Die Bezettelung der Abfallgebinde unterliegt dem ADR in seiner neuesten Fassung.
Die Gefahrzettelmuster auf dem Gebinde und die angegebene UN-Nummer auf dem Abfallzettel stehen miteinander in Verbindung und geben gemeinsam eine exakte Aussage über den Inhalt.
Aus diesem Grund dürfen die hier gezeigten Bezettelungen der Gebinde nicht abgeändert werden.