Der Universitätsbund Tübingen e. V. verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO). Seine Förderzwecke sind in der Satzung festgelegt.
Bezuschusst werden
regelmäßig stattfindende Veranstaltungen der Gesamtuniversität und einzelner Fächer
zentrale Universitätseinrichtungen
wissenschaftliche Tagungen und Workshops, internationale Sommerschulen und Seminare
Nachwuchswissenschaftler:innen in Form von Reisekostenzuschüssen für die aktive Konferenzteilnahme
universitätsbezogene Monographien, Tagungsbände u. ä. mit Druckkostenzuschüssen
wissenschaftliche Einzelvorträge
Vorträge im "Studium generale"
Lehrexkursionen
Studienprojekte und autonome studentische Veranstaltungen
Bitte beachten Sie
Finanziert werden diese Zwecke aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Zuwendungen. Der Universitätsbund kann nur Vorhaben fördern, die diesen Zwecken entsprechen. Bitte beachten Sie, dass der Universitätsbund folgende Posten nicht bezuschussen kann: Catering, Druckkosten von Dissertationen, Konferenzdinner, Präsente, touristische Begleitprogramme einer Tagung/ Konferenz wie Stocherkahnfahrten oder Stadtführungen, universitäre Stellen.
Antragsfrist: Bitte reichen Sie Ihren Antrag mindestens 8 Wochen vor Beginn des zu fördernden Projekts ein. Anträge für bereits stattgefundene und laufende Aktivitäten/ Projekte können nicht bearbeitet werden.
Studierende legen ihrem Antrag ein Unterstützungsschreiben ihrer akademischen Betreuungsperson bei.
Promovierende müssen bei Antragsstellung als Promotionsstudierende an der Universität Tübingen immatrikuliert sein.