Voraussetzung für eine Promotion in Slavischer Philologie ist der Abschluss eines Studiums mit dem Abschluss Master, Magister oder Staatsexamen. Weitere Informationen finden Sie in der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 28. Januar 2011.
Für KandidatInnen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung am 23. Februar 2011 bereits als Doktorandin oder Doktorand angenommen waren, den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahrens jedoch nach dem Inkrafttreten der neuen Promotionsordnung stellen, können nach § 24(3) "auf Antrag für die Art der mündlichen Prüfung und die Notenberechnung die Regelungen der Promotionsordnung eingesetzt werden, nach der das Promotionsverfahren vor dem Inkrafttreten der neuen Ordnung durchgeführt worden wäre. Für alle anderen Verfahrensteile gelten die Bestimmungen dieser Ordnung." Diese Bestimmungen finden Sie in der Promotionsordnung der ehemaligen Neuphilologischen Fakultät vom 9. März 2004 und beachten Sie bitte auch die speziell die Slavistik betreffende Änderung der Promotionsordnung vom 8. Januar 2009.
Habilitation
Voraussetzung für die Habilitation ist eine erfolgreiche Promotion. Weitere Informationen entnehmen Sie der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 25. März 2011.