Slavisches Seminar

Finanzierungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt

1. ERASMUS

Eine Förderung über ERASMUS ist grundsätzlich an den entsprechenden Partnerinstituten des Slavischen Seminars möglich. Information zur Bewerbung finden Sie hier.

Das Doktorandenprogramm "Cultural Studies in Literary Interzones" ist ein ERASMUS MUNDUS Programm. Es bietet ein von der EU finanziertes, internationales Promotionsstudium, in das neben der Eberhard Karls Universität Tübingen u.a. auch die European University of St. Petersburg in Russland eingebunden ist. Eine Förderung ist nur für Promovierende des Programms möglich.

2. Mobilitätsstipendium im Rahmen bestehender Universitätspartnerschaften

Die Mobilitätsstipendien im Rahmen der Go East-Initiative des DAAD sind eine finanzielle Beihilfe, die an die Studienplätze an den russischen Partneruniversitäten gekoppelt sind. Sie sind je nach den individuellen Voraussetzungen unterschiedlich hoch (zumeist Reisekostenbeihilfe und Deckung des Eigenbeitrags für den Austausch, Voraussetzung deutsche Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 2ff., Abs. 2 und Abs. 3 BAföG) und können für maximal fünf Monate vergeben werden. Die Beantragung erfolgt über die Bewerbung um einen Studienplatz in Moskau oder St. Petersburg. Bewerbungen direkt beim DAAD sind nicht möglich.

Seit 2015 gibt es auch über Erasmus+ Finanzierungsmöglichkeiten für Aufenthalte in Nicht-EU-Ländern. Auch diese Plätze sind an das Austauschprogramm gekoppelt.

3. Eigenbewerbung auf Stipendienprogramme

Selbstverständlich können Sie sich auch in Eigeninitiative auf die zahlreichen Stipendienprogramme bewerben, die Studierenden von anderen Trägern für Auslandsaufenthalte angeboten werden. Die finanzielle Förderung ist hier meist großzügiger. Einen ersten Überblick über Förderungsmöglichkeiten gibt das Dezernat für Internationale Angelegenheiten hier. Speziell für Aufenthalte in Osteuropa können wir Ihnen außerdem empfehlen:
 

4. Auslands-BAFöG

Auslands-BAFöG kann als alleinige Finanzierung oder in vielen Fällen ergänzend zu anderen Förderungen in Anspruch genommen werden. Die Regelungen hängen dabei vom jeweiligen Förderungsprogramm ab. Es lohnt sich, den Anspruch auf Auslands-BAFöG zu überprüfen, auch wenn kein Anspruch auf Inlands-BAFöG besteht. Aufgrund der Mehrkosten, die ein Auslandsaufenthalt verursacht, gelten andere Regelsätze. Auslandssemester werden auch anders auf die Regelstudienzeit angerechnet als Inlandssemester. Weiterführende Links zum Auslands-BAFöG finden Sie auf den Seiten des Dezernats für Internationale Angelegenheiten.

5. Sprachkurse

Hinweise zu qualifizierten (Intensiv-)Sprachkursen im osteuropäischen Raum können die jeweiligen Lektorinnen geben und werden regelmäßig über die Mailingliste des Slavischen Seminars (Slavtueb) verschickt. Diese Sprachkurse müssen zumeist selbst finanziert werden. Manchmal sind sie mit anderen Aktivitäten verknüpft, über die es eventuelle Förderungsmöglichkeiten gibt. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den jeweiligen Trägern.

Stand: 29. Februar 2016

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