Institut für Kriminologie

14.09.2021

Bitte beachten Sie folgende Neuerungen für die Bibliotheksbenutzung

Gemäß der neuen Corona-Verordnung der Landesregierung (gültig ab 16.8.2021) ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Testnachweises gestattet; ausgenommen ist die Abholung und Rückgabe von Medien. Für die Nutzung der Bibliothek ist der 3G-Nachweis zwingend erforderlich.

Während des gesamten Aufenthaltes gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln: mind. medizinischer Mund-Nasen-Schutz; Abstand von mind. 1,5 m; regelmäßiges Händewaschen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Back