Uni-Tübingen

11.05.2021

Universität stellt Bescheinigung für Impfung aus

Rundmail an alle Beschäftigten (ohne Medizin)

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach der aktuellen Corona-Impfverordnung des Bundes gilt für alle an den Hochschulen tätigen Personen eine „erhöhte Priorität“ bei der Vergabe von Impfterminen (Priorisierungsgruppe 3). Die baden-württembergische Landesregierung hat angekündigt, dass diese Priorisierung voraussichtlich ab Mitte Mai wirksam wird. Sobald die Landesregierung dazu einen konkreten Termin nennt, sind Sie als Beschäftigte ab dem genannten Termin impfberechtigt. Wie auch bei anderen priorisierten Bevölkerungsgruppen wie den über 60-Jährigen läuft die Anmeldung und Terminvergabe über die staatlichen Impfzentren oder über die Hausärztinnen und Hausärzte.

[ Aktueller Nachtrag: Die Priorisierung gilt ab dem 17. Mai, vgl. die entsprechende Pressemitteilung des Sozialministeriums.]

Wird Ihnen von einem Impfzentrum oder von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ein Termin zugewiesen, kann das Impfzentrum bzw. kann der Hausarzt / die Hausärztin eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass Sie zu einer priorisierten Bevölkerungsgruppe gehören. In aller Regel muss diese Bescheinigung allerdings erst dann vorgelegt werden, wenn Sie zu Ihrem ersten Impftermin erscheinen. Die Personalabteilung wird ab sofort allen an der Universität Tübingen tätigen Personen entsprechende Bescheinigungen auf Wunsch ausstellen. Dazu zählen die an der Universität tätigen Beamtinnen und Beamte, die tariflich Beschäftigten, die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften und auch Lehrbeauftragte.

Um eine entsprechende Bescheinigung zu erhalten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

  • Laden Sie das entsprechende Formular von der Homepage des baden-württembergischen Sozialministeriums herunter. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung_4_Prio-3.pdf  
  • Tragen Sie bitte auf Seite 1 des Formulars Ihren Namen und Vornamen, Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum ein.
  • Tragen Sie bitte auf Seite 1 unter „Name des Ausstellers“ die Universität Tübingen ein. 
  • Tragen Sie bitte in der darauffolgenden Zeile die Anschrift Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen ein. 
  • Tragen Sie in der nächsten Zeile die Sachbearbeiterin/den Sachbearbeiter ein, die/der für Sie zuständig ist. Im Intranet können Sie Namen und Telefonnummer nachschauen.
    Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte tragen bitte Frau Johner, 07071/2977366 und Lehrbeauftragte Frau Thumm, 07071/2976445 ein. 
  • Drucken Sie bitte das ausgefüllte Formular aus und senden Sie es an Universität Tübingen, Personalabteilung, Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen.  Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Hauspost.
    Sollten Sie permanent im Homeoffice arbeiten, können Sie der Personalabteilung das ausgefüllte Formular auch per Briefpost senden. 
  • WICHTIG: Bitte fügen Sie unbedingt einen adressierten Briefumschlag für die Rückantwort bei, damit Sie die Bescheinigung erreicht. Die Personalabteilung wird die unterschriebenen und gestempelten Bescheinigungen im Regelfall an Ihre Dienstadresse versenden. Sollten Sie einen Versand an Ihre Privatadresse wünschen, bitten wir darum, einen ausreichend frankierten sowie entsprechend adressierten Briefumschlag für die Rückantwort beizufügen. 

Die Ausstellung der Arbeitgeberbescheinigungen kann leider nicht elektronisch erfolgen, da Sie beim Impfen ein Original vorlegen müssen, das vom Arbeitgeber unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein muss.

Angesichts der Tatsache, dass an der Universität Tübingen mehrere Tausend Menschen tätig sind, bitte ich bereits jetzt um Verständnis, dass die Bearbeitung der genannten Formulare durch die Personalabteilung etwa acht Kalendertage in Anspruch nehmen wird. Bitte sehen Sie nach Möglichkeit in dieser Zeit von Anfragen bei den Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeitern ab. Wie oben bereits erläutert, können Sie sich für einen Termin im Impfzentrum oder bei Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin anmelden, auch wenn Ihnen die Arbeitgeberbescheinigung noch nicht vorliegt, allerdings erst, wenn das das baden-württembergische Sozialministerium offiziell bekannt gegeben hat, ab wann die Priorisierung für die Hochschulbeschäftigten gilt.

In den vergangenen Wochen ist die Zahl der Hochschulangehörigen stetig gewachsen, die eine erste Impfung erhalten haben oder bereits vollständig geimpft sind. In diesem Zusammenhang möchte ich alle geimpften Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, dass die Hygieneregeln der Universität weiterhin ohne Einschränkungen gelten. Abstand halten, Maske tragen, das Achten auf eine gute Handhygiene und regelmäßiges Lüften sind verbindliche Vorgaben auch für geimpfte Personen. Wir dürfen hier in der aktuellen Phase der Pandemie nicht nachlässig werden.

Die priorisierte Berücksichtigung von Personen, die an Hochschulen tätig sind, bei der Vergabe von Impfterminen wird nicht alle Probleme rund um die Corona-Impfung schlagartig lösen. Hier möchte ich jetzt schon vor Enttäuschungen warnen. Nach wie vor ist in Deutschland zu wenig Impfstoff vorhanden, um alle Menschen in den nächsten Wochen impfen zu können. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen nur Geduld und Ausdauer bei der Terminvereinbarung wünschen. Das Ende der Corona-Krise rückt näher, aber wir haben sie noch nicht überwunden.

Herzlichst

Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

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