Ablauf nach Ihrer Anmeldung
Nach Ihrer telefonischen Anmeldung erhalten Sie per Post einen Fragebogen zugeschickt. Wird dieser von Ihnen ausgefüllt an uns zurückgeschickt, nehmen wir Sie auf unsere Warteliste für eine Psychotherapie.
So rasch es uns möglich ist, erhalten Sie einen persönlichen Termin zu einem Vorgespräch, damit wir uns einen Eindruck von Ihren Beschwerden verschaffen können. Außerdem erhalten Sie Informationen über die Therapiemöglichkeiten in unserem Haus und über aktuelle Forschungsprojekte, an denen Sie teilnehmen können.
Sobald ein Therapieplatz für Sie frei wird, werden Sie telefonisch kontaktiert um einen ersten Termin mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten zu vereinbaren. Die anschließenden vier sogenannten probatorischen Sitzungen (bei Kindern sechs) dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der weiteren ausführlichen Diagnostik und Therapieplanung.
Sie werden auch gebeten, bestimmte Fragebögen zu beantworten. Auf dieser Basis soll es möglich sein, Therapieziele zu formulieren und zu entscheiden, ob die Psychotherapeutische Hochschulambulanz die richtige Stelle für Ihre Behandlung darstellt.
Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse
Treffen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten die Entscheidung, dass eine Psychotherapie notwendig und Erfolg versprechend ist, wird anschließend eine Psychotherapie bei der Ihrer Krankenkasse beantragt. Es wird entweder ein Antrag auf Kurzzeittherapie (12 bzw. 24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden) gestellt. Bei privaten Krankenkassen kann es abweichende Regelungen geben.
Für diesen Antrag ist erforderlich, dass von Seiten eines Arztes bestätigt wird, dass keine medizinischen Einwände gegen eine Psychotherapie vorliegen und dass wir – im Falle der Beantragung einer Langzeittherapie – in einer längeren Stellungnahme die Psychotherapie und den Behandlungsplan begründen. Nach Genehmigung der Psychotherapie durch einen von der Krankenversicherung beauftragten Gutachter kann die Therapie beginnen. Regelmäßige Termine (z.B. einmal wöchentlich) werden zwischen Ihnen und Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten nach Absprache vereinbart.
Damit eine möglichst hohe Wirksamkeit in der Therapie erreicht werden kann, arbeiten wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – gerne mit Ihrem Haus- bzw. Facharzt zusammen.