Uni-Tübingen

Persönliche Schutzausrüstung

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) soll Beschäftigte vor Gefahren durch die Arbeit und gesundheitsschädlichen Einwirkungen aus der Arbeitsumgebung schützen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und für deren ausreichende Reinigung und Instandhaltung zu sorgen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte PSA zu tragen.
Bei der Auswahl und Erprobung geeigneter PSA steht die Betriebsärztin den Beschäftigten und deren Vorgesetzten bzw. der Beschaffungsabteilung beratend zur Seite.

Zur Persönlichen Schutzausrüstung gehören unter anderem ...

Zweck Artikel
Augen- und Gesichtsschutz Schutzbrillen, - schilde, - schirme
Gehörschutz Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel, Schallschutzhelme, Schallschutzanzüge
Atemschutz Filtergeräte als Viertel-, Halb- oder Vollmaske (gegen Partikel, Gase und Dämpfe)
Isoliergeräte (z. B. Frischluft-Schlauchgerät, Druckluft-Schlauchgerät, Preßluftatmer)
Kopfschutz Arbeitsschutzhelm, Haarschutznetze, - kappen
Handschutz Schutzhandschuhe (Leder-, Gummi-, Textil-, Kunststoff-, Metallhandschuhe)
Fußschutz Sicherheitsschuhe
Körperschutz Schutzkleidung
Hautschutz Hautreinigungs-, Hautschutz-, Hautpflegepräparate