Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Wissenschaftlicher Nachwuchs

Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Es gibt verschiedene Mittel und Wege eine Promotion zu finanzieren. Die meisten Promovierenden sind als wissenschaftliche Mitarbeitende an der Universität oder einem universitätsnahen Forschungsinstitut angestellt, finanzieren sich selber oder beziehen ein Stipendium.

Jede Form der Finanzierung hat Vor- wie Nachteile, die es individuell abzuwägen gilt.

An der Universität Tübingen werden Stellen für Promovierende über das Stellenportal ausgeschrieben.

Die Universität Tübingen vergibt keine Promotionsstipendien. Promovierende aller Fächer haben jedoch die Möglichkeit, sich für die Landesgraduiertenförderung zu bewerben. Mehr Informationen finden sich hier:  Landesgraduiertenförderung

Alle großen Förderwerke bieten zudem eigene Promotionsstipendien an: Übersicht

Für internationale, nicht-europäische Promovierende, die während des Abschlusses ihrer Promotion in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ein Stipendium benötigen, gibt es die Möglichkeit, sich um ein STIBET-Stipendium zu bemühen. Bei allgemeinen Fragen zu den Förderrichtlinien, oder wenn Sie ein Stibet-Stipendium beantragen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an: simone.hahnespam prevention@uni-tuebingen.de

Die Graduiertenakademie beträt Sie gerne.

Beratungsangebot der Graduiertenakademie

Beratung zu finanzieller Förderung für Promovierende & Promotionsinteressierte

Forschungsförderung für Promovierte

Finanzielle Förderung für promovierte Forschende; DFG-Programme, EU-Förderung

Ansprechpersonen

Sie haben weiterführende Fragen?
Sie finden die richtige Ansprechperson auf der Teamseite der Graduiertenakademie.

Außerdem finden Sie im Infoportal der Graduiertenakademie einige wissenswerte Inhalte zum Thema Finanzierung und Förderung.

Emmy Noether-Programm

Das Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eröffnet herausragend qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren. Bewerben können sich Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und -professoren in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere.

Aktuelle Emmy Noether-Nachwuchsgruppen

Athene Programm

Das Athene-Programm der Universität Tübingen hat zum Ziel, Frauen auf ihrem Karriere-Weg in der Wissenschaft zu unterstützen - angefangen beim Studium bis hin zur Professur.

In den verschiedenen Programmlinien Athene Mentoring, Athene Grant und Athene Advanced werden Angebote für unterschiedliche Zielgruppen gemacht (oder noch entwickelt), die zugeschnitten sind auf verschiedene

  • Karrierephasen (z.B. Studium, Promotion, Postdoc, Juniorprofessur, NG-Leitung, etc.)
  • Individuelle Rahmenbedingungen und Bedürfnisse (z.B. internationale Wissenschaftlerinnen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, erste Generation, Migrationshintergrund, Betreuungspflichten ...)
  • Studien- und Fachkulturen und -strukturen

Das Programm wird aus Haushaltsmitteln und aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert.

Wenn Sie sich für das Athene-Programm oder für eine bestimmte Förderlinie interessieren oder in den Informationsverteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine kurze Nachricht per E-Mail.

ERC Starting Grant

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council – ERC) wurde 2007 eingerichtet und fördert auf EU-Ebene risikoreiche, grundlagenorientierte Forschung. Er wird über das Forschungsrahmenprogramm der EU finanziert und richtet sich an Einzelforschende, die in Europa ein Forschungsprojekt durchführen möchten. ERC Starting Grants richten sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität mit 2–7 Jahren Erfahrung seit Abschluss der Promotion, einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz und einem hervorragenden Forschungsvorschlag.

Aktuelle ERC Starting Grants

Beratungstelle an der Universität Tübingen: Frau Baier (Dez II Forschung)

Habilitationen

Allgemeine Informationen

Die Habilitation dient dazu, die besondere Befähigung nachzuweisen, ein an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vertretenes Forschungsgebiet/Fach in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten (Venia Legendi). Mit einer erfolgreichen Habilitation ist die Verleihung des Titels "Privatdfozent/in" verbunden, sowie das Recht Promotionen an der Fakultät zu betreuen und als Prüfer und Guatchter in Promotiosnverfahren zu fungieren.

Für das Habilitationsverfahren benötigen Sie eine/n Mentor/in aus dem entsprechenden Fachbereich, der/die professorales Mitglied unserer Fakultät ist.

Die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wurde am 9. Dezember 2010 im Senat beschlossen. Es wird empfohlen, vor Einreichung des Habilitationsgesuch einen Beratungstermin mit  Dr. Elaine Huggenberger zu vereinbaren.

Wichtige Hinweise:

  • Unvollständige Habilitationsgesuche werden nicht entgegengenommen.
  • Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung des Habilitationsauschusses beim Dekanat eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
  • Link zu den nächsten Sitzungsterminen des Habilitationsausschusses

Ablauf eines Habilitationsverfahrens

Ein Habilitationsverfahren gliedert sich in folgende Schritte. Die direkte Beteiligung des/der Habilitand/in erfolgt ausschließlich bei den mit einem "*"-Symbol markierten Schritten.

  1. Wahl eines Mentors/einer Mentorin, der/die professorales Mitglied des Fachbereichs ist, in welchem das Habilitationsfach/die Habilitationsfächer angesiedelt ist/sind.*
  2. Vorstellung der Habilitationsabsicht sowie Zwischenevaluation gemäß LHG §39 (5) im Fachbereich*
    Hierzu gibt es fachbereichsspezifische Unterschiede in der konkreten Umsetzung. Eine Zusammenfassung der Regelungen finden Sie hier. Bitte kontaktieren Sie hierfür den/die entsprechende Fachbereichssprecher/in und/oder die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Eine Bescheinigung der erfolgten Zwischenevaluation wird von den Fachbereichen an die Dekanatsverwaltung geschickt.
  3. Einreichung des Habilitationsgesuchs sowie der Habilitationsschrift in der Dekanatsverwaltung (erforderliche Unterlagen siehe Antrag im Downloadbereich)*
    Das Habilitationsgesuch sollte spätestens 2 Jahre nach erfolgter Zwischenevaluation eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie vor Einreichung des Habilitationsgesuchs Dr. Elaine Huggenberger für ein Beratungsgespräch.
  4. Eröffnung des Habilitationsverfahren im Habilitationsausschuss
    Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung in der Dekanatsverwaltung eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    Link zu den nächsten Sitzungsterminen
  5. Begutachtung der Habilitationsschrift (Frist 3 Monate)
  6. Auslage der Habilitationsschrift nach Eingang der Gutachten (1 Monat)
  7. Einreichen der 3 Themenvorschläge für den Habilitationsvortrag*
    Die Themen müssen im Habilitationsfach angesiedelt sein und ausreichend Abstand zu den persönlichen Forschungsthemen des Kandidaten/der Kandidatin haben. Eine Rücksprache mit den Vertreter/innen des Fachbereichs im Habilitationsausschuss vor Einreichung der Themenvorschläge wir explizit gewünscht. Die Vertreter/innen des Habilitationsausschusses finden Sie hier.
  8. Entscheidung über Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung und Zulassung der Themen für die mündliche Habilitationsprüfung durch den Habilitationsausschuss
  9. Geheime Abstimmung über das Thema des Habilitationsvortrags durch den erweiterten Habilitationsausschuss im Fachbereich (10 Tage)
  10. Mitteilung des Themas an den/die Habilitandin 3 Wochen vor dem Termin der mündlichen Habilitationsprüfung
  11. Habilitationsvortrag*

Es wird angestrebt, das Habilitationsverfahren innerhalb eines Jahres (2 Semestern) nach Einreichung des Habilitationsgesuch abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass während der vorlesungsfreien Zeit keine Sitzungen des Habilitationsausschusses stattfinden.

Ablauf eines Umhabilitationsverfahrens

Ein Umhabilitationsverfahren gliedert sich in folgende Schritte. Die direkte Beteiligung des/der Habilitand/in erfolgt ausschließlich bei den mit einem "*"-Symbol markierten Schritten.

  1. Vorstellung der Absicht der Umhabilitation (sowie Zwischenevaluation gemäß LHG §39 (5)) im Fachbereich*
    Hierzu gibt es fachbereichsspezifische Unterschiede in der konkreten Umsetzung. Eine Zusammenfassung der Regelungen finden Sie hier. Bitte kontaktieren Sie hierfür den/die entsprechende Fachbereichssprecher/in und/oder die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Eine Bescheinigung der erfolgten Zwischenevaluation/Zustimmung zur Umhabilitaiton wird von den Fachbereichen an die Dekanatsverwaltung geschickt.
  2. Einreichung des Antrags zur Umhabilitation sowie der Habilitationsschrift in der Dekanatsverwaltung (erforderliche Unterlagen siehe Antrag Habilitationsgesuch im Downloadbereich)*
    Bitte kontaktieren Sie vor Einreichung des Antrags Dr. Elaine Huggenberger für ein Beratungsgespräch.
  3. Anfrage der Gutachten an der Universität, welche die Habilitation durchgeführt hat
    Hierfür benötigen wir eine Einverständniserklärung des Kandidaten/der Kandidatin sowie die Kontaktdaten der Habilitationsstelle.
  4. Diskussion des Verfahrens im Habilitationsausschuss
    Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung in der Dekanatsverwaltung eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    Link zu den nächsten Sitzungsterminen
    --> Entscheidung über Annahme der bereits erbrachten Habilitationsleistungen und Verzicht noch zu erbringender weiterer Habilitationsleistungen (individuelle Fallentscheidung)

Downloadbereich

Informationen

  • Habilitationsordnung pdf
  • Anforderungen an die Lehre pdf

Zwischenevaluation

  • Zwischenevaluation Hinweise pdf
  • Zwischenevaluation Bescheinigung word

Einreichung der Habilitation

  • Formular Habilitationsgesuch  pdf
  • Formular Verzeichnis der Lehrveranstaltungen excel
  • Erklärungen zum Habilitationsgesuch pdf

Habilitationsprüfung

  • Die mündlichen Habilitationsprüfungen finden prinzipiell in Präsenz statt. Die Möglichkeit einer Onlineprüfung besteht nach Rücksprache mit dem Fachbereich.
  • Die Habilitationsprüfung besteht aus einem ca. 30-minütigen Habilitationsvortrag mit anschließender Diskussion (erweiterter Habilitationsausschuss).
  • Die Prüfung kann auf Deutsch oder auf Englisch stattfinden.
  • Die mündliche Habilitationsprüfung wird von der Fachbereichssprecherin/ vom Fachbereichssprecher durchgeführt.
  • Ein kurzes Protokoll wird erstellt und zu den Akten genommen.

W1 Professuren

Juniorprofessuren mit und ohne Tenure Track

Juniorprofessuren mit Tenure Track
Mit dem Tenure Track-Verfahren soll exzellenten Nachwuchswissenschaftler*innen eine attraktive Karriereperspektive an der Universität Tübingen eröffnet werden. Am Ende des erfolgreich durchlaufenen Tenure Track-Verfahrens steht die Überleitung auf eine unbefristete Professur.

Das Verfahren besteht in der Regel aus einer 4-jährigen und der anschließenden 2-jährigen Phase, die jeweils durch eine Evaluation abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Zwischenevaluation dient der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur um weitere 2 Jahre. Die abschließende Evaluation dient als qualitätsgesicherte Grundlage für die Entscheidung über die Verstetigung der Professur.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track
Die Juniorprofessur ohne Tenure Track bietet jungen Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Aufgaben in Forschung und Lehre selbstständig wahrzunehmen und sich für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. Mit der Einrichtung der Juniorprofessur wurde ein neuer Karriereweg geschaffen, der dem wissenschaftlichen Nachwuchs einen zeitgemäßen und eigenständigen Zugang zur Professur ermöglichen soll.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track sind in der Regel auf sechs Jahre befristet. Nach 4 Jahren durchlaufen der*die Juniorprofessor*in eine Zwischenevaluation, die der Zwischenevaluation der Juniorprofessor*innen mit Tenure Track entspricht. Das Ergebnis der Zwischenevaluation dient auch in diesen Verfahren der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur um weitere 2 Jahre.

Evaluationen

Die Formulare für den Antrag zur Eröffnung des jeweiligen Verfahrens erhalten Sie auf Anfrage unter gremienspam prevention@mnf.uni-tuebingen.de.

Informationen zur Zwischenevaluation Juniorprofessur und Juniordozentur

Qualitätssicherungskonzept gemäß § 51b LHG für Juniorprofessuren mit Tenure Track und Evaluationssatzung betreffend Juniorprofessuren und Juniordozenturen
(konsolidierte Lesefassung,  Satzung vom 12. Oktober 2018 mit zweiter Änderungssatzung vom 15. Juli 2021, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 23/2018 und Nr. 22/2021)

Kontakt zur Zwischenevaluation: Stefanie Welsch E-Mail
Kontakt zur abschließende Evaluation: Maria Moroff E-Mail

Zeitlicher Ablauf

Monat 0: Dienstantritt der Juniorprofessor*in

Monat 3: Neuberufenengespräch

Monat 12: Perspektivgespräch 1

Monat 31: Perspektivgespräch 2

Monat 34: Juniorprofessor*in beantragt die Zwischenevaluation

  1. FB schlägt Kommission vor
  2. Kommission wird durch FR und Rektorat genehmigt
  3. Anforderung des Selbstberichts (4 Wochen Frist)
  4. Anforderung Stellungnahme Studiendekans
  5. Terminfindung zur Sitzung
  6. Abschlussbericht erstellen
  7. Vertragsverlängerung / Urkunde über weitere 2 Jahre

Monat 55: Perspektivgespräch 3

Monat 58: Juniorprofessor*in beantragt die abschließende Evaluation

  1. JP beantragt abschließende Evaluation
  2. FB schlägt Kommission und externe Gutachter vor
  3. Genehmigung EK durch FR und Rektorat
  4. Anforderung Selbstbericht, Stellungnahme Studiendekan und Gutachten
  5. Terminfindung zur Sitzung
  6. Abschlussbericht erstellen

Monat 72: Vertragsende (bei W1) oder Überleitung auf W3 (bei W1 TT)