Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland
Der Lehrstuhl P&O ist zuständig für die Anerkennung von Veranstaltungen aus den Bereichen "Personal" und "Organisation". Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen A) zu den allgemeinen Anforderungen an die anzuerkennenden Veranstaltungen, B) zu den Arten der Anerkennung von Veranstaltungen und C) zum konkreten Ablauf der Anerkennung am Lehrstuhl P&O.
A) Allgemeine Anforderungen an vom Lehrstuhl P&O anzuerkennende Veranstaltungen
• Bachelor
- Formale Anforderung: Für eine Anerkennung müssen die im Ausland besuchten Veranstaltungen aus dem dritten Bachelor-Studienjahr oder höheren Studienjahren (inklusive Master) stammen.
- Inhaltliche Anforderung: Im Ausland besuchte Veranstaltungen können – abhängig vom konkreten Inhalt – entweder im Schwerpunktbereich "Managerial Accounting & Organisation" oder im Bereich "Electives" anerkannt werden
Für eine Anerkennung im Schwerpunktbereich "Managerial Accounting & Organisation" sollten die anzuerkennenden Veranstaltungen einen klaren Bezug zu den in Tübingen gelehrten und vom Lehrstuhl P&O vertretenen Inhalten des Schwerpunktbereichs haben (z.B. "Organization Economics", "Organization Theory", "Organization Behaviour", "Organization Studies"). Darüber hinaus kann im Schwerpunktbereich maximal eine Veranstaltung im Bereich P&O anerkannt werden, die zum weiteren Kontext des Schwerpunktbereichs "Managerial Accounting & Organisation" gehört (z.B. "Human Resource Management", "Leadership").
Für eine Anerkennung im Bereich "Electives" müssen die vom Lehrstuhl P&O anzuerkennenden Veranstaltungen lediglich die formale Anforderung (s.o.) erfüllen und den Bereichen "Personal" bzw. "Organisation" zuzuordnen sein.
• Master
- Formale Anforderung: Für eine Anerkennung müssen die im Ausland besuchten Veranstaltungen aus dem Master-Bereich stammen. [Ausnahme: Veranstaltungen für den 30 ECTS-Nachholbereich können auch aus dem dritten Bachelor-Studienjahr stammen.]
- Inhaltliche Anforderung: Im Ausland besuchte Veranstaltungen können – abhängig vom konkreten Inhalt und dem studierten Masterprogramm – entweder im Rahmen der "Specialization Studies" (Wahlpflichtbereich) oder der "Elective Studies" (Wahlbereich) anerkannt werden. Theoretisch möglich, wenngleich in der Praxis eher selten, wäre auch eine Anerkennung im Rahmen der "Compulsory Studies" (Pflichtbereich). Die betreffende Veranstaltung im Ausland würde dann die Tübinger Veranstaltung "Personnel Economics" ersetzen.
B) Arten der Anerkennung von im Ausland besuchten Veranstaltungen
- Die im Ausland besuchte Veranstaltung ersetzt eine Tübinger Veranstaltung
Gibt es nennenswerte inhaltliche Überschneidungen mit einer in Tübingen angebotenen Veranstaltung, dann ersetzt die im Ausland besuchte Veranstaltung die Tübinger Veranstaltung, d.h. nur eine von beiden kann letztlich ins Studium eingebracht werden.
- Die im Ausland besuchte Veranstaltung ersetzt keine Tübinger Veranstaltung
Gibt es keine größeren Überschneidungen mit einer in Tübingen angebotenen Veranstaltung, kann die im Ausland besuchte Veranstaltung, sofern sie die oben genannten Anforderungen erfüllt, unter dem Originaltitel anerkannt und einem Bereich zugeordnet werden.
C) Anerkennungsprozess am Lehrstuhl P&O
1. Vor Ihrem Auslandsstudium
Wir empfehlen Ihnen dringend, bereits vor Ihrem Auslandsstudium bzw. der finalen Einschreibung in konkrete Veranstaltungen Kontakt mit dem Lehrstuhl aufzunehmen und sich bezüglich der Kurswahl beraten zu lassen. Hierfür wenden Sie sich bitte per E-Mail an Sarah Diederich (sarah.diederichspam prevention@uni-tuebingen.de).
Folgende Informationen sollten in Ihrer E-Mail an Frau Diederich enthalten sein:
- Ihr Studien-Level (Bachelor oder Master) und Ihr konkreter Studiengang
- der/die Titel der Veranstaltung(en), die Sie im Ausland besuchen möchten, nebst einer kurzen Inhaltsbeschreibung im Attachment (z.B. Modulbuchauszug, Syllabus). Falls die Beschreibung nicht auf Deutsch oder Englisch ist, bitten wir Sie um eine Übersetzung.
- Informationen dazu, in welchen Bereich (Bachelor-Schwerpunktbereich "Managerial Accounting & Organisation" oder "Elective Studies") Sie die Veranstaltung gerne einbringen würden, ggfls. mit Priorisierung.
2. Nach Ihrem Auslandsstudium
Folgende Unterlagen werden für die Anerkennung benötigt:
- Laufzettel für Anerkennungen des Prüfungsamts (gelber Zettel), auf dem die Anerkennungen eingetragen werden können
- Transcript of Records der ausländischen Universität als Nachweis über den erfolgreichen Besuch der Veranstaltungen
- Bei einem Auslandsstudium außerhalb des ECTS-Systems: Offizielle Information über den regulären Course-Load pro Semester/Trimester
- Eine Liste der Veranstaltungen, die sie gerne anerkannt haben möchten und in welchem Bereich (z.B. Bachelor-Schwerpunktbereich "Managerial Accounting & Organization")
- Für jeden Kurs, den Sie vom Lehrstuhl P&O anerkannt haben möchten:
- Kurze Inhaltsbeschreibung (z.B. Syllabus)
- einen Nachweis darüber, dass es sich beim anzuerkennenden Kurs um eine Veranstaltung aus mindestens dem dritten Bachelor-Studienjahr (für Anerkennungen im Bachelor) oder auf Master-Niveau (für Anerkennungen im Master) handelt
Den Laufzettel für Anerkennungen des Prüfungsamts (gelber Zettel) benötigen wir im Original. D.h. diesen müssen Sie per Post schicken oder in den Briefkasten vorm Haus der Nauklerstr. 47 einwerfen.
Die restlichen Unterlagen können Sie entweder per Post (Lehrstuhl Personal & Organisation, Nauklerstr. 47, 72074 Tübingen) oder per Mail an Frau Hegedüs (hrmspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de) schicken.