03.02.2021
Beherbergungsverbot gilt nicht bei Uni-Prüfungen
Studierende dürfen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben übernachten, wenn sie für Prüfungen anreisen müssen
Wenn Studierende für eine Uni-Prüfung nach Tübingen anreisen müssen, dürfen sie in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Campingplätzen oder Jugendherbergen übernachten.
In Baden-Württemberg gibt es ein Beherbergungsverbot für touristische Reisen. Für die Teilnahme an Uni-Prüfungen gilt jedoch eine Ausnahme, ebenso wie für Dienst- und Geschäftsreisen.
Weiter Infos: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
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