Uni-Tübingen

Promotion für internationale Kandidaten

Promotion Zulassung und Immatrikulation

Der erste Schritt besteht darin Kontakt zu einem Professor/einer Professorin der Universität aufzunehmen, bzw. sich auf eine der freien Promotionsstellen in bestimmten Forschungsverbünden zu bewerben.

Wenn Sie eine/n Betreuer/in gefunden haben, besteht der zweite Schritt darin, die Zulassung der Fakultät durch das zuständige Promotionsbüro zu beantragen.

Weitere Details und Infos - insbesondere zu den ersten beiden Schritten - finden Sie bei der Graduiertenakademie.

Nach der Zulassung immatrikulieren Sie sich in einem dritten Schritt. Dazu reichen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail beim Studiensekretariat ein:

  • Ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Immatrikulation als Doktorand
  • Annahme als Doktorand/in der Fakultät (einfache Kopie)
  • Eine Kopie Ihres Reisepasses
  • Ein aktuelles Foto
  • Falls Sie bereits in Deutschland studiert haben, Exmatrikulationsbescheinigung(en) anderer deutscher Hochschule(n) und Abschlusszeugnisse

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und einer Kontonummer, auf die Sie den Semesterbeitrag überweisen müssen. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Studierendenausweis und Ihre zentralen Zugangsdaten per Post. Weitere infos finden Sie hier.

 

Immatrikulationspflicht

Seit 30. März 2018 müssen sich Promovierende gemäß § 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikulieren, nachdem sie an der Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden. 

Ausnahmen:

  • Promovierende, die bereits vor dem 30. März 2018 an ihrer Fakultät als Doktorand*in angenommen wurden, können sich immatrikulieren, sind dazu aber nicht verpflichtet.
  • Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Tübingen tätig sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten), können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. Hierfür benötigen wir die Erklärung zur Befreiung von der Immatrikulationspflicht, die Annahme der Doktorand*in von der Fakultät und eine Kopie des aktuellen Arbeitsvertrages.  

 

Welcome Center

Sie haben einen Promotionsplatz an der Universität Tübingen bekommen und planen Ihren Aufenthalt?

Das Welcome Center der Universität Tübingen unterstützt Sie bei allen nicht-akademischen Angelegenheiten – mit Informationen vom Visum bis zur Wohnungssuche.

Informationsplattform für Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Tübingen

Eine zentrale Informationsplattform für Doktorandinnen und Doktoranden an der Universität Tübingen bietet die Graduiertenakademie.