Universitätsentwicklung, Struktur und Recht

Datenschutz bei der Exportkontrolle und der Sanktionslistenprüfung

Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DS-GVO für die personenbezogene außenwirtschaftsrechtliche Prüfung bei Personal und Gästen an der Universität Tübingen

1. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verantwortlich gem. Art. 4 Abs. 7 DS-GVO ist die
Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Die Universität Tübingen ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung (§ 8 LHG).
Sie wird durch die Rektorin Prof. Dr. Karla Pollmann gesetzlich vertreten.
rektorinspam prevention@uni-tuebingen.de

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Unseren Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DS-GVO) erreichen Sie unter:
Eberhard Karls Universität Tübingen
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Herr Siegmar Ruff
Tel.: (07071) 29-74680
datenschutzspam prevention@uni-tuebingen.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre Daten als (zukünftigem) Personal bzw. zukünftigem Gast der Universität, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und beurteilen zu können, ob für eine Zusammenarbeit außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen zu berücksichtigen sind. Für die Universität Tübingen ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für die außenwirtschaftsrechtliche Prüfung von Personal, BewerberInnen und Gästen insbesondere aus dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung, der EU Dual-Use Verordnung und diversen weiteren EU-Verordnungen zu länderbezogenen Embargomaßnahmen und länderunabhängigen Sanktionen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten-/ Beschäftigtenverhältnisses ist Artikel 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Abs. 3 DS-GVO i.V.m. § 15 LDSG i.V.m. §§ 83 bis 85 a LBG, im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als Gast Artikel 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO i.V.m. Abs. 3 i.V.m. der jeweiligen EU-Verordnung.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten sind die einstellende oder aufnehmende Stelle, die lokale IT-gestützte Sanktionslistenabfrage, ggf. das Welcome-Center, die Personalabteilung und die Exportkontrollstelle (Abteilung I.4 Universitätsentwicklung und Compliance).

5. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten / Unterlagen werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen gelöscht / vernichtet. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Gästen 10 Jahre, bei Personal für die Zeit des Vorhaltens der Personalakte.

6. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung, Vervollständigung (Art. 16 DS-GVO) und/ oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS- GVO) zu.
Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, zu.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahl- bzw. Aufnahmeverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten oder die Feststellung einer relevanten außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkung kann zur Folge haben, dass eine Beschäftigung als Personal oder Aufnahme als Gast nicht möglich ist.