Promotionsinteressierte möchten sich vor einer Kontaktaufnahme bitte über die Promotionsordnung der Fakultät zu den formalen Voraussetzungen (in der Regel ein guter oder sehr guter Master oder gleichwertiger Abschluss) und Abläufen informieren. Für eine Annahme als Doktorandin oder Doktorand bedarf es eines Exposees (ca. 10 Seiten) in der bei solchen wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Form:
- Darstellung einer klar definierten Fragestellung im einem inhaltlich sinnvoll eingegrenzten Bereich
- Methoden, Fragestellungen, Heuristik
- Forschungsstand
- eigene Vorarbeiten
- Zeitplan
- Quellen- und Literaturverzeichnis.
Grundsätzliche Voraussetzung für externe Interessierte ist zudem ein persönliches Gespräch. Eine Betreuungsvereinbarung mit Vereinbarung des Zeitraums für regelmäßigen Austausch und den Unterschriften beider Betreuer/innen muss anschließend dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät (z. Hd. Herr Dr. Zauner) vorgelegt werden. Wünschenswert ist ferner (für Externe) die Teilnahme an einem Hauptseminar (oder zumindest die Vorlage einer Hauptseminararbeit resp. der Masterarbeit) und während der Betreuung jedenfalls die regelmäßige aktive Teilnahme am Kolloquium. Die Doktorandenbetreuung über ja i.d.R. mehrere Jahre hinweg entspricht umgekehrt dem persönlichen wissenschaftlichen Ethos aller Kolleginnen und Kollegen, die Dissertationen betreuen.