Uni-Tübingen

Aktuelle Informationen

17.01.2020

Neues Auswahlverfahren für Psychologie in Baden-Württemberg

Bewerber können Chancen auf Studienplatz durch einen Eignungstest erhöhen – Anmeldung bis zum 14. Februar auf zentraler Plattform

Die Universitäten Tübingen, Freiburg, Heidelberg, Mannheim und Ulm führen ab dem Wintersemester 2020/2021 ein neues Auswahlverfahren für den Bachelorstudiengang Psychologie ein. Das Verfahren besteht nun aus einem verpflichtendem Online Self-Assessment und einem freiwilligen Studieneignungstest, der zentral an den Standorten durchgeführt wird. Dieser zählt neben der Abiturnote und kann künftig die Chance auf einen Studienplatz erhöhen. Für den Test ist eine Anmeldung bis 14. Februar 2020 auf der zentralen Anmeldeplattform erforderlich.

Jedes Jahr ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber auf einen Studienplatz im Fach Psychologie weitaus höher als die Anzahl an Studienplätzen. Entsprechend hoch ist der Numerus Clausus für Psychologie. Bisher hatten Interessierte mit weniger guten Abiturnoten so fast keine Chance auf einen der begehrten Studienplätze. Das Bundesverfassungsgericht erklärte eine Auswahl nur anhand der Abiturnote im Dezember 2017 für verfassungswidrig und forderte weitere Auswahlkriterien für Bewerber. Deshalb werden die Grundlagen der Studierendenauswahl auch für den Bachelorstudiengang Psychologie auf neue Beine gestellt. 

Es gilt folgender Zeitplan, alle Informationen sind auch auf der zentralen Website www.stav-psych.de zu finden:

  • 7. Januar bis 14. Februar 2020, 18.30 Uhr: Anmeldung für das Bewerbungsverfahren unter
    https://cip.dmed.uni-heidelberg.de/stavp-info/stav-psych-koordination-und-organisation/stav-psych-anmeldeportal/
     
  • Bis 21. Februar Überweisung der Teilnahmegebühr für den Studieneignungstext STAV-Psych
     
  • 16. Mai 2020 Studieneignungstest STAV-Psych an den jeweils teilnehmenden Universitäten. Der Eignungstest besteht aus den Bereichen schlussfolgerndes Denken (verbal, numerisch und figural), Mathematik, Biologie, Englischverständnis und Psychologieverständnis.
     
  • Das Online-Assessment OSA-Psych ist verpflichtend und kann bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli 2020 online bearbeitet werden. 

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zum Thema: https://www.dgps.de/uploads/media/DGPs-Pressemitteilung_20200108.pdf 

Kontakt für Journalisten:

Prof. Dr. Birgit Spinath
Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) e.V.
Professur für Pädagogische Psychologie
Psychologisches Institut 
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
 Telefon: 06221 547355
http://www.psychologie.uni-heidelberg.de/ae/paeps/personen/spinath.html

Kontakt für Studienbewerber/Universität Tübingen: 

Fachbereich Psychologie
Studienbüro - Studienberatung 
Telefon: 07071 29-74581 (Di 10-12 Uhr, Mi 15-16 Uhr)
E-Mail: studienberatungspam prevention@psycho.uni-tuebingen.de 
Website: https://uni-tuebingen.de/de/21976

Pressekontakt:

Eberhard Karls Universität Tübingen
Hochschulkommunikation
Dr. Karl Guido Rijkhoek
Leitung

Antje Karbe
Pressereferentin
Telefon +49 7071 29-76789
Telefax +49 7071 29-5566
antje.karbespam prevention@uni-tuebingen.de

www.uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen

Downloads

Back