Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Honorarprofessur

Kriterien

  • Die Einstellungsvoraussetzungen nach LHG §47 müssen erfüllt sein (abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung nachgewiesen durch Erfahrung in der Lehre, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, …)

  • Der/Die Kandidat*in muss eine mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule vorweisen

  • Der/Die Kandidat*in darf nicht im Hauptamt als Hochschullehrer*in der Universität Tübingen angehören oder Privatdozent*in sein.

  • Der/Die Kandidat*in soll Lehrveranstaltungen in ihrem/seinen Fachgebiet von mindestens 2 SWS durchführen. Die Durchführung dieser Veranstaltungen darf nicht von der Bezahlung einer Lehrvergütung abhängig gemacht werden.

  • Der/Die Kandidat*in kann an Prüfungen und an der Forschung beteiligt werden.

  • Der/Die Kandidat*in steht nach der Ernennung in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zur Hochschule und ist berechtigt, die Bezeichnung »Professorin« oder »Professor« zu führen. Er/Sie zählt zur Statusgruppe des akademischen Mittelbaus.

Antragsinhalte

  • CV muss enthalten:

    • wissenschaftliche Ausbildung, beruflicher Werdegang

    • akademische Qualifikation und Leistungen in der Lehre

    • Verzeichnis der Wissenschaftlichen Veröffentlichungen

  • Erklärung des/der Vorgeschlagenen, ob Vorstrafen vorliegen oder ein Strafverfahren anhängig ist

  • eindeutige Zuordnung zu einem Fachbereich der Fakultät

Ablauf des Verfahrens

  • Fachbereichssprecher*in schickt an Ressort Gremien

    • eine Stellungnahme des Fachbereichs

    • einen Vorschlag für mindestens vier mögliche Gutachter*innen

  • Der Antrag wird in den Fakultätsrat eingeracht:

    • Eröffnung des Verfahrens

    • Bestellung der Gutachter

  • Antrag wird in den Senat eingebracht

  • Gutachter werden vom Ressort Gremien angefragt und Gutachten eingeholt

  • 2. Sitzung des Fakultätsrats mit mind. 2 Gutachten

  • 2. Sitzung des Senats

  • Rektorat benachrichtigt Antragsteller*in, den Fachbereich und das Dekanat

  • Dekan händigt Bestellungsurkunde an Honorarprofessor*in aus