Um Ausbilderin und Ausbilder zu werden, muss man folgendes beachten:
Für Auszubildende und Ausbilderinnen und Ausbilder ist Frau Besold aus der Zentralen Verwaltung zuständig.
Über sie kann ein Antrag auf eine Ausbilderkarte gestellt werden, die man ausfüllen muss. Diese wird dann mit verschiedenen Zeugnissen vom Antragsteller an die IHK (Industrie- und Handelskammer) oder an die HWK (Handwerkskammer) geschickt, die dort bearbeitet wird.
Außerdem muss man eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, oder man hat eine anerkannte Prüfung an einer Prüfungsbehörde oder Ausbildungsstätte oder eine Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgelegt.
Nähere Informationen hierzu kann man bei der IHK oder der Handwerkskammer erhalten.