Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung (Juristische Fakultät)
Professorin Christine Osterloh-Konrad (geb. 1976) ist auf die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung der Juristischen Fakultät berufen worden. Sie kommt vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München und hat im Wintersemester 2017/2018 an der Universität Freiburg eine Lehrstuhlvertretung wahrgenommen.
Christine Osterloh-Konrad studierte in Paris, München und Bonn und war danach als wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut in München in der Abteilung von Wolfgang Schön tätig. 2006 wurde sie an der LMU München zum Thema „Der allgemeine vorbereitende Informationsanspruch ‒ Zivilrechtliche Auskunfts- und Rechtsansprüche und ihre Funktion im Zivilprozess" promoviert. Nach ihrem Rechtsreferendariat in Bonn und einer kurzen Tätigkeit als Rechtsanwältin im Bereich des deutschen und internationalen Erbrechts kehrte sie ans Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen zurück. 2017 habilitierte sie sich an der LMU München zum Thema „Die Steuerumgehung ‒ eine rechtsvergleichende und rechtstheoretische Analyse".
In ihrer Forschung beschäftigt sich die Juristin mit Fragen aus dem Bürgerlichen Recht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem Steuerrecht und mit den rechtsphilosophischen, rechtstheoretischen und ökonomischen Grundlagen dieser Rechtsgebiete. Besonders gerne arbeitet sie rechtsvergleichend, primär zum französischen und italienischen Recht sowie zum angloamerikanischen Rechtskreis. Der Blick darauf, wie andere Rechtsordnungen bestimmte allerorts präsente Sachprobleme lösen, fördere die Erkenntnis, weil er vermeintliche Selbstverständlichkeiten des nationalen Diskurses in Frage stellt – so ihre Überzeugung. Im Bereich der Politikberatung war Christine Osterloh-Konrad federführend an einem vom Bundesfinanzministerium beauftragten MPI-Gutachten zum Thema „Anzeigepflichten für Steuergestaltungen" beteiligt. Die rechtspolitische Diskussion über dieses Instrument, mit dem sich der Staat frühzeitig Informationen über Steuervermeidungsstrategien beschaffen möchte, begleitet sie weiterhin mit großem Interesse.