Solidarität mit der Ukraine
Bedeutet „Solidarität mit der Ukraine“ mittlerweile alles und daher nichts? - Über die ethischen Probleme der Sinnentleerung und Engführung von Solidarität im Diskurs um den Ukraine-Krieg
von Dr. Marcel Vondermaßen und Cora Bieß
14.04.2022 · Die Forderung nach „Solidarität mit der Ukraine“ hat Hochkonjunktur. Auf Demonstrationen, bei Politiker*innen, an Hochschulen, auf Zeitungscovern, in Sportverbänden und bei Unternehmen − überall wird gegenwärtig Solidarität für die Ukraine gefordert. Dabei werden jedoch ganz unterschiedliche Aspekte als „solidarisch“ aufgefasst. In den letzten Tagen erreichen uns Erzählungen von bemerkenswerten Ereignissen auf Demonstrationen, auf denen die Menschen ihre Solidarität mit der Ukraine bekunden wollen. Redner*innen, die unter Solidarität die Lieferung von Waffen verstehen, werden durch Zwischenrufe wie „Kriegstreiber“ unterbrochen, ihnen wird vorgeworfen, durch Waffenlieferungen den Krieg, und damit das Leiden der Zivilbevölkerung, zu verlängern. Andere, die für gewaltfreie Optionen argumentieren, und Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ablehnen, werden als unsolidarisch gegenüber der Ukraine dargestellt. So wurde beispielsweise auf einer Kundgebung in Stuttgart von Rangeleien zwischen Pazifist*innen und Befürwortenden von Waffenlieferungen berichtet. Was ist da passiert?
Dieser Artikel soll zeigen, dass die Vielzahl verschiedener Deutungen des Leitwortes „Solidarität“ zu einer Verwässerung der Bedeutung von „Solidarität“ beiträgt. Zudem werden wir darlegen, dass mit der Zuspitzung des Solidaritätsbegriffs für die Ukraine zeitgleich Ausschlüsse, Brüche und Verletzungen an anderer Stelle entstehen.
Zuerst wollen wir einen genaueren Blick auf die Forderung „Solidarität mit der Ukraine“ werfen. Ein Begriff ist eindeutig definiert, wenn er eine klare Abgrenzung zu dem aufweist, was er nicht bezeichnet. Wenn folglich klar ist, was als „nicht solidarisch“ gilt und wenn möglichst widerspruchsfrei benannt werden kann, was der Begriff „solidarisch“ bezeichnen soll. Eine Definition weicht jedoch auf, je mehr Interpretationen und Deutungen für einen Begriff zirkulieren. Der Sinngehalt wird dann zunehmend unschärfer. Das Gleiche gilt, wenn einander widersprechende Bedeutungen unter dem gleichen Begriff subsummiert werden. Wird ein Begriff folglich in einem Diskurs mit immer mehr verschiedenen Bedeutungen aufgeladen, so kann nach Ernesto Laclau (2002) eine „Entleerung“ stattfinden. Der Begriff verliert an Bedeutung, da zu viele unterschiedliche Auffassungen eines Begriffes zirkulieren. Seine Wirkmacht geht verloren, er wird zu dem, was Laclau einen „leeren Signifikanten“ nennt (Laclau 2002, 65[i], vgl. Sievi 2017[ii] 183f.).
In der derzeitigen Debatte ist eine solche Entleerung für den Begriff der Solidarität in Echtzeit zu beobachten. Mittlerweile werden allein in NATO-Ländern unter „Solidarität mit der Ukraine“ die unterschiedlichsten Forderungen subsummiert: Sie reichen von der Errichtung einer Flugverbotszone über der Ukraine (also praktisch dem Kriegseintritt der NATO), über die Lieferung von Kampfjets, über allgemeine Waffenlieferungen, über Fremdenlegionen, die an die ukrainische Front ziehen, bis hin zu gewaltfreien Optionen, wie die Unterstützung von Geflüchteten.
Mit der Forderung nach Solidarität ist auch die Diskussion in Deutschland verbunden, welchen Preis wir dafür bereit sind zu zahlen. Auf der einen Seite sollen die verhängten Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten bleiben. So wird in der Konsequenz gefordert, dass eigene Einschränkungen in der Energieversorgung als ein Akt der Solidarität in Kauf genommen werden. Im Zweifel müsse gelten: „auch einmal Frieren für den Frieden“ wie es der ehemalige Bundespräsident Gauck in der Sendung „Maischberger“ formulierte (vgl. dazu auch „Frieren für den Frieden?“, Zeit vom 17.03.2022, Streit S. 10).
Was die vom Angriffskrieg Vertriebenen und Geflüchteten betrifft, bedeutet Solidarität für die einen eine bedingungslose Aufnahme aller Menschen aus der Ukraine. Für andere bedeutet Solidarität eine Unterstützung an den EU-Außengrenzen. Für Dritte bedeutet Solidarität auch eine Unterstützung für jene, die aus den ukrainischen und russischen Armeen desertieren oder Männer, welche die Ukraine nach dem am 24.02.2022 verhängten Kriegsrecht nicht hätten verlassen dürfen. Letzteres verbietet wehrfähigen Männern zwischen 18-60 Jahren die Ausreise, wenn sie keine Ausnahmegenehmigung besitzen. Zudem gibt es, bislang wenig beachtet, auch Russ*innen, die im Zuge des Krieges ihre Heimat gen Finnland verlassen.
Jetzt könnte die erste Reaktion sein, dass diese Vielfalt an verschiedenen Solidaritätsforderungen letztlich positiv zu sehen ist. Doch sobald unter einem Begriff Verständnisse subsummiert werden, die einander widersprechen, muss von einer Entleerung des Begriffs gesprochen werden. Diese Entleerung des Solidaritätsbegriffes geht mit einigen (ethischen) Problemen einher: Im Fall einander widersprechender Verständnisse kann es dazu kommen, dass jene Verständnisweisen marginalisiert und am Ende vielleicht sogar ausgeschlossen werden, deren Vertreter*innen über weniger Macht im Diskurs verfügen. Zum Beispiel hat die von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ nun auch unmittelbare negative Konsequenzen für zivilgesellschaftliche Institutionen der Internationalen Zusammenarbeit, der Humanitären Hilfe, der Friedensarbeit und der zivilen Konfliktbearbeitung. Denn solidarisches Handeln umfasst auf der Ebene der Bundesregierung derzeit zwischenstaatliche Diplomatie[iii], Waffenlieferungen und Sanktionen. Die Bündnistreue zu den NATO-Partnern wird unter anderem durch ein Sondervermögen von 100 Milliarden verdeutlicht. Eine deutliche Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit, Konfliktmediation, Friedensbildung, Flüchtlingshilfe, Dialogförderung, Traumabearbeitung, Versöhnungsarbeit oder Gewaltprävention ist nicht angekündigt. Im Gegenteil: Die Aufstockung des Militäretats geht mit einer Kürzung des Entwicklungsetats einher. Folglich werden friedensfördernde zivilgesellschaftliche Institutionen in der aktuellen Lage nicht in das Verständnis einer solidarischen Reaktion gegenüber der Ukraine oder der NATO eingeschlossen. Vielmehr bedeutet die Aufstockung des Militäretats ganz konkret, dass Förderung im zivilen Bereich gekürzt wird und bereits anberaumte Mittel für Projekte eingefroren werden. Diese fatale Entwicklung führt zu drastischen Einschränkungen auch von zivilgesellschaftlichen Institutionen, die sich in den oben genannten Bereichen einsetzen. Hier wird daher ein bestimmtes Verständnis von Solidarität massiv mit finanziellen Mitteln unterstützt, während andere, wie sie zum Beispiel von „Sicherheit neu denken“ vertreten werden, finanziell schlechter gestellt werden.
Genauso werden in Folge einer ausgerufenen „Zeitenwende“ andere Krisen- und Konfliktregionen betroffenen sein, beispielsweise wenn weniger Ressourcen für Konfliktbearbeitung und Friedensförderung im Yemen, in Syrien oder in Kamerun zur Verfügung stehen. Der Paradigmenwechsel einer „Zeitenwende“ kann folglich langfristig neue Konflikte schüren und weitere nicht intendierte Nebenfolgen hervorrufen, wenn zivilgesellschaftliche Akteure, die sich für eine nachhaltige Friedensförderung einsetzen, geschwächt werden. Würde sich also eine Denkrichtung durchsetzen, die wir an anderer Stelle als „Sicherheitslogik“ bezeichnet haben, könnte gewaltfreien Ausdeutungen von Solidarität der Solidaritätscharakter abgesprochen werden. Die Gefahr ist, dass die Opfer von Gewalt in Konflikten, die medial weniger im Fokus stehen, dabei aus dem Blick geraten.
Es ergibt sich aber noch eine weitere Gefahr in der Verwendung des Leitspruchs „Solidarität mit der Ukraine“, die damit zusammenhängt, dass der Begriff der „Ukraine“ sehr gut zu umreißen ist. Denn während die Frage danach, „was“ Solidarität bedeuten soll, sehr weit gefasst wird, ist das „wem gegenüber“ (im Moment) noch stark auf den Staat Ukraine ausgerichtet. Diese Ausrichtung hat jedoch ihre Schattenseiten, da die Zuspitzung auf ein Land nicht mit einer wertebasierten Auslegung des Solidaritätsbegriffs zusammengeht. Vielmehr wird das „wem gegenüber?“ des Solidaritätsbegriffs unzulässig verengt. Wird Solidarität gefordert, um die Gewalt zu minimieren, die Menschen erfahren, so kann dies nicht ohne Zusatzannahmen auf Menschen beschränkt werden, die vom Staatsgebiet eines Landes (hier der Ukraine) vertrieben werden. Entweder müssten sich die getroffenen Solidaritätsforderungen also auf alle Menschen beziehen, die Betroffene von Krieg sind und solcher Gewalt ausgesetzt sind, oder es müssen diese Zusatzannahmen deutlich gemacht werden. Hier wäre dann zu prüfen, ob diese Zusatzannahmen nicht zum Beispiel auch auf Afghan*innen zuträfen, denen dann auch eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz angeboten werden müsste.
Wird ohne zusätzliche Einschränkungen von Solidarität gesprochen, impliziert der Begriff, keine Benachteiligungen unter Flüchtlingen auf Grund von Rassismus, Klassizismus und Sexismus an den Grenzen zu dulden, indem zum Beispiel vorrangig weißen Frauen und Kindern Zugang gewährt wird, während BIPoC[1] ein Übertritt an vielen EU-Außengrenzen kaum und auch an der Grenze der Ukraine nur nachrangig ermöglicht wird. Wo immer diese Ungleichbehandlung auftritt,[2] muss diese als Ausdruck struktureller Gewalt benannt, verurteilt und beendet werden. Es muss gelten: „Wir halten unsere Türen offen für jede*n, der*die aus Kriegen entkommen kann – unabhängig von Hautfarbe, Staatsangehörigkeit und Identität und ohne rassistische Zurückweisung.“
Darüber hinaus muss problematisiert werden, wie schnell andere Kriegsgeschehnisse in Vergessenheit geraten − der Jemenkrieg geht beispielsweise ungeachtet weiter, auch hier sterben täglich Menschen. Deshalb fordert Yanis Varoufakis richtigerweise:
Geschieht dies nicht, müssen wir uns mit dem berechtigten Vorwurf, wie Moritz Rinke ihn formuliert, konfrontieren: „dass sich unsere Anteilnahme an Kriegen besonders eurozentrisch“ ausdrückt. Darüber hinaus gilt eine Forderung von Solidarität für alle Betroffenen des Krieges, nicht nur auf ukrainischer Seite: „Unsere Solidarität gilt auch den Menschen, die in Moskau, Sankt Petersburg und so vielen anderen Städten Russlands ihre Stimme gegen den Krieg erheben.“
Es bedarf einer Stärkung jenes Solidaritätsverständnisses, das ALLEN betroffenen Menschen von Kriegen adäquat beiseite steht und einer solidarischen Politik, bei der die Reduzierung von Gewalt und eine Ermöglichung des Friedens im Zentrum steht. Dies impliziert die Einnahme einer radikalen Opferperspektive, in der kein Raum für Rassismus, Sexismus, Klassismus existiert. Die Unterteilung von „guten“ und „schlechten“ Geflüchteten aufgrund ihrer Herkunft ist unzulässig. Eine radikale Opferperspektive in der Frage der Solidarität bedeutet auch, dass alle Betroffenen von Gewalt in ihren Bedürfnissen und Rechten gehört werden. Dazu gehört das Recht auf Asyl für fliehende Menschen, aber auch das Recht zur Selbstverteidigung für Menschen in Kriegsgebieten. Das Recht auf Selbstverteidigung kann dem Ideal einer Gewaltreduktion in Kriegszuständen widersprechen, beispielsweise wenn Waffenlieferungen zur Selbstverteidigung gefordert werden. Dadurch kann das Recht auf Selbstverteidigung dem Wert der Gewaltfreiheit gegenüberstehen. Das hieraus entstehende Dilemma braucht in der aktuellen Debatte mehr Raum zur Artikulation. Denn beide Varianten werden zu Toten führen, beide Entscheidungswege – a) Waffen liefern zur Selbstverteidigung und b) keine Waffen liefern, um den Wert der Gewaltfreiheit zu wahren – sind verbunden mit Fragen nach Schuld und nach Verantwortung.
Hier braucht es eine eingehende Diskussion, die den Solidaritätsbegriff einerseits schärft und gleichzeitig verschiedene Ansätze nicht gegeneinander ausspielt. Das würde zum einen bedeuten, gerade in der jetzigen Krise zivilgesellschaftliche Akteure in ihrer Finanzierung nicht zu schwächen, um den Militäretat zu erhöhen, sondern sie GERADE JETZT politisch und finanziell zu stärken, um Gewaltprävention auf unterschiedlichen Ebenen und auch in anderen Kriegs- und Krisengebieten zu ermöglichen. Zum anderen würde das bedeuten, keine Schritte zu unternehmen, die langfristige Deeskalation erschweren, wie beispielsweise die Entscheidung zu einer Flugverbotszone. Denn: Wir müssen den Krieg vom Frieden her denken.
Kurz-Link zum Teilen: https://uni-tuebingen.de/de/230468
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[1] BIPoC ist eine politische Selbstbezeichnung, welche die spezifische Erfahrung von Schwarzen und indigenen Menschen betont. Die Abkürzung steht für Black, Indigenous, People of Color
[2] Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/rassismus-grenze-russland-ukraine-krieg-100.html;
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ukraine-rassismusvorwurf-101.html;
https://www.deutschlandfunkkultur.de/ukraine-krieg-medien-rassismus-alena-jabarine-102.html.
[i] Laclau, Ernesto (Hg.) (2002): Emanzipation und Differenz, Wien: Turia + Kant.
[ii] Sievi, Luzia (2017): Demokratie ohne Grund – kein Grund für Demokratie? Bielefeld: transcript.
[iii] Diplomatie zwischen staatlichen Akteuren wird auch als Track I Diplomatie bezeichnet. Track II Diplomatie wiederum bezieht auch nichtstaatliche Akteure wie beispielsweise Vertreter*innen der Zivilgesellschaft mit ein.