Als Bachelorstudierende/r der Kognitionswissenschaft sowie als Masterstudierende/r mit einem Quereinstieg aus der Informatik (oder einem verwandten Studienfach) müssen Sie im Laufe der ersten Studiensemester selbst an kognitionswissenschaftlichen Versuchen teilnehmen und darüber „Versuchspersonenstunden“ (Vph) sammeln. Sie lernen dabei viele verschiedene Experimente der Kognitionswissenschaft praktisch und aus der Perspektive einer Versuchsperson kennen und unterstützen gleichzeitig andere Studierende und Forschende in der Kognitionswissenschaft bei ihren Forschungsprojekten (z.B. im Rahmen von Abschlussarbeiten).
Als Bachelorstudierende/r müssen Sie 30 Versuchspersonenstunden bis zum Ende des 3. Semesters absolvieren. Als Master-Quereinsteiger/in aus der Informatik (oder einem verwandten Studienfach) müssen Sie 10 Versuchspersonenstunden bis zum Ende des 1. Semesters absolvieren. Der Nachweis ist Teil der Leistungen, die Sie im Rahmen des Seminars „Experimentelle Kognitionswissenschaft“ erbringen müssen.
Wichtiger Hinweis für alle, die ihr Studium neu zum Wintersemester 2023/2024 aufgenommen haben:
Mindestens 50% der Versuchspersonenstunden müssen in Präsenz-Versuchen erbracht werden (d.h., in Versuchen, die in Laboren vor Ort an der Universität durchgeführt werden), maximal 50% dürfen in Online-Versuchen erbracht werden.