Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Antrag auf Assoziierung einer HAW-Professur

Kriterien

  • Die Universität kann mit Hochschulen für angewandte Wissenschaft bei Promotionsverfahren zusammenwirken. Der Anlass für eine Assoziierung ist immer ein konkretes Betreuungsvorhaben.

  • Forschungsstarke Hochschullehrer*innen einer HAW können assoziiert werden, wenn sie in ihrem Antrag qualitativ hochwertige Forschungsaktivitäten nachweisen.

  • Der/Die Antragsteller*in erhält das Promotionsrecht für 5 Jahre. Eine Verlängerungen oder eine erneute Assoziierungen sind zulässig.

  • Auf die Zuordnung zu einem bestimmten Fachbereich wird verzichtet.

Antragsinhalte

  • ausführliches Exposé zu einem gemeinsamen Promotionsprojekt

  • in technischen Fächern:

    • mindestens zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen in wissenschaftlicher Fachliteratur jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren; dabei wird eine wissenschaftliche Veröffentlichung in Fachliteratur mit Peer Review-Verfahren wie zwei wissenschaftliche Veröffentlichungen ohne Peer Review-Verfahren berücksichtigt und

    • Einwerbung von Drittmitteln im Umfang von durchschnittlich mindestens 100.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren

  • in nicht-technischen Fächern:

    • mindestens eine wissenschaftliche Veröffentlichung in wissenschaftlicher Fachliteratur mit Peer Review-Verfahren jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und

    • Einwerbung von Drittmitteln im Umfang von durchschnittlich mindestens 50.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer jährlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Ablauf des Verfahrens

  1. Der Antrag geht bei Ressort Gremien ein.

  2. Ressort Gremien informiert den/die Fachbereichssprecher*in sowie den Promotions- und Habilitationsausschuss

  3. Stellungnahme des Fachbereichs 

  4. Stellungnahme des Promotions- und Habilitationsausschusses

  5. Antrag + Stellungnahmen werden in den Fakultätsrat eingebracht

  6. Antrag + Stellungnahmen werden in den Senat eingebracht

  7. Antragsteller*in + FB werden vom Promotionsbüro informiert