Uni-Tübingen

25.08.2021

Präsenzveranstaltungen mit 3G-Nachweis

Rundmail an alle Beschäftigten und alle Studierenden

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie schon angekündigt, hat das baden-württembergische Wissenschaftsministerium  für das Wintersemester die Rückkehr zur Präsenzlehre ausgerufen. Mit der neuen  Verordnung zum Studienbetrieb, die am 24. August in Kraft getreten ist, gelten  Präsenzveranstaltungen wieder als Standard. Online-Veranstaltungen bleiben  jedoch ein wichtiger Bestandteil des Lehrangebots. Die bisherigen  Kapazitätsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen in Präsenz entfallen ab  sofort, dafür gelten folgende Rahmenbedingungen: 

Ab sofort ist für die Teilnahme an sämtlichen Präsenz-Lehrveranstaltungen ein  3G-Nachweis verpflichtend. Für Prüfungsleistungen kann das Rektorat unter  bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. Studierende wie auch Lehrende  müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind, oder ein  negatives Antigen-Testergebnis vorlegen, das maximal 24 Stunden alt ist. Der  Test muss unter Aufsicht bzw. an einer offiziellen Teststation durchgeführt  werden – Informationen zu Tübinger Teststationen finden Sie hier: https://www.tuebingen.de/corona#/32271 

Bereits bei Veranstaltungen im laufenden Sommersemester müssen Lehrende, die  Einhaltung der 3G-Vorgabe bei ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils zu  Beginn einer Veranstaltung überprüfen und das Ergebnis dokumentieren. Als  entsprechender Nachweis gilt ein COVID-19-Impfzertifikat auf Papier oder  digital oder ein sogenannter Genesenennachweis. Beide Dokumente können z.B. von Apotheken ausgestellt werden. Ein Formular für die Dokumentation der für  eine Lehrveranstaltung vorgelegten 3G-Nachweise finden Sie hier: https://eworkflow.uni-tuebingen.de/form/zdv_allgemein_3g

Bitte melden Sie sich als Lehrende, die aktuell und bis zum Ende des  Sommersemesters Veranstaltungen in Präsenz durchführen, zudem unbedingt in  Ihrem Studiendekanat, um einen 3G-Nachweis zu Ihrer Person vorzulegen. Vorgesetzte werden gebeten, dies entsprechend an Mitarbeitende und  Lehrbeauftragte zu kommunizieren. 

Für das Wintersemester wird die Universität ein geeignetes Verfahren  entwickeln, mit dem sich das Vorgehen durch 3G-Stichproben vereinfacht – wir  informieren Sie dazu rechtzeitig.

Es gelten weiterhin die Vorgaben des Hygienekonzepts: Bitte tragen Sie in  Universitätsgebäuden einen medizinischen Mundschutz und halten Sie den  Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. 

Das Rektorat wünscht sich ebenfalls, im Wintersemester deutlich mehr als 50  Prozent aller Lehrveranstaltungen wieder auf dem Campus stattfinden zu lassen.

Dennoch müssen wir mit Vorsicht agieren und werden alles tun, um Präsenzlehre  mit einem hohen Niveau des Infektionsschutzes zu verknüpfen. 

Wir bitten Sie nochmals, nach Möglichkeit die bestehenden Impfangebote zu  nutzen. Seit dem 16. August ist das Impfzentrum wieder in der Alten  Archäologie (Wilhelmstraße 9) angesiedelt und bietet dort bis zum 30.
 September Corona-Impfungen an. Beschäftigte und Studierende können sich hier  weiterhin schnell und einfach impfen lassen. Alle Infos sowie den Anmeldelink finden Sie unter www.uni-tuebingen.de/impfen .

Die aktuelle Verordnung zum Studienbetrieb gilt vorerst bis 13. September. Auch wenn sich an der wesentlichen Stoßrichtung nichts ändern wird, müssen  weitere Verordnungen das Infektionsgeschehen und bundespolitische  Entscheidungen berücksichtigen. Wir halten Sie zu allen Änderungen auf dem  Laufenden, das Hygienekonzept der Universität wird regelmäßig aktualisiert.

Mit besten Grüßen
Professor Dr. Bernd Engler
(Rektor)

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