Uni-Tübingen

Grundinformationen zur Pflegebedürftigkeit

Eine plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit

Eine Pflegebedürftigkeit kann durch eine Erkrankung oder einen Unfall plötzlich eintreten, unabhängig vom Alter der Betroffenen. Nun heißt es: Das Leben vor dem Krankenhausaufenthalt kann so nicht weitergeführt werden!

Die Organisation der Versorgung und Pflege der zu betreuenden Person, steht nun im Mittelpunkt, vielleicht sogar die stationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Weitreichende Entscheidungen sind zu treffen, die emotional sehr belastend sein können. Oft ist Zeitdruck vorhanden. In dieser Situation sollten Sie sich dringend beraten lassen und das weitere Vorgehen mit nahestehenden Menschen besprechen. Die Pflegestützpunkte des Landkreis Tübingen bieten hierfür Unterstützung an.

Zur Berücksichtigung aller Interessen sollten Sie gut abwägen zwischen ihren eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten und den Wünschen der/des zu Betreuenden. Die gewählte Option sollte den Erfordernissen des Pflege- und Versorgungsbedarf der/des Betroffenen optimal entgegen kommen. Ebenso sollten Sie die möglichen Angebote und Einrichtungen gründlich miteinander vergleichen und prüfen. Beachten Sie hier die eventuell vorliegenden unabhängigen Prüfergebnisse von Krankenkassen oder Verbraucherverbänden.

Wenn sich eine Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen langsam ankündigt

Wenn sich eine Pflegebedürftigkeit langsam ankündigt, so haben Sie in der Regel Zeit, sich zu informieren, sich auszutauschen, zu besprechen und auszuprobieren. Sie können sehr individuell und mit Rücksicht auf die Gewohnheiten und Vorlieben der hilfsbedürftigen Person Lösungen finden. Vielleicht reicht es zunächst aus, die/den Betroffenen bei der Haushaltsführung zu unterstützen oder hier und da für Entlastung zu sorgen.

Für die weitere Planung, gerade wenn Kraft und körperliche Fähigkeiten der/des Betroffenen nachlassen oder sich psychische Auffälligkeiten bemerkbar machen sollten sie unbedingt Expertenwissen hinzuziehen, indem Sie eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen. Bei den Pflegestützpunkten des Landkreis Tübingen erhalten Sie umfassende Informationen. Wenn immer möglich möglich sollte die zu pflegende Person in die Entscheidungen einbezogen werden.