Lüftung und ggf. den Einsatz von Spuckschutz das Infektionsrisiko minimiert.  Auch kann über eine wechselnde Nutzung der Arbeitsplätze der Zeitraum, in dem ein Büro durch zwei oder mehr Personen genutzt wird, reduziert werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 zählen, bitte ich, das Gespräch über die Gestaltung ihres Arbeitsplatzes mit ihren Vorgesetzten zu suchen. Im Einzelfall berät Sie der Betriebsärztliche Dienst. In den seltenen Fällen, in denen eine sichere Nutzung des Arbeitsplatzes im Hinblick auf den Infektionsschutz nicht realisiert werden kann, bleibt die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten.
  • Steigende Infektionszahlen: Wir alle müssen uns darauf vorbereiten, dass die allgemeine Infektionslage sich spätestens im Herbst oder Winter erneut verschärfen kann. Sollte die Zahl der Neuinfektionen in unserer Region stark steigen, ist die Universität Tübingen in der Lage, schnell zu reagieren. In dieser Situation kann die Hochschule vermehrt Beschäftigte wieder im Home Office einsetzen. Ich bitte aber um Verständnis, dass eine entsprechende Entscheidung von der Hochschulleitung getroffen werden muss. Einzelne Fakultäten, Institute oder Abteilungen dürfen einer solchen Entscheidung nicht vorgreifen. 

Wir werden zeitnah in Gespräche mit dem Personalrat eintreten, um die Regelungen in der Dienstvereinbarung zur Telearbeit zu aktualisieren und vorsorgliche Vereinbarungen für Zeiten erhöhter Infektionsgefahr anstreben.

Der angemessene Umgang mit der Pandemie bleibt eine Herausforderung und zwar für viele weitere Monate. Ich bitte daher Sie alle, im Hinblick auf die Infektionsgefahr mit Verantwortungsbewusstsein zu handeln. Ich wünsche mir, dass alle Beschäftigten gesund durch die Krise kommen. Zugleich haben wir auch eine hohe Verantwortung gegenüber unseren Studierenden, die von uns zu Recht eine hohe Qualität in Lehre und Serviceleistungen erwarten können. Vor diesem Hintergrund bleibt es mein Ziel, die Universität auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie arbeits- und leistungsfähig zu halten. Gemeinsam haben wir in den vergangenen Monaten sehr viel erreicht: Forschung, Lehre und Dienstleistungen wurden unter schwierigsten Bedingungen aufrechterhalten. Dazu haben Sie alle in Ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich beigetragen. Dafür möchte ich Ihnen nochmals ganz herzlich danken!

Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

Dienstvereinbarung zur Telearbeit:
https://uni-tuebingen.de/de/128093#c893047 (Intranet-Login erforderlich)

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