Japanologie

Häufige Fragen

1 Bewerbung und Studienbeginn 

1.1 Was sind die formalen Voraussetzungen für ein Studium der Japanologie in Tübingen? 

Unterschiedliche Abschlüsse bzw. Ausbildungen berechtigen zu einem Studium der Japanologie in Tübingen, darunter: 

- Eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung 

- Eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung 

- Eine passende fachgebundene Hochschulreife 

- Eine Fachhochschulreife mit bestandener Deltaprüfung 

- Ein Fachhochschulabschluss 

- Ein Meistertitel 

Nähere Informationen zu den Studienvoraussetzungen finden sich hier: https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/

Der Bachelor Japanologie ist im BA-Hauptfach zulassungsbeschränkt. Ein fester Numerus Clausus besteht jedoch nicht, es werden bei der Auswahl der Bewerber neben der Note des vorherigen Abschlusses auch andere Faktoren berücksichtigt. 

Das BA-Nebenfach Japanologie ist nicht zulassungsbeschränkt, man kann sich also direkt einschreiben. 

1.2 Was sind die inhaltlichen und sprachlichen Voraussetzungen für ein Studium der Japanologie in Tübingen?

Ein sicheres Beherrschen der deutschen Sprache (besonders der Grammatik) ist Voraussetzung für ein Studium der Japanologie. Auch die englische Sprache muss gut genug beherrscht werden, um wissenschaftliche Texte problemlos lesen und verstehen zu können. 

Da die Japanologie als Geisteswissenschaft auf dem Lesen verschiedenster Literatur sowie dem Schreiben basiert, ist Freude an beidem eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. 

Ebenfalls Freude haben sollte man am Sprachenlernen, da Japanisch die sprachliche Grundlage für dieses Fach bildet. Daher muss man sich bis Studienbeginn auch die japanischen Silbenschriften Hiragana und Katakana angeeignet haben. 

Fachliche Kompetenzen der Japanologie werden während des Studiums vermittelt und daher nicht vorausgesetzt. 

Dringend empfohlen ist es, vor Beginn der Bewerbung (vor allem im BA-Hauptfach) die Studienfachberatung bei Dr. Eva-Maria Meyer wahrzunehmen. Dort können nicht nur erste Fragen zur Japanologie und zum Studienverlauf geklärt werden, sondern es gibt auch nützliche Ratschläge und Klarstellungen rund um die Themen Fächerkombination, Studienaussichten, etc. Für alle Studieninteressierte: Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Dr. Meyer zur Online Studienberatung

Die Vertretung übernimmt momentan Prof. Monika Schrimpf, Telefon 29-73990.

 

1.3 Können internationale Studenten Japanologie in Tübingen studieren?

Das Studium der Japanologie in Tübingen ist grundsätzlich auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit möglich. Entsprechende Bewerber müssen einen Schulabschluss, der zum Besuch einer deutschen Universität berechtigt, sowie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. 

Genauere Informationen für internationale Studentinnen und Studenten zum Studium an der Universität Tübingen und zu den Voraussetzungen finden sich hier: https://uni-tuebingen.de/international/studierende-aus-dem-ausland/faq/#c528478

1.4 Wo und wann kann man sich bewerben?

Die Bewerbung für den Bachelor Japanologie im Hauptfach findet über das Online-Portal der Universität Tübingen statt. Ausführliche Informationen hierzu und die entsprechenden Links finden sich hier: https://uni-tuebingen.de/de/1579

Da ein Studienbeginn der Japanologie in Tübingen nur zum Wintersemester möglich ist, ist eine Bewerbung zum Sommersemester ausgeschlossen. Die Bewerbungsphase beginnt in der Regel im Juni und endet am 15. Juli

Für den Fall, dass man aufgrund der Zulassungsbeschränkung und begrenzten Platzzahl nicht angenommen wurde, besteht die Möglichkeit, mittels Nachrückverfahren (auch Losverfahren) einen Platz zu bekommen. Die Bewerbungsphase für dieses Nachrückverfahren läuft vom 1. bis zum 20. September. Genauere Informationen und Anmeldung finden sich hier: https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/sonderfaelle-bewerbung/losverfahren/

Die Einschreibung im BA-Nebenfach Japanologie (keine Bewerbung nötig, da nicht zulassungsbeschränkt) ist vom 1. August bis zum 30. September möglich. 

1.5 Welches Nebenfach/Hauptfach kann ich mit dem Hauptfach/Nebenfach Japanologie kombinieren?

Für ein Studium der Japanologie im Hauptfach ist die Kombination mit einem Nebenfach verpflichtend. Grundsätzlich kann dabei jeder Studiengang der Universität Tübingen gewählt werden, welcher ein Nebenfach mit 60 Leistungspunkten anbietet. 

Empfohlen hierbei wird ein Methodenfach, welches Forschungsmethoden vermittelt, die sich auf die eigenen Interessen in der Japanologie anwenden lassen. Dazu zählen etwa Geschichtswissenschaft, Ethnologie, Soziologie, Empirische Kulturwissenschaft und Politikwissenschaft. Weniger geeignet als Nebenfach sind dagegen etwa Sinologie, Koreanistik, oder andere nicht-Methodenfächer. 

Das BA-Nebenfach Japanologie kann zusammen mit jedem BA-Hauptfach gewählt werden. Empfohlen wird hierbei ein Methodenfach, da Japanologie selbst keines ist. 

Ein Verzeichnis der an der Universität Tübingen angebotenen Studiengänge findet sich hier: https://uni-tuebingen.de/studium/studienangebot/verzeichnis-der-studiengaenge/

1.6 Wann beginnt das 1. Semester?

Während das Wintersemester an der Universität Tübingen jährlich offiziell am 1. Oktober beginnt, starten die Vorlesungszeit und damit die Veranstaltungen etwas später. Die genauen Daten sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich, fallen jedoch meist auf Mitte Oktober

1.7 Wie sieht der Stundenplan im 1. Semester aus?

Der Unterricht im ersten Semester umfasst 10 SWS Sprachunterricht, welche in der Regel Montags bis Donnerstags vormittags stattfinden, und 6 SWS an inhaltlichen Lehrveranstaltungen (Übungen zu Geschichte und Landeskunde Japans, Bibliographieren und Recherchieren).

1.8 Welche Termine gibt es vor Beginn der Lehrveranstaltungen des 1. Semesters?

Bereits vor Beginn der Lehrveranstaltungen gibt es für Erstsemester einige Veranstaltungen, welche unbedingt zu beachten sind. 

Am ersten Mittwoch der Vorlesungszeit jedes Semesters findet eine allgemeine Vorbesprechung statt. In dieser Veranstaltung werden alle Lehrveranstaltungen des Semesters vorgestellt sowie weitere aktuelle Informationen vermittelt. Speziell für Erstsemester gibt es zum Wintersemester weiterhin verpflichtende Einführungsveranstaltungen (aufgeteilt in BA-Hauptfach, BA-Nebenfach, und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge), in denen notwendige Informationen zum Studienbeginn und zum Stundenplan, sowie zu den Sprachkursen und deren Gruppeneinteilung gegeben werden. 

Für Erstsemester mit nennenswerten Japanisch-Vorkenntnissen (etwa JLPT N4 oder höher) wird außerdem am ersten Montag der Vorlesungszeit ein Japanisch-Einstufungstest angebo-ten. Je nach den dort nachgewiesenen Sprachfertigkeiten besteht die Möglichkeit, anfangs Teile des Sprachkurses zu überspringen. 

Die Termine dieser Infoveranstaltungen finden sich unter der Rubrik „Aktuelles und Termine“ auf der Startseite der Japanologie

1.9 Wie meldet man sich zu den (ersten) Lehrveranstaltungen der Japanologie an?

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Japanologie erfolgt nicht automatisch, sondern muss von den Studenten individuell vorgenommen werden. Dies geschieht über das Alma-Portal der Universität Tübingen (zu erreichen unter folgendem Link: https://alma.uni-tuebingen.de/alma/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces). Die Anmeldedaten hierfür erhält man nach der Immatrikulation. 

Weiterhin zu beachten ist, dass man sich auch für die Prüfungen am Ende eines Semesters über Alma anmelden muss. Wichtig sowohl für die Lehrveranstaltungs- als auch Prüfungsanmeldung ist die Einhaltung der jeweiligen Anmeldefristen, welche auf Alma eingesehen werden können. 

Zusätzlich zu den Anmeldungen auf Alma muss man sich für die Lehrveranstaltungen auch auf der japanologie-internen Plattform Moodle anmelden. Hier finden sich Beschreibungen aller Lehrveranstaltungen, mitsamt Vorankündigungen, Diskussionsforen und verwendeten Materialien und Literatur. Der Zugang zu Moodle ist getrennt vom Alma-Zugang und muss nach Immatrikulation selbst eingerichtet werden: https://moodle.japanologie.uni-tuebingen.de/

1.10 Welche Lehrveranstaltungen muss man im ersten Semester belegen?

Im ersten Semester des BA-Hauptfaches Japanologie müssen die Übungen „Geschichte 1543–1952“, „Bibliografieren und Recherchieren“, „Politische Landeskunde“ sowie das Sprachmodul Japanisch I belegt werden. Letzteres besteht aus den Moduleinheiten „Grammatik I“, „Schrift und Wortschatz I“, „Leseverständnis I“ und „Konversation I“. 

Im ersten Semester des BA-Nebenfaches müssen die Übungen „Schriftliche Kompetenz I“, „Mündliche Kompetenz I“ und „Politische Landeskunde“ belegt werden. 

Diese Lehrveranstaltungen finden nur im Wintersemester statt und können daher nicht erst im folgenden Sommersemester belegt werden. 

Eine genaue Auflistung des Studienverlaufes mit den vorgesehenen Lehrveranstaltungen findet sich hier: https://uni-tuebingen.de/de/25429

2 Studieninhalt und Studienverlauf

2.1 Wo liegen die Schwerpunkte des Studienfaches Japanologie in Tübingen?

Thematisch ist die Japanologie Tübingen dank unterschiedlichster Forschungsschwerpunkte der Professorinnen und Professoren breit angelegt: 

- Modernes Japan (Prof. Dr. Robert Horres

- Religion im gegenwärtigen Japan, mit Fokus auf Gender und Medizin (Prof. Dr. Monika Schrimpf

- Geschichte Japans (Jun.-Prof. Dr. Fynn Holm

Diese Schwerpunkte werden ergänzt durch die diversen Forschungs- und Lehrbereiche unserer übrigen Lehrbeauftragten. 

Wichtiges Grundziel des Bachelorstudienganges Japanologie in Tübingen ist es, den Studenten einerseits interkulturelle und andererseits sprachliche wie schriftliche Kompetenz zu vermitteln. Die sprachliche Kompetenz wird dabei im BA-Hauptfach in fünf Semestern Sprachkurs etwa bis auf den Level JLPT N2 angehoben. Auch nach Ende des Sprachkurses werden durch Lektüre- und Übersetzungsübungen die entsprechenden sprachlichen Fertigkeiten weiter verfeinert. 

Auch auf Lektürefertigkeiten des klassischen Japanisch wird großer Wert gelegt, weshalb die Übungen Klassisches Japanisch I und II zu den Pflichtveranstaltungen im BA-Hauptfach gehören, sowie weitere vormoderne Lektüren angeboten werden. 

Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten selbst werden in eigens dafür angelegten Lehrveranstaltungen vermittelt. Hier erlernt man u.a. das Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten sowie die Literaturrecherche. 

Allerdings ist die Japanologie kein Methodenfach. Dies bedeutet, dass zwar die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Recherchierens vermittelt werden, die Methoden bzw. Ansätze der verschiedenen wissenschaftlichen Felder (z.B. Ethnologie, Medienwissenschaft, Geschichtswissenschaft) jedoch nicht. Es empfiehlt sich daher, als Neben- bzw. Hauptfach ergänzend zur Japanologie ein sogenanntes Methodenfach zu wählen (Siehe hierzu auch den Punkt „1.5 Welches Nebenfach/Hauptfach kann ich mit dem Hauptfach/Nebenfach Japanologie kombinieren?“). 

2.2 Wie ist das Studium aufgebaut?

Der Bachelor Japanologie im Hauptfach umfasst eine Regelstudienzeit von 8 Semestern und lässt sich grob in drei Teile gliedern: 

Die ersten drei Semester finden in Tübingen statt und fokussieren sich auf den Spracherwerb sowie inhaltliche Lehrveranstaltungen zur Einführung zu Japan und dem wissenschaftlichen Arbeiten. Hierzu zählen sowohl diverse Übungen als auch Proseminare. 

Das vierte und fünfte Semester finden in Japan, am Tübinger Zentrum für Japanstudien an der Dōshisha-Universität in Kyōtō statt. Hier werden die Sprachkenntnisse vertieft, sowie Projektseminare und Exkursionen mit örtlichem Bezug angeboten. Mehr hierzu findet sich unter der Rubrik „Japanaufenthalt“. 

Ab dem sechsten Semester findet das Studium wieder in Tübingen statt. In diesen letzten Semestern liegt das Hauptaugenmerk auf Vertiefung von Fachkenntnis und -fertigkeiten (besonders mittels Hauptseminaren), sowie auf der thematischen Spezialisierung, gipfelnd in der Bachelorarbeit. 

Das BA-Nebenfach Japanologie umfasst eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Da ein Japanaufenthalt nicht fest vorgesehen ist (jedoch möglich, siehe den Punkt „5.6 Wo bekommt man Informationen für freiwillige Japanaufenthalte?“), finden alle Veranstaltungen in Tübingen statt. Die zu belegenden Sprachkurse sind dabei separat von denen des BA-Hauptfaches. Zusätzlich sind auch einige ausgewählte Übungen und Seminare zu besuchen; besonders Veranstaltungen zu klassischem Japanisch sowie zum wissenschaftlichen Arbeiten jedoch fallen im Vergleich zum BA-Hauptfach weg. 

Eine genaue Auflistung aller im BA-Haupt- bzw. Nebenfach zu absolvierenden Lehrveranstaltungen findet sich unter folgendem Link:https://uni-tuebingen.de/de/25429

2.3 Müssen außer den vorgegebenen Lehrveranstaltungen noch weitere Leistungen erbracht werden?

Im BA-Hauptfach Japanologie müssen neben den 156 ECTS-Punkten, welche für den erfolgreichen Abschluss vorgeschriebener Lehrveranstaltungen vergeben werden, weitere 24 BQ-Punkte erlangt werden. Dies ist möglich durch Teilnahme an Wahlpflichtveranstaltungen während des Japanaufenthaltes. Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit, etwa durch 

Mitarbeit in der Fachschaft Japanologie oder Teilnahme an Veranstaltungen des Studium Professionale der Universität Tübingen ECTS-Punkte zu erlangen. 

Für erfolgreiches Absolvieren des BA-Nebenfaches Japanologie sind außerhalb der im Studienplan vorgesehenen 60 ECTS-Punkte keine weiteren Leistungen notwendig. 

2.4 Was ist die Orientierungsprüfung und warum ist sie wichtig?

Die Orientierungsprüfung bezeichnet nicht etwa eine Klausur, die man zu einem gewissen Zeitpunkt im Studium schreiben muss. Die Prüfung besteht stattdessen darin, dass geprüft wird, ob man es bis zum Ende des dritten Semesters geschafft hat, eine Reihe nötiger Module abzuschließen

Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass die entsprechenden Studenten für ihren Studiengang geeignet sind. Ein Nichtbestehen der Orientierungsprüfung wird dabei mit einer fehlenden Eignung gleichgesetzt und führt daher zum Verlust des Prüfungsanspruches für diesen Studiengang. 

Im Bachelor Japanologie Hauptfach besteht die Orientierungsprüfung aus den Modulen „Sprachmodul Japanisch I“ und „Sprachmodul Japanisch II“. Im Nebenfach besteht sie aus den Modulen „Sprachmodul Grundkurs Japanisch I“ und „Sprachmodul Grundkurs Japanisch II“. 

3 Der Sprachkurs

3.1 Welche Lehrmaterialien werden verwendet?

Im Sprachkurs werden die folgenden Lehrbücher verwendet: Für die ersten zwei Semester im BA-Hauptfach (im Nebenfach dagegen für die gesamte Dauer des Sprachkurses) die Werke Genki I und Genki II, für spätere Semester Bücher aus der Quartet-Reihe. 

Die für das jeweilige Semester benötigten Lehrbücher müssen vor Beginn der Lehrveranstaltungen von den Studenten selbst erworben werden. Es ist zu beachten, dass reine Online-Versionen bzw. digitale Versionen der Lehrmaterialien nicht ausreichend sind und daher nicht verwendet werden dürfen

Zusätzlich zu den Lehrbüchern werden die dazugehörigen Workbooks verwendet. Auch diese müssen bereits vor Beginn des Sprachkurses von den Studenten selbst erworben werden. Sowohl für die Lehrbücher als auch die dazugehörigen Workbooks empfiehlt sich zum Kauf der Online-Händler Verasia. 

Weiterhin werden von unseren Sprachlehrerinnen häufig Handouts mit Informationen, Hausaufgaben und Ähnlichem ausgegeben. Im BA-Hauptfach besonders zu beachten sind dabei die Blätter mit Zusatz- und Ferien-Kanji (sino-japanische Schriftzeichen), deren Erlernen wichtiger Bestandteil des Sprachkurses ist. 

3.2 Wie ist der Sprachkurs aufgebaut?

Der Sprachkurs im ersten Semester des BA-Hauptfaches besteht aus dem Sprachmodul Japanisch I, welches wiederum die Moduleinheiten „Grammatik I“, „Schrift und Wortschatz I“, „Leseverständnis I“ sowie „Konversation I“ umfasst. Es werden dementsprechend von Beginn an in unterschiedlichen Unterrichtseinheiten alle Aspekte der japanischen Sprache erlernt, also Grammatik, Vokabular, Schrift(zeichen), Lese- und Hörverständnis sowie aktive Konversation

Auch in den folgenden Semestern wird die Vermittlung aller dieser Fähigkeiten beibehalten. Zusätzlich werden während dem vierten und fünften Semester in Japan zusätzliche Lehrveranstaltungen (Wahlpflichtveranstaltungen) zum Verfassen von Texten und zur Alltagssprache angeboten. 

Im BA-Nebenfach besteht der Sprachkurs im ersten Semester aus dem Modul Grundkurs Japanisch I. Dieses besteht aus den Moduleinheiten „Schriftliche Kompetenz I“ und „Mündliche Kompetenz I“. Die Geschwindigkeit, mit welcher der Unterrichtsstoff durchgearbeitet und die Sprache erlernt werden, ist hier etwa halb so schnell wie im Hauptfach. 

3.3 Welche Prüfungs- und Studienleistungen müssen im Sprachkurs erbracht werden?

Grundsätzlich ist im Sprachkurs, wie auch im Rest des Studiums, zwischen Prüfungsleistungen und Studienleistungen zu unterscheiden. Prüfungsleistungen sind benotet, während Studienleistungen zwar bestanden werden müssen, jedoch nicht in die Gesamtnote des Moduls miteinfließen. 

Die Sprachprüfungen am Ende des ersten (und der folgenden) Semester des BA-Hauptfaches sind entsprechend des Sprachkurses aufgeteilt in eine Grammatikprüfung, eine Schrift- und Wortschatzprüfung, eine Leseverständnisprüfung, eine Hörverständnisprüfung und eine Konversationsprüfung. Hiervon sind jedoch nur die Prüfungen zu Grammatik sowie Schrift und Wortschatz Prüfungsleistungen und ergeben somit die Modulnote des Sprachmoduls. 

Die übrigen Prüfungen sind Studienleistungen, müssen also bestanden werden, fließen aber nicht in die Modulnote mit ein.

Zusätzlich dazu finden am Anfang des zweiten und dritten Semesters je eine weitere Schrift- und Wortschatzprüfung statt, in welchen besonders die über die Semesterferien zu erlernenden Ferien-Kanji (Sino-japanische Schriftzeichen) abgefragt werden. 

Weiterhin gibt es in jeder Semesterwoche je einen Schrift- und Grammatiktest. Diese geben nicht nur den Sprachlehrerinnen, sondern auch den Studenten selbst einen Überblick über den aktuellen Kenntnisstand. 

Im BA-Nebenfach finden am Ende des Semesters drei Prüfungen statt, nämlich eine für die Moduleinheit Schriftliche Kompetenz, und zwei (Konversation und Hörverständnis) für die Moduleinheit Mündliche Kompetenz. Beide Moduleinheiten müssen bestanden werden und sind Prüfungsleitungen

Da im Nebenfach keine Zusatz- und Ferien-Kanji erlernt werden müssen, entfallen hier die Schriftprüfungen am Anfang des 2. und 3. Semesters. Schrift- und Grammatiktests hin-gegen finden auch hier statt, allerdings nur alle 2 Wochen

4 Die inhaltlichen Lehrveranstaltungen

4.1 Welche Sorten von inhaltlichen Lehrveranstaltungen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet die Japanologie Tübingen zwischen fünf Arten von inhaltlichen Lehrveranstaltungen, wobei zwei davon auf das Auslandsjahr im BA-Hauptfach beschränkt sind. 

- Übungen: in diese Kategorie fällt der Großteil der angebotenen Veranstaltungen, darunter auch die Sprachkurse. Inhaltliche Übungen sind in Aufbau, Inhalt und Art des Leistungsnachweises sehr unterschiedlich, jedoch generell mit geringerem Aufwand verbunden als Seminare. 

- Proseminare: Proseminare können als Einführungsseminare verstanden werden, welche einen ersten Einblick in verschiedene Inhalte und Aspekte des wissenschaftlichen Arbeitens geben sollen. Aus diesem Grund sind diese Veranstaltungen im BA-Hauptfach bereits vor dem Japanaufenthalt zu belegen. 

- Hauptseminare: Wie am Namen zu erkennen, handelt es sich hierbei um „vollständige“ Seminare, in denen bereits ein Grundverständnis von wissenschaftlichem Arbeiten vorausgesetzt wird. Dieses Wissen wird vertieft und auf spezifische Themenbereiche angewandt. Hauptseminare müssen nur in den letzten Semestern des Bachelors sowie im Master belegt werden. 

- Projektseminare: Spezielle Seminare, welche nur während des Auslandsjahres angeboten werden. Sie unterscheiden sich von anderen Seminaren durch ihre kurze Dauer, während derer intensiv und praxisbezogen an einem bestimmten Thema gearbeitet wird. 

Studienprojekt: Das im 6. Semester BA HF zu erbringende Studienprojekt ist eine Hauptseminarsarbeit zu einem frei gewählten Thema, das nicht an eine Lehrveranstaltung gebunden ist.

- Exkursionen: Diese Lehrveranstaltungen finden ebenfalls nur in Japan statt. Hierbei geht es hauptsächlich darum, verschiedenste Aspekte der japanischen Kultur direkt zu erfahren

4.2 Was sind Schlüsselqualifikationen?

Im Rahmen des vierjährigen Bachelor-Studiengang Japanologie (Hauptfach) müssen 24 ECTS Punkte im Bereich Schlüsselqualifikationen (auch überfachliche Kompetenzen genannt) absolviert werden. Diese Schlüsselqualifikationen können in vollem Umfang während des Japanaufenthaltes erworben werden, können aber auch (vorher oder nachher) durch Teilnahme entsprechender Lehrangebote in Tübingen abgelegt werden.

4.3 Welche Leistungsnachweise müssen für inhaltliche Lehrveranstaltungen erbracht werden?

Während sich die Leistungsnachweise in den Sprachkursen auf Klausuren und kurze Vorträge beschränken, sind die zu erbringenden Leistungen in den inhaltlichen Lehrveranstaltungen deutlich unterschiedlicher. Grob gesagt hängt die Art und das Ausmaß der Leistungsnachweise dabei von der Art der Veranstaltung ab

- Übungen: Übungen haben bei weitem die größte Vielfalt an möglichen Leistungsnachweisen. Häufig sind dabei Referate oder längere Hausaufgaben am Ende des Semesters, etwa in Form von Übersetzungen. Es können jedoch auch Klausuren, kurze wissenschaftliche Essays oder andere Leistungen gefordert werden. 

- Pro- und Hauptseminare: Sowohl in Pro- als auch in Hauptseminaren muss während des Semesters ein Referat gehalten sowie in der vorlesungsfreien Zeit am Ende des Semesters eine Hausarbeit geschrieben werden. Der Unterschied zwischen beiden Seminararten ist dabei die Länge der entsprechenden Hausarbeiten sowie die Art der verwendeten Literatur. 

- Projektseminare: In den Projektseminaren in Japan müssen wie in Pro- und Hauptseminaren in der Regel Referate gehalten werden. Weiterhin wird aus den drei zu belegenden Projektseminaren eines ausgewählt, zu dem dann nach der Rückkehr aus Japan eine Hausarbeit („Studienprojekt“) geschrieben werden muss. Richtlinien zum Studienprojekt finden Sie hier.

4.4 Was ist in den Lehrveranstaltungen außer Leistungsnachweisen noch relevant?

In den Lehrveranstaltungen der Japanologie Tübingen wird grundsätzlich Wert auf eine aktive Teilnahme gelegt. Dies ist besonders wichtig in diskussionslastigen Veranstaltungen wie etwa Seminaren. 

Regelmäßige Anwesenheit ist in allen Lehrveranstaltungen ebenfalls verpflichtend. Man darf innerhalb eines Semesters in jeder Lehrveranstaltung maximal zwei Mal unentschuldigt (also ohne ärztliches Attest) fehlen

5 Der Japanaufenthalt

5.1 Ist der Japanaufenthalt im Japanologiestudium verpflichtend?

Im BA-Hauptfach Japanologie ist das Auslandsjahr am Tübinger Zentrum für Japanstudien an der Dōshisha-Universität in Kyōto integrierter Bestandteil des Studiums und daher verpflichtend

Im BA-Nebenfach Japanologie gibt es keinen verpflichtenden Japanaufenthalt. Dennoch besteht auch hier die Möglichkeit, einen Japanaufenthalt an einer unserer Partneruniversitäten zu absolvieren. 

5.2 Besteht im Hauptfach ein Anrecht auf einen Japanaufenthalt?

Ein bindendes Anrecht aller Studentinnen und Studenten des BA-Hauptfaches Japanologie auf einen Japanaufenthalt besteht nicht. Obwohl das Auslandsjahr integrierter Bestandteil des Studiums ist, können Ausnahmen wie die folgenden einen Antritt verhindern: 

- Es kann vorkommen, dass durch schwerwiegende Ereignisse, wie etwa durch die Covid-19 geschuldete Schließung der japanischen Landesgrenzen, das Auslandsjahr nicht stattfinden kann. In solchen Fällen bemüht sich die Abteilung Japanologie, Alternativen zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich etwa um Online-Unterricht mit den in Japan befindlichen Dozentinnen und Dozenten oder die Möglichkeit, den Auslandsaufenthalt in späteren Semestern nachzuholen. 

- Falls von studentischer Seite schwerwiegende Probleme/Fehler auftreten, kann ein Antritt des Japanaufenthaltes ebenfalls nicht garantiert werden. Dazu gehören etwa das Versäumnis, Visa- und Einreiseformalitäten rechtzeitig fertigzustellen, oder die (auch unerwartete) Unfähigkeit, für die Kosten des Aufenthaltes aufzukommen (siehe hierzu auch den Punkt „5.3 Welche Kosten sind bei einem Japanaufenthalt zu erwarten?“). 

5.3 Welche Kosten sind bei einem Japanaufenthalt zu erwarten?

Für alle Auslandsaufenthalte an Partneruniversitäten der Universität Tübingen gilt, dass zwar die Studiengebühren der entsprechenden japanischen Universitäten entfallen, die Studenten jedoch für alle weiteren Kosten selbst aufkommen müssen

Gemäß aktueller Schätzungen belaufen sich die Kosten für den einjährigen Aufenthalt im BA-Hauptfach insgesamt auf etwa 15000-16000€. Zu diesem Betrag zählen unter anderem folgende Kostenpunkte: 

- Kosten für Unterkunft in Japan, also bei einer Gastfamilie, oder in einem eigenen Apartment. Bei Apartments können diese Kosten je nach Art und Größe/Ausstattung sowie dem Ort stark variieren. 

- Lebenshaltungskosten in Japan, insbesondere Nahrungsmittel. Sofern man während des Auslandsjahres an der Dōshisha-Universität bei einer Gastfamilie untergebracht ist, sind Frühstück und Abendessen im Gastfamilien-Pauschalbetrag inbegriffen. 

- Flugkosten für die Reise nach und von Japan. Diese können je nach Fluggesellschaft, internationaler Situation etc. ebenfalls stark variieren. 

- Verwaltungskosten sowohl in Deutschland als auch in Japan. Dazu gehören unter anderem die Kosten in Verbindung mit der Ausstellung (und Abholung) des Visums, sowie verschiedene Gebühren an der jeweiligen Universität sowie bei Ämtern in Japan. 

- Laufende Kosten für Versicherungen, Mobilfunkverträge, Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel etc. 

5.4 Wie wird ein Japanaufenthalt finanziert?

Studenten, welche einen Auslandsaufenthalt antreten, sind für die Finanzierung selbst zuständig. Dafür gibt es neben der rein privaten Finanzierung mehrere Möglichkeiten: 

- Es stehen verschiedene Stipendien speziell für Auslandsaufenthalte seitens des Staates oder privater Institutionen zur Verfügung. Dazu gehören u.a. das Baden-Württemberg Stipendium sowie verschiedene Stipendien des DAAD

- Neben dem BAföG besteht die Möglichkeit, ein zusätzliches Auslands-BAföG zu erhalten. Dies kann auch für Studentinnen und Studenten gelten, welche für Inlands-BAföG nicht qualifiziert sind. 

Für weitere Informationen zu deutschen Stipendien sowie zum Auslands-BAföG, siehe folgenden Link:https://uni-tuebingen.de/de/1418

- Seitens des japanischen Staates stehen ebenfalls Stipendien zur Verfügung, auch wenn diese nicht für das Auslandjahr im BA-Hauptfach vergeben werden. Siehe hierzu: DAAD sowie Jasso.

5.5 Wie wird man auf das Auslandsjahr im BA-Hauptfach vorbereitet?

Fachliche Vorbereitung auf das Auslandsjahr beginnt bereits im ersten Semester, besonders die im Sprachkurs erworbenen Sprachkenntnisse sind für einen erfolgreichen Japanaufenthalt unerlässlich. Daher ist auch das Bestehen der Sprachmodule Japanisch I bis III Voraussetzung für den Antritt des Japanaufenthaltes. 

Die Anmeldung an der Dōshisha-Universität sowie die Beantragung des Visums werden für jeden Jahrgang durch die Abteilung für Japanologie organisiert, so dass man auch hierzu die notwendigen Informationen sowie Hilfestellungen erhält. 

In Japan angekommen erhält man in der Übung „Leben in Kyōto“ im vierten Semester wichtige Hinweise und Ratschläge zu allem, was für einen erfolgreichen und lohnenden Japanaufenthalt wichtig ist. 

5.6 Wo bekommt man Informationen für freiwillige Japanaufenthalte?

Besonders im BA-Nebenfach Japanologie, aber auch im Master kann ein selbst organisierter Aufenthalt an einer der japanischen Partneruniversitäten der Universität Tübingen sinnvoll sein. Erste Informationen hierzu finden sich auf der Webseite der Japanologie.

Weiterhin findet jedes Wintersemester, gewöhnlich Ende Oktober, eine Informationsveranstaltung zu den Möglichkeiten für Japanaufenthalte statt. Hierbei werden u.a. die verschiedenen Partneruniversitäten vorgestellt sowie Informationen zu den Bewerbungsverfahren und Stipendien gegeben. Für die Bewerbung auf einen Aufenthalt an einer der japanischen Partneruniversitäten ist der Besuch dieser Veranstaltung verpflichtend

6 Einrichtungen der Japanologie

6.1 Welche Standorte hat die Japanologie in Tübingen?

Die Japanologie Tübingen ist auf zwei Gebäude nordöstlich des Zentrums der Stadt verteilt. Das Hauptgebäude befindet sich in der Wilhelmstraße 90 und beinhaltet die Bibliothek, das Sekretariat, die Büros sowie Unterrichts- und Aufenthaltsräume. 

Das zweite Gebäude befindet sich nur wenige Häuser entfernt in der Köstlinstraße 6. Dieses teilt sich die Japanologie mit der Universitätsdruckerei. Im zweiten Obergeschoss dieses Gebäudes befinden sich zwei weitere häufig genutzte Unterrichtsräume. 

6.2 Was genau ist die Bibliothek der Japanologie?

Die Fachbereichsbibliothek der Japanologie ist die beste Anlaufstelle, wenn es um Recherche und Literatur für Referate und Hausarbeiten geht. Sie ist verteilt auf verschiedene Räume im Erdgeschoss und ersten Stock der Wilhelmstraße 90

Die Bücher der Bibliothek können an Ort und Stelle eingesehen und, mit gewissen Einschränkungen, ausgeliehen und mit nach Hause genommen werden. Weiterhin stehen in der Bibliothek ein Kopierer/Scanner/Drucker sowie ein Computer für Recherche zur Verfügung. Für die Online-Recherche für Bücher innerhalb der Fachbereichsbibliothek gibt es dabei einen eigenen Online-Katalog

Weitere Informationen sowie Öffnungszeiten finden sich unter folgendem Link: Bibliothek.

6.3 Wofür ist das Sekretariat zuständig?

Das Sekretariat ist für die zentrale Verwaltungsarbeit innerhalb der Japanologie zuständig. Es ist also die erste Anlaufstelle für (Japanologie-interne) verwaltungstechnische Fragen etc. Weiterhin finden sich hier die Postfächer aller Mitarbeiter der Japanologie. 

6.4 Gibt es Aufenthaltsräume/Lernplätze innerhalb der Japanologie?

Im Hauptgebäude der Japanologie (Wilhelmstraße 90) gibt es einige Räume, die, wenn sie im Moment nicht für Unterricht genutzt werden, als Aufenthaltsräume verwendet werden können. Diese befinden sich im Erdgeschoss und im ersten Stock. Hier darf auch gegessen werden, solange Rücksicht auf andere Anwesende und auf eventuell stattfindenden Unterricht genommen wird. 

Die Öffnungszeiten des Erdgeschosses und des ersten Stockwerks sowie der entsprechenden Räume hängen ab von den Öffnungszeiten der Bibliothek bzw. des Sekretariats, oder der Anwesenheit von Dozenten in den Räumlichkeiten. 

7 Kontakte und studentisches Leben

7.1 Wie kann man die Dozenten kontaktieren?

Die Tübinger Japanologie ist gekennzeichnet durch direkten Kontakt zu den Dozenten sowie zwischen den Studenten, auch über Semestergrenzen hinweg. 

Um mit den Dozenten in Kontakt zu treten, bieten sich vor allem zwei Möglichkeiten an: 

- E-Mails sind der schnellste und einfachste Weg der Kontaktaufnahme. Die E-Mail-Adressen aller Mitarbeiter sowie Telefonnummern finden sich unter folgendem Link: Team.

- Für Studenten der Japanologie besteht weiterhin die Möglichkeit, sich über unsere Moodle-Plattform zu einer persönlichen Sprechstunde anzumelden. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn es ausführlichere Fragen oder Probleme bezüglich einzelner Lehrveranstaltungen gibt. Diese Sprechstunden finden, je nach Dozent und aktueller Situation, entweder Online oder in Anwesenheit statt. Sprechzeiten sowie die entsprechenden Links zu den Anmeldungen finden unter dem obigen Link. 

Schließlich sind die meisten Dozenten auch oft in ihren Büros in den Gebäuden der Japanologie anzutreffen. Daher kann es sich bei spontanen Anliegen auch lohnen, dort einmal anzuklopfen. 

7.2 Wie sind die Studenten der Japanologie organisiert?

Zentrale Vertretung für studentische Belange innerhalb der Japanologie sowie nach außen hin ist die Fachschaft Japanologie. Diese besteht aus Studenten unterschiedlichster Semester, welche sich für das Studentenleben engagieren

Die Fachschaft hat vielfältige Aufgaben und Rollen, darunter: 

- Erste Ansprechpartnerin für alle Belange der Studenten 

- Organisation von Veranstaltungen 

- Vertretung der studentischen Interessen gegenüber der Universität 

Engagierte Studenten sind dabei immer gerne als Neuzugänge gesehen. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden sich auf der Webseite der Fachschaft: https://www.japanologie-tuebingen.de/

7.3 Welche Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtes gibt es?

Auch außerhalb des direkten Studiums bietet die Japanologie Möglichkeiten für Studenten, sich untereinander näher kennen zu lernen und auszutauschen. Sofern die Situation es zulässt, gibt es dabei regelmäßig folgende Veranstaltungen

- Karaoke-Abend: findet unter dem Semester abwechselnd mit dem Stammtisch alle zwei Wochen statt. Hierbei nutzen wir die Räume in der Köstlinstraße 6, um Karaoke und Spielekonsolen aufzustellen sowie Getränke anzubieten. 

- Stammtisch: findet unter dem Semester abwechselnd mit dem Karaoke-Abend alle zwei Wochen statt. Wir reservieren Tische in einem der vielen Lokale in Tübingen, so dass wir dort gemeinsam essen, uns austauschen und einen gemütlichen Abend verbringen können. 

- Sommerfest und Bōnenkai: Diese großen Veranstaltungen finden gegen Ende des Sommer- bzw. Wintersemesters statt. Neben den gleichen Angeboten wie beim Karaoke gibt es hier zusätzlich ein Buffet, sowie oft auch einiges an Unterhaltungsprogramm

- Erstsemesterhütte und -spaziergang bzw. -kneipentour: Diese Veranstaltungen richten sich speziell an neue Erstsemester und finden am Anfang des Wintersemesters statt. Auf der Erstsemesterhütte hat man die Möglichkeit, die Kommilitonen genauer kennenzulernen und schon einiges über das Studium zu erfahren. Während dem Erstsemesterspaziergang bzw. der Kneipentour werden die wichtigsten Orte (bzw. Kneipen) Tübingens besucht und vorgestellt. 

7.4 Hat man auch in Tübingen Kontakt zu Japanern?

Nicht nur während eines Japanaufenthaltes, sondern auch hier in Tübingen besteht die Möglichkeit, japanische Studenten kennenzulernen. Dies ist vor allem dank des Dōshisha EU Campus der Fall, welcher die Außenstelle der Dōshisha-Universität hier in Tübingen darstellt. Hier studieren jedes Semester einige Studenten unserer Partneruniversität, was reichlich Gelegenheit für Austausch und gemeinsame Tätigkeiten bietet. 

Neben dem Knüpfen von neuen Kontakten und Freundschaften spielt das gemeinsame Sprachenlernen hierbei eine zentrale Rolle. Dies bedeutet, dass man gleich von Beginn des Studiums an echte Spracherfahrung sammeln kann, während man die japanischen Studenten beim Erlernen des Deutschen unterstützt. 

Zu diesem Zweck wird ein sogenanntes Buddy-Programm angeboten, in dem eintreffende japanische Studenten Partner aus der Japanologie zugewiesen bekommen, welche mit ihnen zusammen Sprache lernen, sie aber auch bei verschiedensten Angelegenheiten unterstützen. Natürlich kann man sich aber auch in ungezwungenerer Atmosphäre, etwa während der Veranstaltungen der Japanologie, miteinander austauschen. 

8 Häufige Probleme

8.1 Was kann man tun, wenn sich Pflichtveranstaltungen im BA-Haupt- und Nebenfach überschneiden?

Bei den vielfältigen BA-Haupt- und Nebenfachkombinationen, welche an der Universität Tübingen angeboten werden, kann eine zeitliche Abstimmung beider Fächer nicht immer gewährleistet werden. Bei einer terminlichen Überschneidung zweier verpflichtender Lehrveranstaltungen ist es zunächst ratsam herauszufinden, ob es für einen oder beide Lehrveranstaltungen Paralleltermine während des Semesters gibt (dies ist etwa in den Sprachkursen der Japanologie der Fall). 

Gibt es keine Möglichkeit, auf Parallelgruppen auszuweichen, so sollte man sich zügig mit der Studienfachberatung der Japanologie in Verbindung setzen. Oftmals so eine Lösung gefunden werden. Für die Studienfachberatung der Japanologie ist Dr. Eva-Maria Meyer verantwortlich. Die Vertretung übernimmt derzeit Jun.-Prof. Fynn Holm.

Im Falle einer nur geringfügigen Überschneidung zweier Lehrveranstaltungen (wenn etwa eine Lehrveranstaltung exakt zur gleichen Zeit beginnt zu der eine andere endet, und so nicht genügend Zeit zum Wechseln von Unterrichtsräumen/Gebäuden bleibt) lässt sich häufig durch rechtzeitiges Gespräch mit den verantwortlichen Dozentinnen und Dozenten eine gewisse zeitliche Toleranz vereinbaren. 

8.2 Der einjährige Japanaufenthalt behindert den rechtzeitigen Abschluss der Orientierungs-/Zwischenprüfung im BA-Nebenfach. Was kann man tun?

Entstehen durch den Japanaufenthalt im 4./5. Semester Probleme mit dem rechtzeitigen Abschluss aller BA-Nebenfach-Kurse, welche für das Bestehen der Orientierungs- oder Zwischenprüfung notwendig sind, so sollte man sich an die Studienfachberatung der Japanologie (Dr. Eva-Maria Meyer, Vertretung Jun.-Prof. Fynn Holm) wenden. Durch ein Gespräch kann das Problem i.d.R. behoben werden, es wird z.B. die Frist für das Bestehen der Prüfungen um 2 Semester verlängert. 

8.3 Was kann man im Fall einer schweren Einschränkung des Studiums durch chronische Krankheit oder Behinderung tun?

Um auch Personen mit chronischen gesundheitlichen Einschränkungen eine faire und gleichwertige Chance im Studium zu gewährleisten, bietet die Universität Tübingen einen Nachteilsausgleich an. Dieser Nachteilsausgleich fällt je nach Art und Schwere der Einschränkung unterschiedlich aus, beinhaltet jedoch gewöhnlich die Verlängerung der Fristen von Prüfungs- und Studienleistungen

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss frühzeitig gestellt werden (ein Semester Bearbeitungszeit kann vorkommen). Hierzu benötigt man ein entsprechendes Antragsformular sowie ein passendes ärztliches Attest. Mehr zum Nachteilsausgleich sowie Dokumentvorlagen für den Antrag finden sich hier: mehr zum Nachteilsausgleich.

8.4 Kann man sein BA-Nebenfach/Hauptfach wechseln?

Es kann vorkommen, dass aus verschiedensten Gründen der Wechsel des BA-Nebenfaches bzw. des BA-Hauptfaches oder eine Umkehr der beiden (Haupt- zu Nebenfach und umgekehrt) sinnvoll erscheint. Dies ist möglich, sollte jedoch gut überlegt sein, da in diesem Fall in der Regel mit mindestens einem Semester längerer Studiendauer zu rechnen ist. 

Ein zu überhasteter Wechsel kann hierbei ebenso Probleme aufwerfen wie ein zu später Wechsel gegen Ende des Studiums. Um Fehlentscheidungen vorzubeugen und sich einen Überblick über die zu erwartenden Änderungen/Konsequenzen bei einem Wechsel zu verschaffen, wird ein Gespräch mit der Studienfachberatung der Japanologie (Dr. Eva-Maria Meyer, Vertretung Jun.-Prof. Fynn Holm) dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Studierende des Hauptfaches Japanologie. 

8.5 Was passiert, wenn man eine Prüfung oder ein Modul nicht besteht?

Aufgrund mangelnder Vorbereitung, persönlicher Probleme, etc. kann es durchaus vorkommen, dass man eine Prüfung bzw. ein Modul nicht besteht. Für diesen Fall besteht grundsätzlich die Möglichkeit, den entsprechenden Leistungsnachweis mindestens ein Mal zu wiederholen

Bei den Sprachkursen bedeutet dies konkret, dass wenige Wochen nach den Sprachprüfungen entsprechende Nachprüfungen angeboten werden. 

In inhaltlichen Lehrveranstaltungen kann die Wiederholung des Leistungsnachweises unterschiedlich ausfallen. In Seminaren etwa kann diese Wiederholung im Umschreiben oder Neuanfertigung einer Hausarbeit bestehen; es kann jedoch auch vorkommen, dass eine Lehrveranstaltung samt Referat und Mitarbeit komplett wiederholt werden muss. 

Bei den ersten beiden Sprachmodulen im BA-Haupt- und Nebenfach (genannt „Sprachmodul Japanisch I“ und „II“ bzw. „Sprachmodul Grundkurs Japanisch I“ und „II“) gibt es nur eine Möglichkeit, den Leistungsnachweis zu wiederholen. Wenn man auch diesen zweiten Versuch nicht besteht, verliert man den Prüfungsanspruch für den entsprechenden Studiengang. Bei allen späteren Sprachkursen sowie den inhaltlichen Kursen hat man hingegen zwei Möglichkeiten, die Leistungsnachweise zu wiederholen. 

Besonders wenn man mehrere Prüfungsleistungen auf einmal nicht besteht oder dies regelmäßig vorkommt, wird dringend geraten, sich an dieStudienfachberatung der Japanologie (Dr. Eva-Maria Meyer, Vertretung Jun.-Prof. Fynn Holm) zu wenden. Dies kann helfen, Probleme zu identifizieren und Lösungen zu finden.