Diplomatik (1/3)
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Einen umfassenden Überblick über die Hilfswissenschaften, darunter auch über die Diplomatik, bieten die Hilfswissenschaftler in Bamberg.
Das Abbildungswerk „Kaiserurkunden in Abbildungen“ (Berlin 1880–1891) von Heinrich von Sybel und Theodor von Sickel wurde vom der BSB München digitalisiert.
Diplomatik
ist Urkundenkritik (Untersuchung und Interpretation), ursprünglich v.a. mit dem Ziel, die Echtheit zu prüfen ("discrimen veri ac falsi"). Sie befasst sich heute aber auch z.B. mit Kanzleigeschichte und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen.
Der Begriff "Diplomatik" erschien erstmals 1681 bei Jean Mabillon (1632–1707). Zunächst war die Diplomatik eine juristische Disziplin, erst später wurde sie in den Kanon der Geschichtswissenschaft übernommen.
Wichtige Begriffe der Diplomatik
Eine Urkunde ist ein in bestimmten Formen verfasstes Schriftstück zur Dokumentation rechtserheblicher Vorgänge und Sachverhalte. Sie ist beglaubigt und somit rechtsverbindlich. Urkunden sind unmittelbarste Zeugnisse der Geschichte, weil Ereignisse und Vorgänge direkt dokumentiert werden und nicht in späterer, reflektierterer Darstellung durch Geschichtsschreibung.
Sie werden eingeteilt in
a) Kaiser- und Königsurkunden
b) Papsturkunden
c) Privaturkunden (Oberbegriff für alle weiteren Urkundentypen; z.B. Fürstenurkunden, Bischofsurkunden)
Äußere Merkmale von Urkunden sind Beschreibstoff und Schrift (Paläographie), Format, Besiegelung (Sphragistik), Unterschriften (z.T. nur als Zeichen, Monogramme) und (im späteren Mittelalter) Kanzleivermerke (z.B. Registriervermerke oder Gebührenvermerke).
Innere Merkmale sind Stil und Sprache (z. B. bestimmte typische Formulierungen) sowie der typische dreiteilige Aufbau: Protokoll, Kontext, Eschatokoll (s. nächste Seite).
Anhand dieser Merkmale wird die "Kanzleimäßigkeit" festgestellt, d. h. eine Urkunde wird einer bestimmten Kanzlei zu einer bestimmten Zeit zugeordnet, damit ihre Echtheit gezeigt.
© by Larissa Veronesi und Clemens Radl
Update 2006 by Valeria Lilie und Benjamin Reimold