Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft

Chancengerechtigkeit an Hochschulen

Was machen eigentlich Gleichstellungsbeauftragte?

Wir sind doch alle gleich – oder?

Dir sind Gleichberechtigung und Fairness wichtig? Du bist einfühlsam, strategisch und kommunikativ?Dann könnte die Arbeit in der Gleichstellung das Richtige für dich sein. Denn in unserer Gesellschaft sollen laut Gesetz alle gleichbehandelt werden und die gleichen Chancen bekommen. Doch wer welche Möglichkeiten hat und wem was zugetraut wird, hängt oft von Faktoren wie dem Geschlecht, dem Bildungsstand der Eltern, dem Glauben, einer Behinderung und der äußeren Erscheinung ab – so auch an Hochschulen. Wird muslimischen Studentinnen die Teilnahme an Lehrveranstaltungen versagt, weil sie ihr Kopftuch nicht abnehmen oder können Studierende im Rollstuhl abends nicht an Lehrveranstaltungen teilnehmen, weil die Fahrstühle ab 17 Uhr abgestellt werden, dann handelt es sich um Diskriminierung. Um diesen Benachteiligungen und Ausgrenzungen entgegenzuwirken, sind alle Hochschulen dazu verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen.

Was machen Gleichstellungsbeauftragte?

Gleichstellungsbeauftragte sind dafür verantwortlich, Ungleichbehandlungen und strukturelle Benachteiligungen zu erkennen und Maßnahmen zu entwickeln, um diesen entgegenzuwirken. So begleiten sie zum Beispiel Einstellungsverfahren und stellen sicher, dass die Stellenausschreibung, das Bewerbungsgespräch und die Jobvergabe gerecht und diversitätsbewusst gestaltet sind. Sie organisieren Kulturveranstaltungen, unterstützen Betroffene von Diskriminierung und entwickeln Maßnahmen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit – orientiert an den Bedürfnissen und Erfahrungen der Studierenden und Mitarbeitenden. Die Arbeit ist wichtig, um die Wahrnehmung für die verschiedenen Ausdrucksformen von Diskriminierung zu erhöhen, Menschen, die von Benachteiligung betroffen sind, zu fördern und so eine vielfältigere und gerechtere Hochschule zu gestalten.

Und wie werde ich Gleichstellungsbeauftragte*r?

Eine eigenständige Ausbildung als Gleichstellungsbeauftragte*r gibt es nicht. Doch verschiedene Studiengänge wie Gender Studies, Empirische Kulturwissenschaft oder Kulturanthropologie vermitteln passende theoretische Grundlagen, Perspektiven und Methoden, wie zum Beispiel teilnehmende Beobachtungen und Interviews führen sowie einen kritischen Blick für Prozesse und Details. Diese Kompetenzen sind hilfreich in der Gleichstellungsarbeit, um Diskriminierungen zu erkennen und abzubauen. Neben diesen praktischen Fähigkeiten sind emotionale und zwischenmenschliche Fähigkeiten entscheidend. Denn bei einem Beratungsgespräch mit einer Person, die zum Beispiel von Vorgesetzten schikaniert wird, sind Feingefühl und Empathie grundlegend, um unterstützen zu können. Wichtige Voraussetzungen für die Arbeit sind also soziale Kompetenzen und ein Interesse für die manchmal auch schwierigen Themen der Gleichstellung. Wer neugierig ist und erste Erfahrungen in der Gleichstellung sammeln möchte, kann zum Beispiel ein Praktikum bei einer Gleichstellungsbeauftragten absolvieren, als studentische Hilfskraft arbeiten oder sich im AStA engagieren. Es gibt viele Möglichkeiten, sich für mehr Gerechtigkeit in der Hochschule einzusetzen und sich so auf einen Job in der Gleichstellung vorzubereiten.


Blogbeitrag von Lara Abul-Ella, entstanden im Berufsfeldkolloquium WS 2021/22