Am Ende des Masterstudiums steht der Masterabschluss. Dafür ist im Studienplan ein eigenes Modul vorgesehen: Das Modul „Masterprüfung“ (M 8) besteht aus
- der Masterarbeit
- dem Masterkolloquium (inkl. Institutskolloquium)
- der mündlichen Masterprüfung
Mit der Masterprüfung soll gezeigt werden, das innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit ein Problem aus dem Fachgebiet selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden bearbeitet und mündlich wie schriftlich dargestellt werden kann.
Mit der Masterarbeit sollen Sie am Ende Ihres Studiums darlegen, dass Sie mit den Grundlagen des Faches vertraut sind, ein Forschungsthema bestimmen, aus dem Stand der Forschung argumentativ herleiten und ein Forschungsthema ergebnisorientiert planen und strukturieren können. Sie sind in der Lage, für die Forschungsfrage geeignete Methoden zu bestimmen und anzuwenden, können die Forschungsergebnisse mit bisherigen Studien in Zusammenhang bringen und interpretieren und verfassen so eigenständig einen wissenschaftlichen Text. Erforderlich ist eine schriftliche Hausarbeit im Umfang von 60 Seiten (120.000 bis 140.000 Zeichen). Vor der Anfertigung der Arbeit suchen Sie sich unter den Lehrenden des Instituts eigenständig einen Erstbetreuer/eine Erstbetreuerin sowie eine Zweitbetreuerin/einen Zweitbetreuer.
Im Masterkolloquium stellen Sie im Rahmen eines Kurzvortrags den aktuellen Stand Ihrer Arbeit (Thema, Methoden, theoretische Ansätze und Aufbau/Gliederung) vor. Von den anwesenden Lehrenden und Studierenden erhalten Sie dazu Feedback und Anregungen. Das Masterkolloquium ist Teil des Institutskolloquiums. Studierende, die nach der PO 2020 studieren, müssen das im Masterprüfungsmodul vorgesehene Institutskolloquium vollständig absolvieren. Studierende, die nach PO 2018 studieren, müssen das Institutskolloquium nur am Termin des Masterkolloquiums besuchen.
In der mündlichen Masterprüfung (eine Stunde) sollen Sie zeigen, dass Sie mehrere Themen gleichzeitig nach wissenschaftlichen Standards aufbereiten, darstellen und mündlich diskutieren können. Als erstes Thema stellen Sie dabei Forschungsweg und Ergebnisse Ihrer Masterarbeit vor und verteidigen diese. Anschließend weisen Sie an zwei weiteren Themengebieten nach, dass Sie in der Lage sind, die Zusammenhänge des Prüfungsgebiets zu erkennen, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und mündlich zu diskutieren. Als Absolvent*in beweisen Sie damit, dass Sie die Grundlagen wissenschaftlicher Forschungskompetenz beherrschen und über fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die für eine erfolgreiche Tätigkeit in Ihrem Fachgebiet notwendig sind.
Außerdem müssen Sie beim Prüfungsamt die Zulassung zur Masterprüfung beantragen. Die einzelnen Schritte werden in der Handreichung „Der Weg zur Masterprüfung“ beschrieben (siehe rechts).