Uni-Tübingen

Gentechnik

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik an der Universität und am Universitätsklinikum Tübingen. Wenn Sie bereits gentechnische Arbeiten in einer angemeldeten bzw. genehmigten Anlage durchführen oder aber planen, mit derartigen Experimenten zu beginnen, finden Sie auf dieser Seite hoffentlich für Sie nützliche Hinweise und Hilfen.

Antragstellung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Beauftragten für Biologische Sicherheit (Universität: Frau Dr. Wettengel, Klinikum: Dr. Schibel). Beide beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragsstellung. Die nötigen Formblätter (teilweise schon für die Universität bzw. das Universitätsklinikum Tübingen angepasst) sowie Musterbetriebsanweisungen finden Sie im Download-Bereich (nur interner Zugriff für angemeldete Benutzer) bzw. erhalten Sie auf Wunsch per E-Mail. Alle Formulare sind auch auf der Downloadseite des RP Tübingen zu finden.

Umweltrecht

Den Wortlaut des Gentechnik-Gesetzes, der zugehörigen Verordnungen sowie weiterer relevanter Vorschriften finden Sie hier. Und wer sich für andere Vorschriften des Umweltschutz- und Technikrechts interessiert, wird hier ebenfalls fündig.

ZKBS

Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen nach den Vorschriften des Gentechnikgesetzes, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder in Fragen der Gentechnik. Ihre Stellungnahmen sowie Listen risikobewerteter Organismen und Vektoren sind auf den Seiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abrufbar.

Fortbildungsveranstaltung

Voraussetzung für den Projektleiter einer gentechnischen Arbeit ist der Abschluss eines naturwissenschaftlichen oder (tier)medizinischen Studiums, eine mindestens dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der Gentechnik sowie die Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 GenTSV.

Aufzeichnungen

Nach der Gentechnikaufzeichnungsverordnung ist der Projektleiter zur Führung von Aufzeichnungen über die Durchführung gentechnischer Arbeiten verpflichtet. Wir empfehlen, die Aufzeichnungsformulare des RP Tübingen (hier gibt es auch weitere Hinweise) zu verwenden. Diese Formulare und angepasste Deckblätter finden Sie auch in unserem Download-Bereich.