Bewerbungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle nötigen Informationen bezüglich Ihrer Bewerbung für den Studiengang Legum Magister (LL.M.)
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal alma.
Bewerbungsunterlagen
Erforderliche Unterlagen:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Baccalauréat, Esame di Stato, Matura, Abitur)
- Abschlusszeugnis eines juristischen Studiums im Ausland
- Nachweis über die Dauer und Inhalte des Studiums (z. B. Transcript of Records/Diploma Supplement)
- Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit (z.B. ein anerkannter Sprachtest)
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache
- Lebenslauf in deutscher Sprache
Zusätzliche Unterlagen:
- zwei Gutachten von akademischen Lehrern
- Seminarzeugnisse
- Bescheinigungen über Praktika
- Bescheinigungen über Auslandsaufenthalte während des Studiums
- Arbeitszeugnisse
- Nachweise über juristische Publikationen
Hinweise zum Online-Bewerbungsportal der Universität
Im Bewerbungsportal müssen Sie verschiedene PDF-Dateien hochladen. Wenn Ihre einzelnen Nachweise mehrere Seiten umfassen ist das Programm "PDF Binder" zu empfehlen. Mit dieser Software lassen sich mehrere PDF-Dateien in eine neue, einzelne PDF-Datei zusammenfügen. Auch lassen sich die einzelnen PDF-Dateien hierbei sortieren. Mit dem Programm "PDF Creator" können Sie aus Word-Dokumenten, Internetseiten und vielem mehr eine PDF-Datei erstellen.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Zulassung muss nicht mehr an das Studierendensekretariat geschickt werden, weder in Papierforn noch per E-Mail. Sobald die Bewerbung online über alma vollständig abgegeben wurde, wird sie (spätestens am nächsten Tag) automatisch als „postalisch eingegangen“ im Programm gekennzeichnet.
Fehlende Unterlagen
Wenn Sie bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist einzelne Unterlagen noch nicht vorlegen können, besteht ausnahmsweise die Möglichkeit, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Das Bewerbungsformular ist in jedem Fall fristgerecht einzureichen. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte frühzeitig an die Ansprechpartner des Programms.
Es können sich auch diejenigen Bewerber für das Programm bewerben, die zum Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben und daher noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können. Diese Bewerber reichen dann aussagekräftige Unterlagen ein, aus denen sich die voraussichtliche Dauer des Studiums und die Studieninhalte ergeben (z. B. Transcript of Records oder Zeugnisse über einzelne Studienleistungen).
Fehlen erforderliche Unterlagen, kann in Ausnahmefällen eine bedingte Zulassung ausgesprochen werden. Die betreffenden Unterlagen müssen aber schnellst möglich nachgereicht werden.
Auswahlverfahren
Regelmäßig gehen mehr Bewerbungen ein, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Dann wird ein Auswahlverfahren zwischen den Bewerbern durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide über das Bewerbungsportal versandt. Die zugelassenen Bewerber haben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist zu erklären, ob sie den Studienplatz annehmen. Nicht zugelassene Bewerber erhalten ebenfalls über das Bewerbungsportal einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
- Die Bewerber müssen Ihre Hochschulzugangsberechtigung / Hochschulreife nachweisen. In Deutschland wird dieser Nachweis in der Regel über das Abitur bzw. Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erbracht. Senden Sie uns daher bitte Ihr letztes Schulabschlusszeugnis (z.B. Baccalauréat, Esame di Stato, Matura) zu.
Abschlusszeugnis eines juristischen Studiums im Ausland
- Die Bewerber für das LL.M.-Programm müssen ein dem deutschen Rechtsstudium vergleichbares und gleichwertiges Rechtsstudium im Ausland abgeschlossen haben. Dieses sollte mindestens 8 Semester gedauert und die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht abgedeckt haben.
- Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Studienabschluss diese Voraussetzungen erfüllt, wenden Sie sich bitte an die zuständige Kontaktperson.
Sprachkenntnisse
- Unser LL.M.-Programm ist komplett in deutscher Sprache.
- Die Bewerber weisen daher ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache durch einen anerkannten Sprachtest nach
- DSH-2: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
- Test-DaF 4: Test Deutsch als Fremdsprache, in allen Teilprüfungen mindestens Stufe 4 (4-4-4-4)
- Telc C1 Hochschule - Weitere Informationen über den Nachweis der sprachlichen Studierfähigkeit und andere anerkannte Sprachtests
- Informationen zu Vorbereitungskursen und Prüfungen an der Universität Tübingen
Motivationsschreiben
- Das Motivationsschreiben sollte darüber informieren, welche Zielsetzungen Ihr LL.M.-Studium in Tübingen haben soll (Welche Vorlesungen möchten Sie besuchen? Welchen Schwerpunktbereich möchten Sie wählen? Warum interessieren Sie sich für ein bestimmtes Rechtsgebiet und ein Studium in Deutschland? Haben Sie schon Ideen für das Thema Ihrer Magisterarbeit?).
Lebenslauf
- Der Lebenslauf kann tabellarisch oder als Text verfasst sein. Er sollte über Ihre schulische und universitäre Ausbildung, praktische Erfahrungen im juristischen Bereich (Praktika oder Ausübung eines juristischen Berufs), sowie über universitäres und außeruniversitäres Engagement, Sprachkenntnisse und etwaige Auslandsaufenthalte zu Ausbildungszwecken informieren.
Checkliste Bewerbungsunterlagen
Dokument | Zwingend erforderlich | Form der Einreichung |
---|---|---|
Bewerbungsformular | ja | Im Bewerbungsportal |
Hochschulzugangsberechtigung (HZB) | ja | Im Bewerbungsportal |
Nachweis über die Dauer und Inhalte des Studiums (Transcript of Records, Diploma Supplement) | ja | Im Bewerbungsportal |
Nachweis über die sprachliche Studierfähigkeit (z.B. TestDaF, DSH) | ja | Im Bewerbungsportal |
Motivationsschreiben | ja | Im Bewerbungsportal |
Lebenslauf | ja | Im Bewerbungsportal |
Sonstige Nachweise (Praktika, Arbeitszeugnisse, Publikationen…) | nein | Im Bewerbungsportal |
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das LL.M.-Programm endet in jedem Jahr am 15. April.