Am 14. und 15. November 2025 fand am ZITh die gemeinsam vom Lehrstuhl für Islamisches Recht und der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR) organisierte Tagung „Islamisches Recht als Gegenstand in der Hochschullehre und Praxis“ statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Samuel Wagner, Prorektor der Universität Tübingen.
Ziel war es, die aktuellen didaktischen, methodischen und praxisbezogenen Ansätze der islamrechtlichen Lehre sichtbar zu machen und ihre Bedeutung für unterschiedliche Arbeitsfelder zu diskutieren. Dabei rückten sowohl Herausforderungen als auch neue Entwicklungsmöglichkeiten in den Blick.
Die Veranstaltung war sehr gut besucht und bot Kolleg*innen aus verschiedenen Disziplinen ein Forum für Austausch und Vernetzung. In drei Panels wurden unterschiedliche Perspektiven beleuchtet – von islamwissenschaftlichen und islamtheologischen Zugängen über rechtswissenschaftliche und hochschuldidaktische Fragestellungen bis hin zu Erkenntnissen aus Verwaltung, Arbeitsrecht, Sozialer Arbeit und Seelsorge. Internationale Beiträge zu Curricula und Lehrkonzepten in der Türkei, Ägypten und Tunesien erweiterten den Blick und ermöglichten einen Vergleich verschiedener Hochschultraditionen.
Besonders interessant war die Diskussion zum Praxistransfer: Welche Expertise wird derzeit in Behörden und gesellschaftlichen Institutionen nachgefragt, und wie kann die universitäre Lehre darauf reagieren? Die Beiträge machten deutlich, dass der Bedarf an fundierter islamrechtlicher Beratung weiterwächst und sich damit neue Tätigkeitsfelder für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eröffnen.
Die Rückmeldungen der Teilnehmenden waren durchweg positiv. Deutlich wurde auch der Wunsch, die gewonnenen Einsichten nicht bei dieser einmaligen Tagung stehen zu lassen, sondern sie in der weiteren Institutsarbeit aufzugreifen und auszubauen. In welcher Form dies erfolgen wird, soll in den kommenden Monaten abgestimmt werden.