Uni-Tübingen

Willkommen in der Arbeitswelt!

Mit der Berufsausbildung kommen viele neue Aufgaben auf Dich zu. Sicherlich musst Du dabei eine Menge Pflichten beachten dabei darfst Du Deine Rechte aber nicht vergessen.

Mit diesem kleinen Ausbildungslexikon möchten wir Dich in Deiner Ausbildung begleiten, einige Begriffe erklären und auf Deine Rechte aufmerksam machen. Wenn Du Nachfragen dazu hast oder Schwierigkeiten in der Ausbildung auftraten kannst Du Dich jederzeit gerne an uns wenden.

Deine Jugend- und Auszubildendenvertretung

Abschlussprämie

Nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) steht Dir nach einer erfolgreichen Abschlussprüfung eine Prämie von 400.- Euro zu. Die Prämie gilt nicht für Wiederholungsprüfungen.

Abmahnung

Die Abmahnung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass dieser das Verhalten des abhängig Beschäftigten als nicht vertragsgemäß rügt. Eine wirksame Abmahnung ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Arbeitspausen

Die Länge und Dauer von Arbeitspausen ist gesetzlich festgelegt. Bei Jugendlichen beträgt die Ruhepause 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis 6 Stunden und mindestens 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Als Ruhepause gilt eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist die sogenannte Krankmeldung, die dem Arbeitgeber ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden muss.

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die nicht im Ausbildungsrahmen-plan enthalten sind und zur Ausübung des Berufes nicht notwendig sind. Es soll vermieden werden, dass Azubis als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Ausbildungsmittel

Ausbildungsmittel sind insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen notwendig sind. Die Ausbildungsmittel müssen Dir kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan enthält in zeitlich und sachlich gegliederter Form alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Ausüben des Berufes und zum Bestehen der Abschlussprüfungen notwendig sind.

Ausbildungsvertrag

Im Ausbildungsvertrag sind spätestens vor Beginn der Berufsausbildung die wesentlichen Inhalte schriftlich festzuhalten. Er muss von Dir bzw. Deinen gesetzlichen Vertretern und von Deinem/r Arbeitgeber/in unterzeichnet werden. Erst dann ist er gültig. Wichtig ist, dass Du ein Exemplar des Vertrags erhältst.

Ausbildungsziel

Das Ausbildungsziel ist die Aneignung von Fertigkeiten und Kenntnissen zur Ausübung des Berufs unter Berücksichtigung des Ausbildungsrahmenplans in einer bestimmten Ausbildungszeit.

Belehrungen

Belehrungen, Anordnungen und zahlreiche Schilder im Betrieb weisen Dich immer wieder darauf hin, dass Arbeitsschutzmaßnahmen wichtig für die Unfallverhütung sind. Diese Maßnahmen erscheinen Dir vielleicht übertrieben, aber sie dienen Deinem Schutz und sollten auf jeden Fall eingehalten werden, um eventuellen Schäden vorzubeugen.

Berufsschule

Die Berufsschule ist der zweite, eigenständige Lernort für Auszubildende neben dem Arbeitsplatz. Die Berufsschule erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung und vermittelt eine berufliche Grund- und Fachbildung. Der Unterricht kann an einzelnen Tagen der Woche stattfinden oder als Blockunterricht über mindestens eine ganze Woche zusammengefasst werden.

Berufsschulpflicht

Die Berufsschulpflicht besteht für alle Auszubildenden. Die Freistellung zum Besuch der Berufsschule regelt das Berufsbildungsgesetz. Wenn der Unterricht morgens vor neun Uhr beginnt, dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Auszubildende unter 18 Jahren vorher nicht im Betrieb beschäftigt werden. Nach der Berufsschule brauchen sie ebenfalls nicht mehr in den Betrieb, wenn der Unterricht einschließlich Pausen mindestens fünf Stunden gedauert hat. Das gilt allerdings nur einmal in der Woche. Auch über 18-jährige Azubis sind für die Zeiten der Teilnahme am Berufsschulunterricht inklusive Pausen und für die notwendigen Wegzeiten von der Ausbildungszeit freizustellen. Azubis dürfen nicht über die betriebsübliche Ausbildungszeit hinaus anderweitig beschäftigt werden. Das heißt auch, dass Nacharbeiten der Berufsschulzeiten nicht erlaubt ist.

Berufsausbildungsbeihilfe

Ziel der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist es, jeden Menschen in Ausbildung finanziell zu unterstützen. Sie beinhaltet sowohl Wohn- als auch Kleidergeld und Fahrtkosten für einen Besuch der Eltern im Monat. Darüber hinaus sind in der Beihilfe bereits anfallende Gebühren, z.B. die GEZ mit angerechnet. Den Antrag auf BAB musst Du bei dem an Deinem Wohnort zuständigen Arbeitsamt stellen.

Berichtsheft

Das Berichtsheft ist zum Ausbildungsnachweis durch Dich auszufüllen. Ein ordentlich ausgefülltes und unterschriebenes Berichtsheft ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und kann während der Arbeitszeit erstellt werden.

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthält die wichtigsten Regelungen zur Gestaltung Deiner Ausbildung. So steht z.B. im BBiG, dass Dir Deine Ausbilder alle relevanten Kenntnisse und Fertigkeiten laut Ausbildungsrahmenplan beizubringen hat und dass Du die Ausbildungsmittel nicht bezahlen musst.

Dienstvereinbarungen

Dienstvereinbarungen sind Abmachungen, die zwischen dem Personalrat und der Universität als Arbeitgeberin getroffen werden. Sie sind nur für die Universität gültig und enthalten z.B. Regelungen zur Arbeitszeit.

Erstuntersuchungspflicht

Auf Grund der Erstuntersuchungspflicht darfst Du Deine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen. Die Bescheinigung versichert der Universität, dass Du fit genug für die Ausbildung bist. Die Arbeitgeberin darf Dich ohne eine ärztliche Bescheinigung nicht ausbilden, auch wenn Du schon über 18 Jahre alt bist.

Fahrtkostenerstattung

Die Fahrtkostenerstattung zur Berufsschule, zur Teilnahme an Prüfungen oder überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen werden von Tübingen bis zum Zielort von der Universität übernommen.

Erstattet werden die Kosten für die jeweils billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel

Bei Fahrten mit dem PKW: km-Pauschale von 0,16 ct

Bei Blockunterricht: Es werden bis zu 20 pro Übernachtung erstattet

Den Auszubildenden werden einmal monatlich die Fahrkosten für Familienheimfahrten erstattet. Anspruch auf Familienheimfahrten besteht nur, wenn eine tägliche Rückkehr nicht möglich oder unzumutbar ist.

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die JAV, also die Jugend- und Auszubildendenvertretung, ist die gewählte Interessenvertretung für jugendliche Arbeitnehmer/innen und Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr. Die JAV hat bestimmte rechtliche Möglichkeiten, sich z.B. für die Qualität der Ausbildung, für den Erhalt von Ausbildungsplätzen oder für jugendspezifische Interessen einzusetzen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) gilt für alle jugendlichen Beschäftigten, die jünger als 18 Jahre sind. Das Gesetz schränkt zum Schutz der Jugendlichen Arbeitszeiten, Betätigungsfelder u.a. ein und setzt einen höheren Mindeststandard für Pausen, Urlaub etc.

Kündigung

Eine Kündigung in der Ausbildung durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, diese sind gesetzlich festgelegt. Nur während der Probezeit kann Dir ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Nach der Probezeit kann Dir nur auf Grund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein. Du selbst kannst Deinen Ausbildungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Jede Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen.

Probezeit

Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Deiner Ausbildung und beträgt drei Monate. Innerhalb dieser Zeit können beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist eine Kündigung aussprechen.

Schweigepflicht

Du hast eine Schweigepflicht hinsichtlich des Betriebsgeheimnisses und darfst nichts ausplaudern. Tipp: Wenn du dir nicht sicher bist, was vertraulich ist, frag einfach nach.

Tarifvertrag

Der TV-L ist der Tarifvertrag, der die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Länder regelt.
Darin wird die Lohnhöhe aller Beschäftigten geregelt.

Urlaub

Alle Auszubildende erhalten 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr

Vergütung

Vergütung ist ein anderes Wort für Gehalt. Bei Auszubildenden spricht man von einer Ausbildungsvergütung. Allen Auszubildenden steht eine angemessene Vergütung zu. Die Vergütung ist so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt.

Wiederholung der Abschlussprüfung

Die Wiederholung der Abschlussprüfung ist bis zu zwei Mal unter der Fortführung des Ausbildungsverhältnisses und somit der Lohnfortzahlung möglich. Die Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses muss allerdings formlos beantragt werden.

Noch Fragen? Dann wende Dich jederzeit an uns!