Uni-Tübingen

Pflegende Studierende

Ab wann gelte ich als pflegende*r Angehörige*r?

Andere in meiner Familie helfen viel stärker bei der Pflege als ich, zähle ich trotzdem?

Noch kriege ich Studium, Alltag und Pflege koordiniert, wann sollte ich mich um Entlastung kümmern?

Die Antworten auf diese Fragen und vieles mehr finden Sie hier.

Unterstützung Studierender mit Pflegeverantwortung

Damit das Studium mit Pflegeverantwortung gelingt, bietet die Universität Tübingen verschiedene Möglichkeiten zur familienfreundlichen Studienorganisation.

Studierende mit Familien- und Pflegeverantwortung müssen mit ihren Zeitressourcen anders umgehen als Studierende, ohne diese Verpflichtungen. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, sieht das Landeshochschulgesetz daher einen Nachteilsausgleich für diese Gruppe der Studierenden vor und formuliert in § 2, Abs. 3, dass es Aufgabe der Hochschulen sei, Studierende mit Familien- und Pflegeaufgaben und deren besondere Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes sind diese Rechte weiter konkretisiert worden. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier:

Als Nachweis für die Pflegetätigkeit dient die Pflegebescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, aus der die Pflegeperson und der zeitliche Pflegeaufwand hervorgeht oder entsprechendes aussagekräftiges ärztliches Attest.