Wenn für Ihre Bewerbung nach Freigabe der Ranglisten für das jeweilige Studienangebot eine Zulassungsmöglichkeit besteht, wird Ihnen in Ihrem Konto auf hochschulstart.de für diese Bewerbung ein Zulassungsangebot angezeigt. Nehmen Sie das Zulassungsangebot an, wird dieses in eine Zulassung umgewandelt, zu der Ihnen innerhalb kurzer Zeit auch ein entsprechender Zulassungsbescheid in Ihrem Konto zum Download bereitgestellt wird. Zulassungsbescheide bekommen Sie immer montags und donnerstags in Ihr Bewerberkonto eingepielt.
Bitte beachten Sie, dass mit der Annahme des Zulassungsangebots alle übrigen Bewerbungen, die Sie im DoSV gestellt haben, aus dem Vergabeverfahren ausscheiden. Aufgrund der Koordinierungsregeln kann es auch sein, dass Sie ohne die aktive Annahme eines Angebots sofort eine Zulassung erhalten. Auch in diesem Fall scheiden alle Ihre anderen Bewerbungen aus. Hier finden Sie die Koordinierungsregeln im Überblick.
Sollten Sie das Zulassungsangebot nicht annehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte im Sinne eines fairen Verfahrens so schnell wie möglich per E-Mail an studierendensekretariatspam prevention@zv.uni-tuebingen.de mit. Wir ziehen Ihre Bewerbung dann zurück und ein anderer Bewerber bekommt Ihren frei werdenden Platz.
Sobald Sie sich für ein Zulassungsangebot entschieden und dies in eine Zulassung umgewandelt haben, können Sie in Ihrem Konto auf ALMA online einen Immatrikulationsantrag für Ihre Bewerbung stellen. Eine entsprechende Schaltfläche wird Ihnen jetzt bei dem Eintrag zu Ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt. Beachten Sie auch die Links und Hinweise auf Ihrem Bescheid. Wenn Sie bereits an der Universität Tübingen eingeschrieben sind und Ihren Studiengang wechseln wollen, verwenden Sie bitte das Formular für die Umschreibung. Dieses finden Sie auf der Webseite Umschreibung.
Bitte beachten Sie, dass in Ihrem Zulassungsbescheid eine Frist zur Immatrikulation angegeben ist. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen mindestens der unterschriebene Immatrikulationsantrag zusammen mit dem Ausdruck Ihres Zulassungsbescheids und einer beglaubigten Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung bei der Studierendenabteilung der Universität Tübingen eingegangen sein, damit Sie immatrikuliert werden können. Entsprechendes gilt für den Eingang des Umschreibeantrags. Halten sie diese Frist nicht ein, wird der Zulassungsbescheid unwirksam und eine Immatrikulation ist dann nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie sowohl mit dem Zulassungsbescheid als auch über folgenden Link: Immatrikulation an der Universität Tübingen