Ihre Abschlussarbeit geben Sie bitte wie folgt ab:
- in elektronischer Form (eine einzige .pdf-Datei) bei dem für Ihr Studienfach zuständigen Prüfungsamt (Zuständigkeiten und Kontaktdaten). Die .pdf-Datei darf ausschließlich von Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aus verschickt werden (ein Link zu einer Cloud, Dropbox, etc. ist nicht zulässig) und sie muss die handschriftlich unterschriebene und eingescannte Erklärung (siehe “Erklärung Abschlussarbeit (PDF)" unter ”Formulare Abschlussarbeiten") enthalten (eine digitale Signatur reicht nicht aus).
- zusätzlich – wenn von (mindestens) einem/r Gutachter/in oder beiden Gutachter/innen gewünscht – als gedrucktes und gebundenes Exemplar, wobei sich die Anzahl der gedruckten und gebundenen Exemplare danach richtet, wie viele Gutachter/innen eine solches Exemplar wünschen. Wo Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) abgeben, ist abhängig vom Studienfach:
- In den Studiengängen Bioinformatik, Informatik, Machine Learning, Medieninformatik und Medizininformatik geben Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) bitte direkt bei dem/der/den Gutachter/in(nen) ab, die ein solches Exemplar wünschen
- Im Studiengang Kognitionswissenschaft geben Sie das bzw. die gedruckte(n) und gebundene(n) Exemplar(e) bitte ausschließlich beim Prüfungsamt Kognitionswissenschaft ab, und zwar innerhalb von 4 Werktagen nach Abgabe des elektronischen Exemplars; die Abgabe kann entweder persönlich, per Einwurf in den Briefkasten des Zentralen Prüfungsamtes oder postalisch erfolgen.
Wenn Sie neben der elektronischen Arbeit auch mindestens ein gedrucktes und gebundenes Exemplar abgeben müssen, gilt Folgendes:
- Das elektronische Exemplar muss exakt mit dem bzw. den gedruckten und gebundenen Exemplar(en) übereinstimmen.
- Die in das gedruckte und gebundene Exemplar eingebundene Erklärung muss das Original der für das elektronische Exemplar eingescannten, handschriftlich unterschriebenen Erklärung sein. (Wenn Sie zwei gedruckte und gebundene Exemplare abgeben müssen, muss ein Exemplar das Original der handschriftlich unterschriebenen Erklärung enthalten und das andere Exemplar die wortgleiche, ebenfalls handschriftlich unterschriebene Erklärung.)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Downloadseite.