Fachbereich Pharmazie und Biochemie

Ausschreibung für den Wissenschaftspreis der Rottendorf Stiftung für Pharmakologie und Pharmazie 2027

Die Rottendorf Stiftung schreibt einen mit 10.000 € dotierten Preis aus, mit dem Ziel, hervorragende Nachwuchswissenschaftler/innen zu fördern.
 

Der Preis soll an Personen vergeben werden, die im Fach Pharmazie der Eberhard Karls Universität Tübingen im Zeitraum zwischen 01.04.2026 – 31.03.2027 eine überdurchschnittliche Promotion abgelegt haben.

Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:

  • Angaben zur Person (Lebenslauf)
  • kurze (einseitige) Zusammenfassung der Doktorarbeit
  • Promotionsurkunde
  • Dissertationsschrift
  • Publikationsliste
  • ggf. Beschreibung zukünftiger Forschungsprojekte
     

Die Annahme des Preises verpflichtet den Begünstigten oder die Begünstigte, die Ergebnisse seiner/ihrer Arbeit auf der in Tübingen stattfindenden Preisverleihungszeremonie vorzustellen.
Bewerbungen sind bis zum 31.03.2027 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen per E-Mail (sekretariat.pharmtech@uni-tuebingen.de) an die Institutsleiterin des Fachs Pharmazie zu richten.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Dominique Lunter
(Tübingen, 18.03.26)

Atteste bei Krankheit

Im Fall einer Erkrankung müssen Sie für die ausgefallene Prüfung ein Attest vorlegen. Über die Anerkennung bei Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss, nicht der Arzt!

Bitte verwenden Sie für die Attesterstellung das hier verlinkte Formblatt.

 Bitte beachten Sie dass das Formblatt sich zum 30.03.2023 geändert hat und Sie verpflichtet sind, das neue Formblatt unter dem obenstehenden Link zu verwenden! 

Wir weisen darauf hin, dass Sie verpflichtet sind für jede Prüfung und jeden Prüfungstermin ein eigenständiges Formular korrekt und vollständig ausgefüllt einzureichen!
Beachten Sie außerdem, dass die Frist für die Einreichung von Attesten routinemäßig drei Werktage nach dem Klausurtermin beträgt. Sollten Ihnen abweichende Fristen für die Einreichung der Atteste bei den Semester-/Kursbesprechungen mitgeteilt worden sein, gelten diese für die zugehörige Klausur uneingeschränkt!

Bei Prüfungen muss nach Vorlage von 3 Attesten für die selbe Prüfung ein amtsärztliches Attest vorgelegt werden!

Studieneigungstest PhaST

Der freiwillige Studieneigungstest PhaST wird ab dem WS 2020/21 von der Universität Tübingen als bedeutendes Kriterium für die Auswahl von Bewerbern im Staatsexamensstudiengang Pharmazie in den Quoten AdH und ZEQ (zusammen ca. 70% der Studienplätze) gewertet. Eine Teilnahme ist deshalb für jede Bewerberin / jeden Bewerber (auch bei sehr guten Abiturleistungen!) von großem Vorteil und deshalb dringend empfehlenswert. Bitte bedenken Sie, dass die Teilnehmerzahl in einem Testzentrum in Ihrer Nähe limitiert sein kann. Buchen Sie deshalb so frühzeitig wie möglich verbindlich einen Platz auf der Webseite:   https://itb-academic-tests.org/phast/