Geosphären-Biosphären Wechselwirkungen

Nutzungsordnung (German)

Betriebs- und Nutzungsordnung für das Isotopenverhältnismassenspektrometer, dessen Peripherie und des Labors 5D18 der Arbeitsgruppe Geo-Biosphären-wechselwirkungen der Eberhard Karls Universität Tübingen

 

Die Nutzung des Labors und der Gerätschäften im Bereich der Arbeitsgruppe werden gemäß folgender Ordnung geregelt:

Einleitung

Diese Nutzungsordnung umfasst die Benutzung des Labors 5D18 (Große Laborlandschaft, Ebene 5, GUZ), sowie der darin enthaltenen Geräte (Isotopenverhältnismassenspektrometer, Peripherie wie Gaschromatographen, Elementanalysator, aber auch andere Laborgeräte wie Mikrowaagen).

Das Gerät ist ausgelegt auf die Messung von Isotopensignaturen in flüssigen, gasförmigen, in organischen Lösungsmitteln gelösten und festen Proben, aus Experimenten mit Isotopenanreicherung (Labelling).

Anspruch auf Analysen der Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppen des Fachbereichs Geowissenschaften, aber auch anderer Fachbereiche und Institute der verschiedenen Fakultäten der Universität Tübingen haben die Möglichkeit Analysen zu erhalten, sofern Kapazitäten zur Verfügung stehen. Auch andere universitäre Einrichtungen haben die Möglichkeit Analysen zu erhalten, sofern die Auslastung der Labore, des Personals und der Geräte dies neben dem normalen Forschungsbetrieb erlaubt. Analysen von außerhalb der Arbeitsgruppe werden im Messplan so eingetragen, dass diese die Forschungsfortschritte der Arbeitsgruppe nicht beeinträchtigen.

Sollten keine Kapazitäten zur Verfügung stehen, behält sich die Arbeitsgruppe vor Analysen entweder auf eine Warteliste zu setzen, oder abzulehnen.

Die klare Gliederung der zeitlichen Einstufung von Analysen ist deshalb wie folgt:

  1. Arbeitsgruppe Geo-Biosphären-Wechselwirkungen der Universität Tübingen,
  2. Ko-Antragsteller,
  3. andere Arbeitsgruppen der Fachbereiche Geowissenschaften und Biologie der Universität Tübingen,
  4. Arbeitsgruppen der Universität Tübingen die nicht zum Fachbereich Geowissenschaften und Biologie gehören,
  5. Arbeitsgruppen an anderen universitären Einrichtungen Deutschlands, welche Analysen durch DFG- oder BMBF-geförderte Projekte durchführen lassen wollen (an den meisten Geräten hat der Bund durch die DFG über HBFG und Art. 91b GG einen Kostenanteil von 50% geleistet),
  6. Arbeitsgruppen an anderen universitären Einrichtungen Baden-Württembergs
  7. Arbeitsgruppen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen Deutschlands,
  8. Andere, aber keine Privatunternehmen.

 

Nutzung der Labore und Geräte

Primär werden sämtliche Arbeiten in den Laboren und an den Instrumenten der Arbeitsgruppe von den Mitarbeiter der Arbeitsgruppe selber durchgeführt. Bei lang andauernden Projekten/Kollaborationen können Personen, welche nicht der Arbeitsgruppe angehören, vom zuständigen Personal in die Laborarbeit und das Bedienen der Instrumente eingewiesen werden, um die Auslastung des Personals und Analysekosten zu optimieren.

Zur Einwaage von EA-Proben darf nach Sicherheitsunterweisung und Geräte-Einweisung, die Mikrowaage, Heizschränke und Kryo-Extraktion im Raum benutzt werden.

Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße gegen die Laborordnung führen ggf. zu einem Arbeitsverbot.

Die Universität kann unter gewissen Voraussetzungen bei auftretenden Schäden Regressansprüche gegenüber der Verursacher geltend machen.

 

Messungen und Datenbereitstellung

Die Auftraggeber müssen für die Probensätze detailierte Probenlisten digital und ausgedruckt zur Verfügung stellen, inkl. Angaben zu Probenart, ungefähre Anreicherung, angereicherte Elemente und Einwaagen, sowie eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung. Weiterhin muss vor Messung und bei externen Auftraggebern die Zustimmung zur Archivierung der Rohdaten vorliegen und die schriftliche Zusicherung, dass Daten nutzerseitig nach den Richtlinien der Drittmittelgeber und der guten wissenschaftlichen Praxis abgespeichert werden.

Wir gehen prinzipiell von nicht-sensiblen Proben und Daten aus (z.B., keine Proben oder Daten zu Patienten oder Patenten). Nutzer, die ihre Daten als vertraulich erachten, müssen ggf. vorab eine Pseudonymisierung vornehmen.

Es empfehlen sich laufende Nummern zur Vereinfachung der Handhabung und Vermeidung von Falscheingaben. Eine Vorlage steht auf der Website zur Verfügung, ohne welche keine Messung stattfinden können.

Proben müssen messfertig angeliefert werden, d.h.

  • Nach Maßgabe des „Sample preparation guide“ müssen Bulkproben getrocknet, homogenisiert und gemahlen, und in möglichst kleinen Zinnkapseln eingewogen sein (ggf. in Silber-Kapseln, in Mikrotiterplatten ohne Stege; eindeutig beschriftet). Dazu werden alle zehn Proben zwei Standardproben eingewogen.
  • Wasserproben müssen 0.45 µm-gefiltert angeliefert werden, wobei die Filtration nicht per Vakuum unterstützt werden darf.
  • Gasproben mit laufenden Nummern am Deckel und Vial abwischfest beschriftet in beschrifteten 100-Vial-Pappboxen.
  • Für komponentenspezifische Analysen müssen die Proben in ausreichender Menge Lösungsmittel aufgenommen sein. Die Proben müssen mit einem abwischfesten Stift oder besser einem Label beschriftet werden (inkl. Initialen). Mit den Proben müssen nach Abstimmung ca. 100 ml Lösungsmittel, genügend Ersatzdeckel sowie eine passende und funktionstüchtige GC-Säule mitgeliefert werden.
  • Hochangereicherte Proben sollten von Background/NA-Proben separat gehalten werden.
  • Nebengefahren der Proben (z.B., radioaktive, giftige, genetisch modifizierte oder außereuropäische Proben) müssen vor Abgabe mit der Laborleitung abgestimmt werden. Im Zweifelsfall werden die Proben nicht angenommen, oder nach fehlgeschlagener Abstimmung ggf. einer fachgerechten Vernichtung zugeführt.

 

Sollten Proben nicht nach Maßgabe der „sample preparation guide“ bereitgestellt werden, behält sich die Arbeitsgruppe vor die Proben zu messen.

Nach der Messung werden bereitgestellt:

  • Für Bulkproben werden die Isotopenwerte in die digitalen Probenlisten eingetragen, auf Wunsch auch als CSV, und an den Auftraggeber, ggf. mit einer Rechnung, per E-Mail gesendet.
  • Für komponentenspezifische Analysen werden Chromatogramme im QTEGRA-Dateiformat bereitgestellt, mit der Möglichkeit die Daten an einem Auswerterechner am GUZ auszuwerten. Auf Wunsch werden die Daten auch in einem offenen Dateiformat zur Verfügung gestellt.

Alle gemessenen Rohdaten werden für mindestens 10 Jahre nach Maßgabe der DFG und anderer Drittmittelgeber gespeichert. Interne Daten werden mit Metadaten versehen. Externe Auftraggeber müssen vor der Auftragsbearbeitung schriftlich erklären, dass keine Datenschutzbelange der Rohdatenspeicherung entgegenstehen (keine persönlichen oder sensiblen Daten, ggf. Pseudonymsierung notwendig), sowie dass die Auftragsgeber Ihre ausgewertetenen Daten nach den Richtlinien der guten wissenschaftlichen Praxis mit Metadaten versehen, archivieren und bereitstellen. Sollte eine Datenspeicherung von Externen auf unseren Systemen nicht gewünscht sein, so löschen wir auf schriftlichen formlosen Antrag die Daten.

 

Personelle Voraussetzungen für den Gerätebetrieb

IRMS-System inkl. Peripherien, z.B. GC, TC, EA: Für das Massenspektrometer ist Dr. C. Banfield als Laborleiter verantwortlich, sowie ab Einstellung Frau A. Okla als Technikerin zuständig, womit der Bedarf für die Bedienung und Wartung dieser bestens abgedeckt und gewährleistet ist. Wartungen, Reparaturen, Qualifikationen und Umbauten dürfen nur von diesen Mitarbeitern ausgeführt werden.

 

Räumliche Voraussetzungen für den Gerätebetrieb

IRMS-System inkl. Peripherien, z.B. GC, TC, EA: Das Instrument ist sind im Labor 5D18 untergebracht, wo eine geeignete Raumklimatisierung vorherrscht und alle Reinst- und technischen Gasleitungen und Warnanlagen installiert sind.

 

Kosten

Die Kosten welche für das Aufbereiten und Analysieren von Proben entstehen lassen sich in vier Kategorien gliedern:

  • Analysekosten; diese Kosten beinhalten die Betriebs- und Unterhaltskosten, z.B. Gase, Filamente, Öle, Filter,  aber auch Service der Geräte und der Laborinstallationen, sowie Reparaturkosten für die Labore und Messgeräte, anteilig gerechnet auf ein jeweiliges Projekt. Die durchschnittliche Betriebsdauer einzelner Komponenten liegt deutlich unter der Betriebsdauer des gesamten Gerätes; insbesondere elektronische Boards, die Turbomolekularpumpen, der RF-Generator und die Kühlaggregate können bei einem Austausch Kosten um 10,000 € und mehr verursachen. Unter Analysekosten fallen auch die Kosten für allgemeine Labormaterialien- und Geräte (z.B. Unterhalt und Reparatur der Waagen), nicht aber der projektspezifischen Verbrauchsmaterialien wie z.B. Handschuhe, Pipettenspitzen, Lösungsmittel.
  • Raumkosten (Strom, Wasser, Gebäudeunterhalt, etc.) und Abschreibung der Messgeräte.
  • Personalkosten; diese Kosten beinhalten anteilig den personellen Aufwand für die Probenaufbereitung und die Messungen, aber auch für den Unterhalt der Labore und Instrumente (Reinigung, Bestellungen von Materialien, Eigenservice der Geräte, etc.)

 

Aus diesen vier Kategorien von Kosten ergeben sich unterschiedliche Kostenstufen:

Analysen für Arbeitsgruppen der Universität Tübingen oder mit der Arbeitsgruppe Geo-Biosphären-Wechselwirkungen kollaborierender Arbeitsgruppen anderer Universitäten oder Forschungsanstalten. Hier werden lediglich die Analysekosten (Kat. 1) in Rechnung gestellt (in beigefügter Kostentabelle ist dies die rechte Spalte – „Preis intern Uni Tübingen“).

Auftragsanalysen für Arbeitsgruppen an universitären oder anderen Forschungseinrichtungen außerhalb der Universität Tübingen ohne wissenschaftliche Kollaboration mit der Arbeitsgruppe Geo-Biosphären-Wechselwirkungen der Universität Tübingen. Hier werden Analysekosten (Kat.1), Raumkosten und Abschreibung der Geräte (Kat. 2) sowie Personalkosten (Kat. 3) in Rechnung gestellt (in beigefügter Kostentabelle – „Preis extern universitäre Einrichtungen“).

Es gilt weiterhin zu berücksichtigen, dass Analysen außerhalb der Universität Tübingen immer mehrwertsteuerpflichtig sind und nur Analysen für Arbeitsgruppen innerhalb der Universität Tübingen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind.

 

Preisliste Isotopenanalytik Stand 1.1.2024  

 

Analysenart

(pro Messung)

erforderliche Probenmenge (Minimum)

Preis extern univ. Einrichtungen

in EUR

Preis intern Uni Tübingen in EUR

Bestimmung der Isotopensignatur von

Bulk-Proben mit EA-IRMS auf δ13C, δ15N, inkl. Gehaltsbestimmung mit WLD bzw. als Flüssigprobe, pro Element und Probe

12

14

4

Bestimmung der Isotopensignatur von Bulk-Proben (Wasser, Feststoff) mit TC-IRMS auf δ2H, δ18O, pro Element und Probe

12

14

4

Bestimmung der Isotopensignatur von Gasproben im Exetainer
(z.B. 13CH4, 13CO2, 15N2O) mit

GC-IRMS, pro Element und Probe

12

14

4

Bestimmung der Isotopensignaturen (z.B. δ13C, δ15N, δ2H) von komponentenspezifischen Gemischen mit GC-C-IRMS,

z.B. 13C-PLFAs, 13C-Aminosäuren, 15N-Aminozucker, pro Element und Probe

12

14

4

Bestimmung der Isotopensignatur anderer Probenarten (Äquilibrierung, neue Matrizes, Methodenetablierung), pro Element und Probe

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Kryo-Extraktion

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Einwaage von Proben

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Auswertung von Chromatogrammen

Nach Aufwand

Nach Aufwand

Nach Aufwand

 

Die hell markierten Analysenarten werden als allgemeine Serviceleistungen angeboten, die dunkel markierten werden ausschließlich als Sonderleistungen nach Absprache und freien Kapazitäten angeboten. Preisnachlässe sind bei HCNOS Isotopenanalysen möglich bei großer Probenanzahl. Sonderpreise sind außerdem möglich bei Kooperationen mit externen Einrichtungen im Rahmen eines gemeinsamen Forschungsantrags (z.B. DFG, etc.)

  • Alle Preise verstehen sich netto, seit 1.1.2013 sind alle Aufträge außerhalb der Universität Tübingen mehrwertsteuerpflichtig. Die Preise beinhalten die spezifische Probenvorbereitung, Messung und Datenausgabe bei Abgabe von analysenfertigen Proben. Nicht im Preis enthalten sind chemische (z.B. Entfernen von Organik, etc.) und mechanische (z.B. Separieren, Mahlen, etc.) Vorbehandlungen.
  • Das Gerät ist ausgelegt auf die Messung von Isotopensignaturen in flüssigen, gasförmigen, in organischen Lösungsmitteln gelösten und festen Proben, aus Experimenten mit Isotopenanreicherung (Labelling). Sollten Proben auf ihre natürliche Isotopenzusammensetzung (natural abundance) gemessen werden, so sind unter Umständen Leerläufe und Reinigungsarbeiten / Teiletäusche notwendig, die nach Absprache an den Auftraggeber umgelegt werden.
  • Kosten für Verbrauchsmaterial bezüglich der Proben (z.B., Mikrotiterplatten, Zinnkapseln, Kimwipes, GC-Vials) werden von den Auftraggebern getragen.
  • Alle Preise/Messungen verstehen sich inkl. Referenzgase, Verbrauchsmaterial für die Messung (Rohre, Trägergase; Ausnahme: GC-Säulen), Entsorgung und Gerätequalifizierung für messfertige Proben, d.h. Probenserien mit akzeptierten Standards.
  • In Zeiten sehr volatiler Marktbedingungen und Knappheiten können sich manche Verbrauchsmittelpreise sprunghaft erhöhen (z.B. Helium, Inflationssprünge), weswegen sich die Arbeitsgruppe vorbehält Zuschläge zu berechnen.
  • Bei mehrfach markierten Proben müssen die Isotopensignaturen von C, N, H und O ggf. getrennt bestimmt werden, d.h. mehrfach gemessen werden.
  • Ergibt sich eine Kollaboration bei der universitäre, externe Nutzer angelernt werden, so dass diese die Geräte selbständig bedienen können, so ergibt sich daraus keine Vergünstigung.
  • Nicht inkludiert sind Kosten für den Rücktransport der Proben.