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Newsletter Uni Tübingen aktuell Nr. 2/2016: Schwerpunkt

Stelle oder Stipendium? – Die Finanzierung der Promotion

Vorstellung unterschiedlicher Finanzierungsarten

Voraussetzung für eine Promotion sind neben der entsprechenden Qualifikation wissenschaftliche Leidenschaft und eine gesicherte Finanzierung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für den Lebensunterhalt während der Promotionsphase abzudecken. Oft nutzen Doktorandinnen und Doktoranden in dieser Phase auch mehrere unterschiedliche Finanzierungformen, teils parallel, teils zeitlich aufeinanderfolgend. Die gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion sowie deren Vor- und Nachteile im Überblick.

1. Wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung und Lehre

Viele Promovierende sind als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität oder in außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätig. In der Regel schreiben Institute Mitarbeiterstellen mit der Möglichkeit zur Promotion in einem bestimmten Fachbereich aus. Doktorandinnen und Doktoranden sind neben der Promotion in Forschung und Lehre am Institut eingebunden. Bei einigen Stellen ist die eigene wissenschaftliche Qualifikation – die Promotion – Bestandteil der Stellenbeschreibung und thematisch nah an den Arbeitsaufgaben angesiedelt. In diesem Fall können Promovierende ihre Dissertation anteilig während der Arbeitszeit verfassen.

Daneben gibt es auch Mitarbeiterstellen, bei denen die wissenschaftliche Qualifikation nicht vorgesehen ist – „Projektstellen“, sodass keine oder nur wenig Zeit für die eigene wissenschaftliche Arbeit bleibt.

Bei einer Anstellung an der Universität sind Promovierende krankenversichert und zahlen Sozialabgaben, sodass Rentenansprüche erworben werden. Die Stellen sind jedoch meist zeitlich befristet und nicht selten auf eine Teilzeitbeschäftigung begrenzt.

Um mehr Transparenz und verlässlichere Rahmenbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu schaffen, hat die Universität Tübingen eine Richtlinie für die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen verabschiedet. Sie regelt u.a. auch Befristungen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Promotionsphase oder einem anderen Qualifikationsziel ohne Promotion.

2. Beschäftigung außerhalb der Universität

Im Rahmen einer externen Promotion ist auch eine forschungsferne Tätigkeit, beispielsweise in der Industrie, möglich. Einige Arbeitgeber, in der Regel größere Unternehmen, finanzieren Promotionsprojekte, die einen Bezug zu den Unternehmenszielen haben. Der Vorteil einer Industrie-Promotion liegt in der engen Verbindung zum Unternehmen, die oft einen Direkteinstieg nach der Fertigstellung der Dissertation ermöglicht.

Davon zu unterscheiden sind Beschäftigungen, die nicht auf eine Promotion ausgelegt sind und in denen die wissenschaftliche Arbeit außerhalb der Arbeitszeit erstellt werden muss. Dies ist häufig der Fall, wenn Doktorandinnen oder Doktoranden bereits vor Beginn der Dissertation im Berufsleben stehen und sich berufsbegleitend qualifizieren möchten. In diesen Fällen ist die Regelmäßigkeit und die Häufigkeit des Kontakts nicht nur zu den Betreuenden wichtig, sondern im Besonderen auch die Einbindung in einen Forschungskontext, der durch das Institut, den Fachbereich, die Fakultät, andere promovierende und promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachs hergestellt wird. Dies kann zum Beispiel über die Teilnahme an Promotionskolloquien, Fachtagungen des Instituts oder Fachbereich oder über Fachkonferenzen erfolgen.

Einige Promovierende entscheiden sich auch dafür, einen oder sogar mehrere Nebenjobs anzunehmen, um ihre Dissertation zu finanzieren. Diese Form der Finanzierung stellt jedoch häufig – beispielsweise aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeiten – eine große Belastung dar.

3. Promotionsstipendium

Vollzeitstipendien für die Promotion werden vor allem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und durch die Begabtenförderungswerke des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vergeben.

Die DFG vergibt die Stipendien nicht direkt, sondern fördert Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen an Universitäten. An diesen kann in einem strukturierten Programm promoviert werden, das auch Lehrveranstaltungen und Kolloquien beinhaltet. Um einen Platz in einem Graduiertenkolleg und einer Graduiertenschule zu erhalten, müssen meist überdurchschnittliche Studienleistungen erbracht werden. Zudem muss Interesse an den Forschungsschwerpunkten des Graduiertenkollegs bzw. der Graduiertenschule bestehen und eine thematische Passung des Promotionsprojekts gegeben sein. In Graduiertenkollegs und schulen werden – neben oder anstelle von Stipendien – zunehmend auch Mitarbeiterstellen vergeben.

Auch die Begabtenförderungswerke setzen exzellente Leistungen voraus, hier werden jedoch auch gesellschaftliches und soziales Engagement mit in die Auswahlentscheidung einbezogen. Zusätzlich zu der finanziellen Förderung gibt es hier oft auch noch ideelle Bildungs- und Vernetzungsangebote, beispielsweise in Sommerakademien.

Neben den großen Förderwerken des BMBF gibt es auch einige kleinere Stiftungen, die Stipendien oder Zuschüsse vergeben und unterschiedliche Bewerbungsvoraussetzungen festlegen.

Die Laufzeit eines Stipendiums beträgt meist zwei bis drei Jahre, zum Teil gibt es Verlängerungsoptionen. Stipendien sind sozialabgabenfrei, weshalb keine Rentenansprüche erworben werben und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Ablauf der Förderung besteht.

Julia Weick

Finanzierung für die Promotion / Suchdatenbanken:

Weiterführende Literatur: