Universitätsbibliothek

Lizenzierung E-Zeitschriften

Die Universitätsbibliothek lizenziert seit Jahren zentral elektronische Zeitschriften für die gesamte Universität. Sie tut dies in stetig steigendem Maße im Rahmen von landes- und bundesweiten Konsortien, was in der Regel zu einer Erweiterung des Titelspektrums und Einsparungen bei den Lizenzgebühren führt.

Die Kosten werden in den meisten Fällen noch von der UB alleine getragen, in steigendem Umfang sind wir inzwischen jedoch auf die Mitfinanzierung durch Institute angewiesen, in einigen Fällen werden E-Zeitschriften sogar vollständig aus Institutsmitteln bezahlt.

Nähere Informationen zu Lizenzarten und Konsortien finden Sie hier.

Abbestellbeschränkungen für Printzeitschriften

Das Verbot oder die Begrenzung der Abbestellung der Printexemplare von Zeitschriften ist eine der häufigsten Bedingungen von Lizenzverträgen. Hintergrund dieser Bedingung ist die Befürchtung der Verlage, dass die Lizenzierung ganzer Zeitschriftenpakete zu erheblichen Umsatzeinbrüchen führt. Einige Verträge enthalten immerhin Klauseln die den Austausch von Titeln erlauben.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist unbedingt erforderlich, anderenfalls erheben die Verlage Ausgleichsgebühren oder kündigen den Vertrag einseitig.

Wir möchten Sie daher eindringlich bitten, die Abteilung für Zeitschriften und elektronische Medien der UB rechtzeitig zu informieren, wenn Sie Abbestellungen von Print-Zeitschriften planen. Wir können Ihnen dann sagen, ob eine Abbestellung möglich ist oder ob Sie sie ggf. noch aufschieben müssen.

Für die Koordination der Abbestellungen mit der UB gibt es das Koordinationsformular für Zeitschriftenabbestellungen! Bitte füllen Sie dieses bei Abbestellwünschen aus und schicken es per E-Mail an das Team Medienpakete und Datenbanken. Die UB teilt Ihnen dann baldmöglichst mit, ob Sie die gewünschten Abbestellungen durchführen können. Geben Sie anschließend mit dem gleichen Formular bekannt, welche Zeitschriften Sie dann tatsächlich abbestellt haben.

Die UB geht Vertragsverpflichtungen für die ganze Universität ein. Um die Vertragsbedingungen einhalten zu können, und damit auch weiterhin ein verlässlicher Vertragspartner für die Verlage zu bleiben, sind wir hier in hohem Maße auf Ihre Kooperationsbereitschaft, insbesondere durch die Einhaltung der Nichtabbestellklauseln, angewiesen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachreferenten oder die Leiterin der Abteilung Akquisition und Metadaten.

Was ist ein Privatabo?

Ein Privatabo - im Gegensatz zum institutionellen Abo - wird von einer Person nur zum eigenen Gebrauch lizenziert. Privatabos dürfen weder an die ZDB gemeldet noch in Konsortialverträge aufgenommen werden.